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Eine Frage aus der Prüfung Herbst 2007

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Eine der angeblich falschen Fragen aus der Prüfung Betriebswirt/IHK

Frage 4c, erläutern Sie wie Zugeständnisse bei Zahlungsfristen mit dokumentären Zahlungsbedinungen abgesichert werden können.

Antwort: Absicherung mit Verträgen, Garantien, Bürgen, Voraus bzw. Anzahlung. Im Ausland Dokumentenakkreditiv, Garantien, Hermes Deckung.

0 von 8 Punkten

Wenn meien Antwort wirklich falsch ist, was wäre dann die richtige gewesen??? IHK formuliert de Fragen schlecht.
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welches fach
ich habe die komplett P vor mir Herbst 007
mfg
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Internationale und Europäische WIrtschaftsbeziehungen
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Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

ich habe diese Prüfung wohlgemerkt niht vorliegen, also nur allgemein auf Deine Frage geantwortet: "Zugeständnisse bei Zahlungsfristen" sind anscheinend zusätzliche Zahlungsziele. Es geht also darum, wie man ein zusätzliches Zahlungsziel absichern kann. Ich würde bezweifeln, ob dies mit einem Vertrag geht, denn ein Vertrag hindert einen Kunden nicht daran, nicht zu zahlen, auch dann nicht, wenn ein zusätzliches Zahlungsziel gewährt wird. Voraus- bzw. Anzahlungen sind keine Garantie zusätzlicher oder überhaupt irgendwelcher Zahlungsziele, weil ja gerade schon bezahlt wird, also für den voraus- oder angezahlten Betrag kein Ziel mehr besteht, dies in sich aber keine Sicherung künftiger Zahlungsvorgänge darstellt. Garantien, Bürgen oder Versicherungen sind mE nach richtig. Hermes ist eine Form der außenwirtschaftlichen Versicherung. Ein Akkreditiv ist eine Form der außenwirtschaftlichen Bankbürgschaft.

Aber wie gesagt, ich habe die Original-Frage nicht vorliegen... daher diese Antwort nur unter Vorbehalt.
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in dieser frage geht es doch um fahrräder in die schweiz,
oder
mir fehlt der zusammenhang
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Beiträge: 202
Nein ich galuebdas hatte nichts mit Fahrrädern zu tun. Also wenn ein teil richtig war hätte man mir ja Punkte geben müssen. Nächste Fragen:

Frage 3d, darf der EU Haushalt ein Defizit aufweisen.

Meine Antwort, Theoretisch Nein, denn die Länder z. B. Deutschland werden ja immer Strafen angedroht. Komischerweise 0 Punkte.


Frage 4b, Nennen Sie Informationsquellen anhand derer eine Bonitätsprüfung vorgenommen werden kann.

Bei dieser Benotung fiel mir sofort auf das Schufa, Banken, Bürgel, Creditreform, andere Lieferanten meiner Meinung nach 100 % richtig sind aber hier wurden schon mal nur 4 anstatt 5 Punkten gewertet.

Frage 5a, 4 Drittländer f. die Ausfuhr/Einfuhr innerhalb der Top 15 Rangliste

Meine Antwort RUSSLAND bei Ausfuhr wurde als Falsch gewertet.
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Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Frage 3d, darf der EU Haushalt ein Defizit aufweisen.
Meine Antwort, Theoretisch Nein, denn die Länder z. B. Deutschland werden ja immer Strafen angedroht. Komischerweise 0 Punkte.


Der HH eines EU-Mitgliedsstaates darf sehr wohl ein Defizit ausweisen. Für die Euro-Staaten gelten die Euro-Kriterien, die dies ebenfalls zulassen, aber beschränken:

1. Das Haushalts-Defizit soll nicht mehr als drei Prozent des Brutto-Inlandsprodukts (BIP) betragen.
2. Die Staatsverschuldung sollte 60 Prozent des BIP nicht überschreiten.
3. Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen.
4. Die langfristigen Zinssätze dürfen nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei EU-Länder mit den niedrigsten Zinsen liegen.
5. Die Währung muß sich mindestens zwei Jahre spannungsfrei und ohne Abwertung innerhalb
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Registriert: Oct 2007
Beiträge: 77
Moin
Ich habe mir die Herbstprüfung 2007 besorgt.

28.Nov 2007
Die fragen kommen da nicht vor
lass uns die prüfungstermine abstimmen, denn ich habe mehrere P

emilio
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Hallo,

die Frage 3d richtet sich auf ein mögliches Defizit der EU, nicht eines Mitgliedstaates. Und hier lautet die Antwort definitiv "Nein". Art. 269 EG-Vertrag regelt ausdrücklich, dass der Haushalt der Gemeinschaft vollständig aus Eigenmitteln zu bestreiten ist. Eine Kreditaufnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Das Bundesfinanzministerium hat hierzu eine recht gute Internetseite. Die hat bei der Prüfungsvorbereitung damals gute Dienste geleistet.

Die 4c fordert dokumentäre Zahlungsbedingungen. Das sind das Dokumentenakkreditiv (unwiderruflich und bestätigt, da haben unsere Dozenten Wert drauf gelegt), das Dokumenteninkasso und der Wechsel. (ein 4. für 8 Punkte fällt mir im Mom. nicht ein). Bürgschaften (auch die Hermesdeckung) sind zwar Sicherungsmöglichkeiten, aber vertragliche, und keine Zahlungsbedingung.
(Die Herbst 2007 alte VO Prüfung durfte ich schreiben. Hat mit sehr gutem Erfolg geklappt.)
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Beiträge: 308
Blöde Frage, hast du deine Prüfung nach alter oder neuer Prüfungsverprdnung abgelegt? Das Fach Europa gibt es nach beiden Verordnungen.

Also ich habe die Prüfungen nach neuer PVO vorliegen, da kommen deine Fragen nicht vor. Also gehe ich davon aus du hast deine Prüfung nach alter PVO abgelegt, richtig?
« Zuletzt durch Neo am 06.06.2008 18:39 Uhr bearbeitet. »
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Also die Fragen mit der Bonitätsprüfung und dem EU-Defizit waren in der Prüfung nach alter Prüfungsordnung.
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Beiträge: 2
Hier der Text aus der Musterlösung zu 4c

Dokumenteninkasso gegen Akzept (d/a documents against incasso, documents against acceptance), z.B. 90 Tage Zug-um-Zug Geschäft: Grundlage für die Abwicklung sind die ERI (IHK Paris,ICC), Inkassoauftrag enthält die Weisung die Dokumente nur gegen Akzeptierung einer auf den Importeur, besser auf dessen Bank, gezogene Tratte auszuhändigen. Der Exporteur muss die Einreicherbank genau anweisen, wie mit dem Akzept verfahren werden soll.

Akkreditiv (l/c, letter of credit), benutzbar durch Akzept (available by acceptanse) oder hinausgeschobene Zahlung (available by deferred payment): Bei Vorlage akkreditivgerechter Dokumente erfolgt keine sofortige Bezahlung, sondern es wird von der Akkreditivbank ein Wechselakzept mit fester Fälligkeit gegeben bzw. ein fester Zahlungstermin mitgeteilt. Die Frist bemisst sich grundsätzlich aus dem Versanddokument; Übergabe an den Frachtführer oder "shipped on board" Vermerk + Zahlungsfrist z.B. 90 Tage


In der Aufgabe hieß es ja erläutern Sie an zwei Beispielen, daher war wohl deine Aufzählung (nennen) nicht zu bewerten. Ich weiß aber nicht, ob ich gerade auf die beiden gekommen wäre als Absicherung.

LG
Simone


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