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Kfz-Kauf mit Inzahlungnahme

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 7
Hallo,

komme bei folgender Aufgabe nicht weiter:

Wir kaufen am 17.10.02 ein Kraftfahrzeug zum Preis von 46.400 Eur (inkl. USt.). Wir geben eine alte Büromaschine im Wert von 5.800 Eur (inkl. 16 % USt.) in Zahlung. Die alte Machine - mit Anschaffungskosten von 15.000 Eur - ist bis auf 1 Eur indirekt abgeschrieben. Den Restkaufpreis zahlt der Gesellschafter A aus eigener Tasche.

Hier mein Ansatz:
084 Fuhrpark 40.000,-
260 Vorsteuer 6.400,-
an 440 Verbindlichkeiten 46.400,-

440 Verbindlichkeiten 5.800,-
an 086 Büromaschinen 1,-
an 543 Andere sonstige betrieblich Erträge 4.999,-
an 260 Vorsteuer 800,-

440 Verbindlichkeit aLuL 40.600,-
an 3011 Privat B 40.600,-

Was muss ich noch buchen, damit das Konto Büromaschinen auf 0 Eur steht?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen oder mir bei eventl. Denkfehlern informieren.

Gruß
Sanni
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi & willkommen im Forum,

hierzu folgende Hinweise:

Zitat
084 Fuhrpark 40.000,-
260 Vorsteuer 6.400,-
an 440 Verbindlichkeiten 46.400,-


OK, Einzelwertprinzip, selbständige Bewertung - ok. Aber 16%, eine alte Aufgabe?

So, dann die Sache mit der Büromaschine:

Zitat
Wir geben eine alte Büromaschine im Wert von 5.800 Eur (inkl. 16 % USt.) in Zahlung. Die alte Machine - mit Anschaffungskosten von 15.000 Eur - ist bis auf 1 Eur indirekt abgeschrieben.


Die AfA-Methode ist relevant: bei Ausscheiden aus dem Vermögen muß die indirekte afA aufgelöst werden. Du mußt also "Indirekte WB auf AV AN Büromaschinen 14.999 EUR" buchen (ich mache das hier mal ohne KtoNr, denn es sollte eher kontenplanunspezifisch sein, sofern möglich). Wenn die Praxis, die Altanlage mit 1 Euro noch im AV zu halten so in der aufgabe steht, nun gut - in der Realität würde ich es nicht empfehlen, denn heute haben wir Datenbanken mit Anlagestammdaten. Da ist es überflüssig, den Erinnerungswert zurückzubehalten.

Auf diese Art hast Du jedenfalls das Anlagekto der Maschine auf den einen Euro reduziert; dann kannst Du den Rest so buchen, wie du geschrieben hast - na ja, fast: auch beim Verkauf einer Altanlage entsteht Umsatzsteuer (im Haben, nicht etwa eine VSt.-Minderung), also nicht das VSt.-Kto nehmen!
Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 7
Erst einmal recht vielen Dank. Die Antwort hat mir sehr weitergeholfen.

Hier habe ich noch ein Problem:

Der Betrieb nimmt zum 01.07.02 bis zum 31.12.09 ein langfristiges Darlehen bei der Hausbank auf:
Nominalwert 75.000 Eur
Verzinsung 3 % pro Halbjahr auf die jeweilige Schuld zu Beginn des Halbjahres
Auszahlungskurs 97 %, Rückzahlungskurs 100 %
Das Darlehen ist in 15 gleichen Halbjahresraten jeweils zum 30.06. und 31.12. zu tilgen. Das Damnum soll über die Laufzeit des Darlehens in gleichen Raten erteilt werden.

Lösungsvorschlag:
280 Bank 72.750,-
290 ARAP 2.250,-
an 425 langfr. Bankverbindlichkeiten/Darlehen 75.000,-

Weiterhin wird eine Abschreibung von einem halben Jahresanteil des Damnums für 02 gefordert.

Was soll ich da buchen???

Gruß
Sanni
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Lösungsvorschlag:
280 Bank 72.750,-
290 ARAP 2.250,-
an 425 langfr. Bankverbindlichkeiten/Darlehen 75.000,-


OK. Hier wurde allerdings auch schon mal eine andere Variante diskutiert, aber ich würde es so machen und so steht es in den Lösungsvorschlägen...

Zitat
Weiterhin wird eine Abschreibung von einem halben Jahresanteil des Damnums für 02 gefordert.
Was soll ich da buchen???


Was ist hier mit "Abschreibung" gemeint? Nur VG kann man abschreiben, aber RAP sind aufgrund des Prinzips der Periodenabgrenzung zustandegekommen - will man aber das Damnum eines Jahres (!) ausbuchen (oder das halbe Damnum des ersten Jahres, wenn das Darlehen zum 1.7. eines Jahres aufgenommen wurde und das GJ das Kalenderjahr ist), dann wäre zu buchen "Zinsaufwand AN A-RAP" (mit dem jeweiligen Betrag). Eine Abschreibung im eigentlichen Sinne kann ich mir hier nicht vorstellen; lediglich der Darlehensgeber könnte abschreiben, wenn der Schuldner pleite geht :-)
Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 7
Ich denke mal, dass eine Ratenrückzahlung des Damnums gemeint ist.

Ich würde buchen:

Damnum 150,-
an ARAP 150,-

Der Betrag errechnet sich aus 2.250 Eur (Damnum) / 90 Monate * 6 Monate (da Halbjahr).

Würden Sie da mitgehen oder halten Sie diesen Buchungssatz für unwahrscheinlich?

Liebe Grüße
Sanni
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

das Damnum ist kein Kredit, sondern getilgt wird immer der Schuldbetrag. Das Damnum ist vielmehr eine Art indirekte Gebühr, die das gesamte Darlehen und also die ganze Laufzeit betrifft. Es muß daher aktivisch abgegrenzt und als Aufwendung über die Laufzeit verteilt ausgebucht werden. Deine Buchung ist also nur richtig, wenn das Kto "Damnum" ein Aufwandskto ist - aber durchsichtig ist es nicht, denn normalerweise wäre das einfach eine Zinsaufwendung.

Bei 2.250 Euro Gesamtsumme des Damnums über 15 Jahren = 150 Euro/Jahr = 75 Euro pro Halbjahr.

Wie gesagt, dies ist keine Abschreibung im eigentlichen Sinne der §§7 ff EStG oder 253, 255 HGB.


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