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Bilanz- und Steuerpolitik-Prüfung-Rechtsstand 31. 12. 2007

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Gast
Hallo euch allen,
in der Einladung zur Prüfung steht, dass der Rechtsstand für die Gesetze jeweils der 31. 12. 2007 sein soll.
Bedeutet das dann auch, dass bzgl. Gewerbesteuer usw. noch die "alten" Regelungen zum Tragen kommen?
Soll man dann in Lösungen darauf hinweisen, dass Gesetzesänderungen erfolgt sind?
Analog ist es dann wohl zum Halbeinkünfteverfahren und der Abgeltungssteuer ... ?
Danke für euer Antworten! Wombat
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

ja, genau das bedeutet das: die Unternehmensteuerreform spielt noch keine Rolle. Es ist allgemein üblich, daß Rechtsentwicklungen, die erst während des Lehrganges entstehen und/oder in Kraft treten, in den Prüfungen nicht berücksichtigt werden.

Inoffiziell und nicht vorher zu versprechen ist, daß die Themen, bei denen Änderungen entstanden sind, wie eben GewSt und der Rest, in Prüfungen gerne ausgelassen werden, um Mißverständnisse hinsichtlich des Rechtsstandes auszuschließen. Das ist aber keine offizielle Politik der Aufgabenautoren...


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