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Steuerliche Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen

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Gast
Hallo an alle,
ich versuche gerade, einen Überblick in dieser Sache zu bekommen - kann mir bitte jemand Hilfestellung leisten?

Was ich bis jetzt verstanden habe:

a) Einkommensteuer:
-bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögenvergleich hat der Unternehmer mehr Gestaltungsmöglichkeiten als bei E/Ü-Rechnung

-Einkünfte aus Kapitalerträgen werden derzeit noch nach Halbeinkünfteverfahren besteuert.

b) Körperschaftsteuer:
Steuersatz 25 % unabhängig von Verwendung;


c) Gewerbesteuer:
-Freibetrag für Einzelunternehmer 25.000 EUR p.a.,
-bei nat. Pers. u Pers.gesellschaften gestaffelte Steuermesszahl zwischen 1 und 5 %
- für Kapitalgesellschaften einheitlich 5 % Steuermesszahl
- Gewinnmindernde Rückstellung nach 5/6-Methode (auch schon bald hinfällig, da ja ab 1.1.08 keine Abzugsfähigkeit mehr gegeben ist)


Aber wie erkenne ich hieraus explizit Vor- oder Nachteile einer Rechtsform?
Vielen Dank für Hilfe! Wombat
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

einen der wichtigen Vorteile nennst Du ja selbst schon: die Freibeträge für Personenrechtsformen bei der GewSt. Ein weiterer wichtiger Unterschied ist der Progressivtarif bei der ESt, der hohe zu versteuernde Einkommen höher belastet. Das bedeutet, daß bei Wachstum einer Personenrechtsform irgendwann die Belastung durch die ESt stärker ansteigt und die durch die KSt und die KalErtrSt überschreitet. Dann ist der Rechtsformenwechsel in eine GmbH oder gar gleich in eine AG angesagt. Das ist im wesentlichen die grobe Linie, die hier prüfungsrelevant sein könnte. Weitere wichtige Einflußfaktoren sind die leichtere Flucht vor hoher deutschen Besteuerung durch Konzernstrukturen und Verlagerung im Rahmen von Kapitalgesellschaften und die Frage der Organschaft bei der USt, der KSt und der GewSt...
Gast
vielen lieben Dank!
Meinst es ist angezeigt, sich auch noch Rechtsformen außerhalb von D anzusehen?
Grüße, Wombat
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

nein, das sind viel zu viele. Die Frage der Ltd. könnte aber relevant sein... als einzige nichtdeutsche Rechtsform, die hier praktische Relevanz besitzt. Noch besitzt. Bis zum MoMiG...


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