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Aktivierung WInterreifen?

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Registriert: Apr 2007
Beiträge: 12
Hallo in Die Runde,

kann man erstmalig gekaufte 4 WInterreifen mit Felgen für einen Leasingfahrzeug aktieveren? Sprich auf die Restnutzungsdauer des Leasingfahrzeuges abschreiben, wenn der Preis bei ca. 3.900€ liegt?

Meiner Meinung nach ist es doch eigentlich Aufwand, da die Winterreifen nicht selbstständig Nutzbar sind, Oder? Doch bei der Summe würde ich gerne wissen, ob es getzlich zu lässig ist.

Vielen Dank im Vorraus für die ANtwort.
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

zunächst wäre zu prüfen, ob das Fahrzeug an sich aktivierungspflichtig ist. Nehmen wir einmal an, daß das der Fall ist.

Dann wäre zu prüfen, ob die Reifen eine Aufwendung darstellen. Daß sie verbraucht werden, genügt hierfür nicht, denn sie halten eine Weile (das Auto wird ja auch verbraucht, aber auch erst nach mehreren Jahren). Winterreifen kann man i.d.R. mehrere Winter verwenden. Sie sind damit mE nach eindeutig ein Anlagevermögensgegenstand, jedenfalls dann, wenn sie in der nutzbaren Anzahl (vier Stück) insgesamt über 150 Euro liegen (Verbrauchsfiktionsgrenze).

Zitat
Meiner Meinung nach ist es doch eigentlich Aufwand, da die Winterreifen nicht selbstständig Nutzbar sind, Oder


Keine selbständige Nutzbarkeit ist kein konstituives Merkmal einer Aufwendung. Auch ein Autoradio ist nicht selbständig nutzbar. Es muß eingebaut werden. Dennoch ist das Autoradio kein Aufwand, sondern eine nachträgliche AK-Größe.

Kommen wir zum verwendeten Regelwerk. Im Bereich von IAS 16 wäre eine Komponentenaktivierung durchzuführen, also Auto und Reifen als selbständige Objekte. Das kann sinnvoll sein, weil die ND des Autos meist länger ist als die der Reifen. Im Bereich des HGB wird von der auf §§ 90 ff BGB basierenden Einheitstheorie ausgegangen. Es müßte daher eine Einheit Auto + Zubehör (Reifen, fest eingebaute Erweiterungen usw) gebildet werden.
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Registriert: Apr 2007
Beiträge: 12
Danke für die Antwort. Haben mir wirklich weiter geholfen. :)
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Registriert: Jul 2008
Beiträge: 12
"jazzmin84" schrieb
...Leasingfahrzeug aktieveren? ....

Als Leasingnehmer ist da nichts aktiviert und dann kann auch nichts dazu aktiviert werden, gell?
Wenn ich ein Auto geleased habe, dann habe ich ausschließlich Kosten und sonst gar nichts.
Oder sehe ich das falsch?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Ja, das kann falsch sein. Unter bestimmten Voraussetzungen, die indes häufig vorkommen, muß der Leasingnehmer aktivieren. Hierzu bitte mal in http://www.bwl-bote.de/20071109.htm gucken...
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 12
ahhh :) gut
Danke


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