Hallo,
bin 18 und mache ein 6 monatiges Praktikum bei einer Versicherung.Nun ist meine Frage ,ob ich das Recht auf einen Urlaub habe. Kann mir jemand weiterhelfen ?
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recht auf urlaub ?
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#1 20.06.2006 18:46 Uhr
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#2 20.06.2006 22:33 Uhr
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Hallo,
ein Recht haben, es bekommen und dennoch nicht dabei den Kürzeren zu ziehen, sind verschiedene Dinge. Deine Beschreibung "Praktikum in einer Versicherung" ist alles andere als erschöpfend um zu beurteilen, was Du warum machst. Falls es sich wirklich um eine Versicherung und nicht nur um irgendeinen kleinen Vertreter handelt, der sich eine preiswerte Arbeitskraft geangelt hat, so sollte es einen Betriebsrat geben, der m.E. auch dazu da ist, solche Zweifelsfragen aus dem Weg zu räumen. Grüße, Peter |
#3 20.06.2006 23:12 Uhr
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igentlich brauch ich nur 5 für den praktischen erwerbe der fachhochschulreife.
aber ich mach trotzdem 6 monate! ich hatte viel stress dieses jahr mit fachabi,osterferien waren keine ferien sondern nur gelerne übrigens,es handelt sich um aok |
#4 20.06.2006 23:29 Uhr
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Tut mir leid, dazu kann ich nichts sagen. Für meine Begriffe sollte ein Praktikum mehr abwerfen als den Haken an einer formalen Zugangsvoraussetzung.
Die Erfahrung zeigt, daß der Praxisbezug eines Studiums oftmals zu wünschen übrig läßt und hoch dotierte Absolventen manchmal mit banalen Arbeitsanweisungen nichts anzufangen wissen. Das bloße Absitzen eines Praktikums könnte sich daher in ferner Zukunft als folgenschwerer Fehler erweisen ... Peter |
#5 21.06.2006 10:19 Uhr
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Hallo Schalkö,
wenns bei der AOK ist und wirklich ein "Praktikum", dann gibt es einen Praktikumsvertrag, in dem garantiert etwas über Urlaub, Bezahlung, Aufgaben, Zuständigkeiten etc. drin steht. Lesen bildet... Gibt es keinen Vertrag (schwer vorstellbar bei der AOK), würde ich mir mal Gedanken machen, was Du da überhaupt machst! Ciao! |
#6 22.08.2006 10:27 Uhr
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Ja. Bundesurlaubsgesetz. 24 Tage p.a. (Minimalspruch). Als Praktikant bist du weisungsabhängig und wirst daher bzgl. Grundlagen wie Urlaub, Arbeitsschutz etc. rechtlich in manchen Dingen Arbeitnehmern gleich gestellt. In Praktikantenverträgen die ja oft nur über ein paar Monate gehen, wird der Jahresurlaubsanspruch aus dem Gesetz oft auf die Monate umgelegt - bei dir also max. 12 Tage. Durch Vertrag können diese Minimalstandards verbessert aber nicht verschlechtert werden. |
#7 24.08.2006 14:50 Uhr
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Auch hallo.
In dem Fall kann die Seite http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Nachgefragt/m_z/urlaubsanspruch.php?navid=9 (ganz unten) weiterhelfen. Und Rechtsfragen sind bitte allgemein zu halten. Stichwort: Rechtsberatungsgesetz und die bald zu erwartendene Änderung in Form des Rechtsdienstleistungsgesetz |
#8 24.08.2006 17:40 Uhr
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Hi Mister L,
ja, aber die Reform bzw. Amputation des RBerG soll ja erst Sommer 2007 sein habe ich gehört... leider :-( |
#9 24.08.2006 18:38 Uhr
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Hallo nochmal.
Selbst das wird nichts an dem Umstand ändern, dass das hier kein Forum zur Rechtsberatung ist. Zu deutsch: hier darf jeder Angemeldete unabhängig von seinem juristischen Hintergrund antworten (als Gegensatz siehe z.B. http://www.123-recht.de). Die allgemeine Formulierung dient zum Schutz vor den Augen der entsprechenden Kammern, die den Betreiber eines solchen Forums u.U. abmahnen oder sogar zur Schliessung veranlassen könnten. Hier wird es etwas krasser ausgedrückt: http://www.openbc.com/net/internetundrecht/ « Zuletzt durch spamfighter am 09.03.2013 00:10 Uhr bearbeitet. » |
#10 10.09.2006 13:50 Uhr
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hab urlaub problemlos gekriegt nachdem ich mit dem netten abteilungsleiter gesprochen habe. die sind netter als erwartet und würden mir gern noch einen urlaub geben,auf meinen wunsch.ich will jedoch weitermachen ohne urlaub
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#11 10.09.2006 13:53 Uhr
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ich mach das praktikum um die vollständige fachhochschulreife zu erwerben.ausbildung möchte ich zur zeit nicht,da ich studieren will. |
#12 13.09.2006 10:09 Uhr
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Na siehstduwohl schalkö, hat doch garnicht weh getan, oder? Trotzdem stehe ich auf dem Standpunkt: Erst mal Leistung bringen, und dann Belohnung abholen. Ciao! |
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