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Rechtsordnung

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Mitglied
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 1
Hallo

Bin leider durch die mündliche Prüfung im Fach "Orga- und Unternehmensführung" durchgefallen.
Bereits vor der Prüfung des Teils B mussten wir unsere Projektvorschläge einreichen.
Nun werde ich aufgefordert für meinen zweiten Versuch, zwei neue Projektvorschläge einzureichen.
Ist das rechtens??? In der Prüfungsordnung §9 verstehe ich das so, dass ich meine bereits eingereichten Projekte wieder einreichen darf und diese auch anerkannt werden müssen da ich das projektbezogene Fachgespräch noch garnicht gemacht habe.

Kann mir da einer weiterhelfen ob da so korrekt ist???????????
Gast
Hallo,

sorry, aber es ist schon rechtens - denn wenn Du dasselbe Thema nochmals nehmen könntest, hättest Du ja sehr viel länger Zeit als alle anderen, um die Projektarbeit zu verfassen.
Ärgerlich, aber es wird so praktiziert.
Grüße, Wombat


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