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Fachgespräch / Hilfsmittel

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Hi Leute,

der ein oder andere hier hatte ja schon sein Fachgespräch, deshalb würde mich mal interessieren welche Hilfsmittel waren bei euch erlaubt?

Bei mir in der Einladung wird nur Schreibzeug und ein Taschenrechner zugelassen.

Ist das bei anderen Kammern anders?

Gruß

d.sch
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Beiträge: 59
"d.sch" schrieb
Bei mir in der Einladung wird nur Schreibzeug und ein Taschenrechner zugelassen.

Ist das bei anderen Kammern anders?


IHK Köln:
"...Bei der Vorbereitung des situationsbezogenen Fachgesprächs sind alle Hilsmittel - außer elektronische Hilfsmittel mit eigenem Betriebssystem - zugelassen. Während des situationsbezogenen Fachgesprächs sind keine Hilfsmittel zugelassen..."

Damit will man wohl Notebooks u.ä. ausschließen, aber - wenn man dem Wortlaut zu 100% folgt - schließt man quasi auch alle Taschenrechner aus, da diese ebenfalls über ein "Betriebssystem" (hier Firmware) verfügen.
« Zuletzt durch nonprofit am 07.06.2008 20:45 Uhr bearbeitet. »
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Bei uns war auch alles zugelassen bis auf Notebook. Sprich alle Bücher und Aufschriebe die man hatte durfte man mitbringen. Kann mir nicht vorstellen, dass es bei euch anders sein soll. Oder macht ihr noch Prüfung nach alter Prüfungsordnung?

Gruß Bärenbauch
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Es gibt im Abschluß "Geprüfter Technischer Betriebswirt" mE nach keine Prüfungen mehr nach alter VO, denn hier liegt die Einführung der neuen Verordnung ja schon etwas länger zurück. Nur die Prüfung "Geprüfter Betriebswirt" wurde am FR bzw. wird am MO und DI noch parallel nach alter und neuer VO geschrieben...
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Beiträge: 132
Dann sollte doch aber schon ein wenig mehr als nur der Taschenrechner und Schreibzeugs erlaubt sein, oder? :roll:
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Im Prinzip sollte nach der neuen VO alles erlaubt sein außer Geräten mit Betriebssystem - wi es oben schon steht. Für Fachgespräche ist das, im Gegensatz zu schriftlichen Prüfungen, aber kaum relevant, denn während eines Fachgespräches erst das fahrbare Bücherregal rücken, bringt kaum etwas. Hier wird ja eher in die Breite als in die Tiefe gefragt, und die Zeit, die man bei der Vorbereitung auf das gespräch hat, reicht kaum, erst nachzuschlagen... daher scheinen die Gepflogenheiten hinsichtlich der Zulassung von Hilfsmitteln noch nicht ganz einheitlich zu sein...
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Beiträge: 2
Also,

ich mache die Prüfung zum "Gepr. Technischen Betriebswirt" in Bonn.

Da ist es scheinbar so (laut Einladung),
Zitat:
Bringen Sie Ihren Personalausweis sowie Schreibzeug (Kugelschreiber, Stifte, Lineal, Geodreieck), einen geräuscharmen, batteriebetriebenen nicht programmierbaren Taschenrechner mit. Weitere Hilfsmittel sind nicht zugelassen!
Zitat ende

Es scheint mir komisch, dass es da unterschiede bei den Kammern gibt.
Ist das überhaupt zulässig? Somit wäre die Prüfung ja nicht Deutschland weit gleich.

Aber was soll´s. Werde trotzdem alles geben, habe es schließlich schon bis hierher geschafft.

Grüße

d.sch
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Beiträge: 81
Hol dir doch die Prüfungsverordnung TBW deines IHK Bezirks und schau dort nach. Sollte eigentlich glasklar beschrieben sein.


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