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Betriebswirt machen? Wie schwierig? Wie interessant?

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Guten Abend,

mich würde einmal interessieren wie anspruchsvoll und interessant der Betriebswirt Kurs ist.
Ich habe den Fachwirt (in 12 Monaten 2x die Woche, nur eigene Mitschriften, keine Lerngruppe) ca. 5 Jahre nach Abschluß meiner Ausbildung gemacht und kann nicht behaupten das der Kurs besonders anspruchsvoll war.
Fast alle Inhalte hat man schon viel umfangreicher in der Ausbildung gelernt, im Grunde war das nur eine Wiederholung in Abgespeckter Version.

Mir war schon vor dem Fachwirt klar, dass ich den Betriebswirt nicht unbedingt hinten dran hängen werde. Hauptgrund sind hier die Fächer.
Projektmanagement und Qualitätsmanagement wurden ja schon in der Ausbildung und im Fachwirt behandelt. Wird nun der Netzplan aufgefrischt? Also zum dritten mal und das ganze ein Jahr lang? Klingt für mich extrem aufgebläht.

Internationale Wirtschaftsbeziehungen und Ökologiemanagement sind neu, für mich aber nicht sonderlich interessant.
Ich vermute für das 1. Fach lernt man dann ebenfals zum 3. mal die Incoterms?
Desweiteren gibt es nun Englisch und eine Projektarbeit mit Fachgespräch.
Mich würden jedoch die neuen Themen von Finanzierung & Controlling interessieren, besonders IAS/IFRS.
Dank der neuen Prüfungsordnung wird sich eh nochmal einiges ändern, sind denn nun alle Hilfsmittel zugelassen?

Fragen über Fragen.. vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Zu der Schwierigkeit würde mich immer das Verhältnis Fachwirt/Fachkaufmann nach der Ausbildung zu Betriebswirt nach Fachwirt interessieren.

Auf der einen Seite sagt mir dieser Lehrgang überhaupt nicht zu, aber als Fachwirt ist er die einzigst vernünftige Wahl....

Gruß,
Zarathustra
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Beiträge: 148
Hallo,

also wenn Du so eine Einstellung hast, wird die Weiterbildung zum Betriebswirt sicherlich langweilig und nicht interessant.
Vielmehr würde ich an deiner Stelle, die eigenen Motive untersuchen.
Bei mir ist es z.B. genau umgekehrt. Meine Ausbildung war eher langweilig und trocken. Erst mit dem Fachwirt wurde es interessanter, und den Betriebswirt sehe ich als die absolute Steigerung.
Ich muss aber zugeben, dass mir jetzt im zweiten Teil ein bisschen die Puste ausgeht und es langweilig wird. Z.B. empfinde ich Orga+PM als Wiederholung.
Wenn Du dich für den BW entscheiden solltest, solltest Du bedenken, dass es kein Selbstlauf wird. Die Durchfallquote ist "extrem" hoch.

VG
bs
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Hallo,

ich selber habe auch den Fachwirt nach meiner Ausbildung gemacht (Ausbildung abgeschlossen 1997, Fachwirt 2004) und aktuell den Betriebswirt IHK gemacht.

Ich kann deine Meinung leider nicht ganz nachvollziehen. Egal was du von dem Lehrgang an sich hältst. Willst du weiterkommen oder nicht, dass ist die Frage mit der du dich beschäftigen solltest.

Von meiner Seite kann ich nur sagen.

1. Projektmanagement war bei uns (im Lehrgang) mehr als nur ein Netztplan.
2. Die Rechtsaspekte sind definitiv mehr als beim Fachwirt.
3. Incoterms sind Grundlagen, darauf möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen.

Ich habe den BW in einem 11 Monatslehrgang gemacht, es war definitiv stramm......Die PA in 30 Tagen zu schreiben ist (wenn man die Zeit nicht hat beide Themen vorher zu bearbeiten)...definitiv auch stramm.....

Also, entscheide selbst, ich denke nur wenn das alles sooooo einfach wäre würden nicht so viele Leute durchfallen und wäre der BW nicht so angesehen......

Gruss
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Man bedenke auch das es eine neue Prüfungsverordnung gibt.

Qualitätsmanagement und Ökologiemanagement sind zum Beispiel keine Fächer mehr. Der ganze Lehrgang wurde sehr strategisch ausgerichtet, nach dem Motto "Mir arbeiten die Fachleute zu, ich entscheide dann nur was das beste für die Firma ist"

Bei der Prüfung sind zum Beispiel alle Unteralgen erlaubt. Das heisst aber nicht unbedingt das es leichter wird, also reines Abschreiben aus Fachbüchern wird sicherlich nicht erwartet :)
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Moin Moin,
wenn man schon alles kann und weiß, kann man sich gleich zur Prüfung anmelden.

Der Betriebswirt ist anspruchsvoll und konkret auf das operative Geschät ausgerichtet.
Das einzige ist, die Unterlagen der IHk sind dürftig.
Ich komme mit meinen privat beschafften Büchern gut zurecht.

Grundsätzlich ist es ein guter Lehrgang, bloss die IHK würde ich abwählen.
Mfg
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Also, Zarathustra, ich denke, Du solltest Dir die Kosten für den Lehrgang sparen.

Am besten einfach zur Prüfung anmelden und fertig. Die Prüfungsgebühren an sich sind nicht allzu hoch.

Das schaffst Du doch mit links!

Wenn Du übernächste Woche fertig bist, melde Dich einfach noch für nen MBA an. Es gibt mehrere Unis, v.a. im Ausland, die einen Betriebswirt IHK als Voraussetzung anerkennen.

--> Dann bist Du im Sommer schon MBA. Glückwunsch im voraus!
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Beiträge: 77
Genau
Ich schliesse mich der Meinung von Käferfan an.

Anmelden, bestehen, Feiern , gut gemacht.

Man sollte das ganze aber ernst nehmen.
Mfg
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Ort: bei Flensburg
Und dann noch gleich die Dissertation hinter her. Wäre doch gelacht.
Schon mal herzlichen Glückwunsch zum Doktor.
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Beiträge: 3
Es gibt eben verschiedene Ansprüche, ich kann zrathustra gut verstehen.

Ich habe den Betriebswirt IHK diese Woche unter wenig Lernaufwand mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen und würde den Lehrgang im Nachhinein betrachtet trotzdem nicht nochmal machen. Es gibt effektivere Alternativen.

zarathustra, wenn Ausbildung und Fachwirt bisher für dich anspruchslos waren, bist du vielleicht mut einem Fernstudium besser bedient.
So mancher Personaler wird sich dann eher für dich interessieren.
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Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Ich habe den Betriebswirt IHK diese Woche unter wenig Lernaufwand mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen


Also ich kenne eine Menge Leute, die mit sehr viel Lernaufwand nur gerade so bestehen, insbesondere unter den Voraussetzungen der neuen Prüfungen. Wie Du das so leichtfüßig hingekriegt hast wäre sicher interessant zu erfahren...
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Registriert: Jun 2007
Beiträge: 3
Hallo,

Ich kenne auch einige, die mit viel Aufwand gerade so bestanden haben, das soll deren Leistung auf keinen Fall in ein schlechtes Licht stellen.

Ich wollte damit nur sagen, dass der Betriebswirt IHK eben nicht für jeden das Richtige ist.
Wenn es jemandem wie Zarathustra leichter fällt zu lernen als anderen, darf man sich doch höhere Ziele stecken...

Zu den neuen Prüfungen kann ich mir kein Urteil erlauben, ich wurde noch nach der alten Prüfungsordnung geprüft.
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Beiträge: 19
Hallo,
ich kann Harrys Meinung sehr gut nachvollziehen. Auch ich hatte das Glück, dass sehr viele Dinge auf die ich gut vorbereitet war, gefragt wurden. Wenn dem aber nicht so ist sieht man bisweilen ein wenig alt aus.

Fakt ist, dass die Durchfallquote nicht umsonst durchaus hoch ist und ich nicht davon ausgehe dass dermassen viele Leute sich zu hohe Ziele gesteckt haben. Es gehört das berühmt berüchtigte Quentchen Glück dazu.

Ich möchte im Nachhinein nicht sagen dass der komplette Kurs soooooo einfach war....zumal mir angesichts der 9 Ordner Lernunterlagen erstmal die Kinnlade gefallen ist, umso schöner dass es geschafft ist.

Für jeden der überlegt, wir sprechen hier nicht über eine Weiterbildung zum Pommes-Frittierer, es kostet Zeit, Kraft und nicht zuletzt eine Menge Geld. Dafür kann man aber auch stolz sein wenn man es geschafft hat. Das sehen die Arbeitgeber übrigens auch so.

Für diejenigen die das zu "luschig" finden, geht doch auch die Uni....oder fehlt dazu das Kleingeld?]
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"Skippy" schrieb
Für diejenigen die das zu "luschig" finden, geht doch auch die Uni....oder fehlt dazu das Kleingeld?]


Nicht das ich es zu "luschig" fand, aber oftmals stehen da auch persönliche Entwicklungen hinter, die einen einen solchen Schritt machen lassen. Ich stimme "Zimt" bei, dass es durchaus anspruchsvoller hätte sein können.

Warum ich trotzdem den Betriebswirt IHK gemacht habe:
Für mich hat es sich so ergeben und ich würde es demnächst tatsächlich anders machen. Nach meiner Ausbildung, hielt ich den "Fachwirt IHK" für eine gute Form der Weiterqualifizierung und den Betriebswirt IHK dann im Anschluss für zeitlich und finanziell überschaubar, gar reizvoll. Beide Fortbildungen konnte ich ohne große Nacharbeit zuhause "sehr gut" meistern, was aber beim besten Willen nicht allen so leicht gelang. Das Erfolgsgeheimsnis heißt meiner Meinung nach oftmals schon "Anwesendheit". Was die hohen Durchfallquoten angeht, so sind diese meiner Meinung nach künstlich hochgetrieben (schlechte Aufgabenstellungen, unfähige Prüfer, schlechte Dozenten)

@Harry - Ja, vielen fiel es tatsächlich nicht leicht. Ich hätte aber lieber auf ein "sehr guten" Abschluss verzichtet und das Doppelte an Wissen aufgenommen. Dies ist jedoch ein Fehler, den ich dem Kurs an sich anlasten kann. Dieser sollte für jjeden Bemühten schaffbar sein.

Zum Thema Studium: Insgesamt muss ich nach Abschluss beider Fortbildungen doch sagen, dass ich es bereue nicht gleich ein "echtes" Abendstudium begonnen zu haben. In nahezu der gleichen Zeit (FW 2,5 Jahre, BW 1,5 Jahre) und zu ähnlichen Kosten (ca. 5,5 +3,5k €) hätte ich nun unlängst einen universitären Abschluss und hätte nicht eine Vielzahl der Inhalte des Fachwirts in "gepimpter" Form nochmals durcharbeiten müssen. Der Betriebswirt war für mich persönlich nicht der gewünschte Wissenszuwachs und fachlich sehe ich mich deutlich hinter einem Master, Diplom oder was auch immer Inhaber qualifiziert und anerkannt.
Dies soll nun nicht wieder die alte Diskussion aufwerfen.

Die neue Prüfungsordnung, insbesondere Steuern und Controlling hätten mich sehr gereizt und sind meiner Meinung nach ein Gewinn für den Betriebswirt.

Traurig finde ich im Grunde nur, dass ich mit meinen 27 Jahren am Ende des regulären IHK-Bildungsweges angekommen bin und faktisch in Deutschland wieder bei Null anfangen kann, wenn ich doch Richtung "universitärer Abschluss" strebe. :cry: (Abgesehen von Donau Uni & Co.)

@Zarathustra: Auch wenn dir hier Überheblichkeit vorgeworfen wird, so denke ich kommst du gut mit dem System IHK klar und wird auch den Betriebswirt easy meistern. :wink:
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Beiträge: 168
"bj-orn" schrieb
[quote="Skippy"]

Traurig finde ich im Grunde nur, dass ich mit meinen 27 Jahren am Ende des regulären IHK-Bildungsweges angekommen bin und faktisch in Deutschland wieder bei Null anfangen kann, wenn ich doch Richtung "universitärer Abschluss" strebe. :cry: (Abgesehen von Donau Uni & Co.)


Dir geht es ähnlich wie mir, staatlich geprüfter Techniker (da geht nix mehr) und technischer Betriebswirt IHK (auch das Ende der Fahnenstange ereicht ) und doch bei weitem unter den Dipl und Ko. angesiedelt.

Das ende vom Lied ich studiere sei knapp 4 Monaten ...

Udo[/quote="bj-orn"]
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Registriert: May 2006
Beiträge: 42
Zitat
Das ende vom Lied ich studiere sei knapp 4 Monaten ...

Udo


Regulär, Fernuni oder über die IHK unter Anerkennung deiner Kenntnisse im Ausland?
Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 168
"bj-orn" schrieb
Zitat
Das ende vom Lied ich studiere sei knapp 4 Monaten ...

Udo


Regulär, Fernuni oder über die IHK unter Anerkennung deiner Kenntnisse im Ausland?


Fernuni ... über die IHK würde ich nichts mehr machen
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Registriert: Jan 2010
Beiträge: 8
Hallo Udo! Wo studierst du und was kostet der Spass?
Gruß Reser
Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 168
"reser" schrieb
Hallo Udo! Wo studierst du und was kostet der Spass?
Gruß Reser


Hallo Reser,

an der PFFH in Darmstadt als Fernstudent, billig ist es nicht knapp 300€ pro Monat.

Gruß
Udo

p.s.
Für dich als "reiner" Betriebswirt wäre aber auch die FH in Göttingen interesant .. da kommst du als Betriebswirt IHK in zwei Jahren zum Dipl Betriebswirt/FH.
Mitglied
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 53
Nur mal zur Info:
In Aschaffenburg lag der Durchschnitt aller Teilnehmer bei 3,6!

Wobei diese IHK sich den Schnitt auch zum guten Teil durch überharte Bewertungen selbst zuzuschreiben hat...

Grüße vom
Käferfan
Mitglied
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 14
1. Das Ausstellen der englischen Übersetzungshilfe, die der Empfehlung des DIHT entspricht, wird den Teilnehmern verweigert.

Globalisierung? Nicht in Aschaffenburg.
Das Denken bliebt vom Dorfleben geprägt.

Bei anderen IHK´s wird dieser Service ganz selbstverständlich angeboten, natürlich mit dem zusätzlichen HInweis, dass es sich hierbei NICHT um einen "Titel" handelt, sondern um eine "Übersetzungshilfe", deren Führen als "Titel" strafbar ist.

2. Wie wird in Aschaffenburg ein Einspruchsverfahren gehandhabt?
Die gleiche Arbeit wird dem gleichen eigenen Prüfungsausschuss vorgelegt, natürlich mit dem gleichen Ergebnis wie bei der ersten Bewertung.

Vorlage bei einer anderen IHK zur Drittbwertung?
Fehlanzeige in Aschaffenburg.

3. Dass der Betriebswirt IHK ALLE erfolgreichen Absolventen zu einem Fachhochschulstudium berechtigt, ist auch in Aschaffenburg unbekannt. Hier steht man auf dem Standpunkt, dass nur die besten 20% zu diesem Fachhochschulstudium berechtigt sind.
Der Hinweis eines Teilnehmers, dass die anderen 80% das auch dürfen, diese aber im Gegensatz zu den ersten 20% eine Aufnahmeprüfung absolvieren müssen, wird in Aschaffenburg ignoriert. Die Teilnehmer tappen weiter im Dunkeln bei diesem Thema.
Somit weiss die grosse Mehrheit des Kurses nicht einmal, dass sie ihr Leben nochmal mittels eines Studiums umgestalten könnte.

All diese Dinge sind in anderen IHK´s Selbstverständlichkeiten.

Traurig, traurig.
Mitglied
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 353
"Mausi" schrieb
3. Dass der Betriebswirt IHK ALLE erfolgreichen Absolventen zu einem Fachhochschulstudium berechtigt, ist auch in Aschaffenburg unbekannt.

Traurig, traurig.


Wenn Du ein Fachhochschulstudium aufnehmen möchtest, solltest Du Dich an eine FH wenden und nicht an die IHK. Bereits als Fachwirt erlangt man die Berechtigung zur Aufnahme eines FH-Studiums.

"zarathustra" schrieb
Gesetzestext

Verordnung über den Zugang zu einem Fachhochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte vom 13. Januar 2003 (*1).

Aufgrund das § 66 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2002 (GV. NRW. S. 644) (*2), wird angeordnet:

§ 1
Als Bewerberinnen und Bewerber zum Studium in einem fachlich entsprechenden Fachhochschulstudiengang können zugelassen werden:
1. Meisterinnen und Meister im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung,
2. Absolventinnen und Absolventen zweijähriger Fachschulausbildungen,
3. Fachwirtinnen und Fachwirte sowie Fachkauffrauen und Fachkaufmänner und
4. Pflegekräfte, die die Weiterbildungsbezeichnung gemäß § 2 des Weiterbildungsgesetzes Alten- und Krankenpfleger führen dürfen.

§ 2
(1) Der Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikation berechtigt zur Studienaufnahme
1. Meisterinnen und Meister in den Studiengängen Wirtschaft sowie in einem fachlich entsprechenden Studiengang,
2. Absolventinnen und Absolventen zweijähriger Fachschulausbildung in einem fachlich entsprechenden Studiengang,
3. Fachwirtinnen und Fachwirte sowie Fachkauffrauen und Fachkaufmänner in einem fachlich entsprechenden Studiengang,4. Pflegekräfte, die die Weiterbildungsbezeichnung gemäß § 2 des
Weiterbildungsgesetzes Alten- und Krankenpfleger führen dürfen, in Studiengänge des Sozialwesens und in Studiengänge, die unmittelbar auf die Pflege bezogen sind.

(2) Über die weitere fachliche Zuordnung der Berufe zu den Studiengängen entscheidet die Fachhochschule auf der Grundlage ihrer Fachkompetenz in Verbindung mit den Berufsbildern, den Studienrichtungen und -schwerpunkten. Änderungen von Berufsbildern, neue Berufe und neuen Studiengängen sind zu berücksichtigen.

§ 3
(1) Bewerbungen sind spätestens bis zum 15. Januar für das folgende Sommersemester und spätestens bis zum 15. Juli für das folgende Wintersemester an die Fachhochschule zu richten.
(2) In der Bewerbung sind der angestrebte Studiengang und die Studienrichtung anzugeben. Der Bewerbung ist der Nachweis über den gemäß § 1 erworbenen Abschluss beizufügen.

§ 4
(1) Bewerberinnen und Bewerber nehmen in der Regel an einem Beratungsgespräch teil. Hierbei soll ermittelt werden, ob Defizite in Grundlagenfächern bestehen. Das Beratungsgespräch soll auch über Chancen des Ausgleichs solcher Defizite im sinne einer Studienerfolgsprognose informieren.
(2) Die Fachhochschule kann besondere Angebote zum Ausgleich von Defiziten bereitstellen.

§ 5
(1) Die Fachhochschule lässt die Bewerberinnen und Bewerber zum Studium zu und vergibt die Studienplätze.
(2) Für diesen Bewerberkreis werden in den Studiengängen jeweils 3% der Studienplätze reserviert:
1. in den Studiengängen, in denen ein zentrales Zulassungsverfahren angeordnet ist, wird die sich aus der Quote ergebenen Zahl von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen berechnet und der Fachhochschule mit der so genannten Ausländerquote mitgeteilt,
2. in Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung ermittelt die
Fachhochschule die sich aus dieser Quote ergebenen Zahl aufgrund der
Zulassungszahlverordnung,
3. in Studiengängen, die zulassungsfrei sind, errechnet die Fachhochschule die sich aus dieser Quote ergebenen Zahl in analoger Anwendung der Kapazitätsverordnung.
(3) Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber nicht größer als die im Rahmen der Quote zur Verfügung stehenden Studienplätze, werden alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen.
(4) Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber höher als die im Rahmen der Quote zur Verfügung stehenden Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Zulassung erfolgt nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens. Bei gleichen Ergebnissen entscheidet das Los. Die
Ergebnisse und die Losentscheidungen sind aktenkundig zu machen.

§ 6
(1) Für das Auswahlverfahren wird eine Kommission für jeden Studiengang von der Rektorin oder dem Rektor bestellt. Für mehrere verwandte Studiengänge kann eine gemeinsame Kommission bestellt werden.
(2) Der Kommission gehören zwei Professorinnen oder Professoren und eine Angehörige oder ein Angehöriger der Fachhochschulverwaltung an. In begründeten Ausnahmefällen kann die Kommission aus einer Professorin oder einen Professor, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer Angehörigen oder einem Angehörigen der Fachhochschulverwaltung bestehen.

§ 7
(1) Im Auswahlverfahren wird die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber aufgrund der Bewerbungsunterlagen und eines Auswahlgesprächs ermittelt. Die Kommission kann durch
einen einstimmigen Beschluss in besonderen Fällen von dem Auswahlgespräch absehen.
(2) Das Auswahlgespräch soll Aufschluss über die Motivation und die Eignung für das von der Bewerberin oder dem Bewerber gewählte Studium und den angestrebten Beruf geben.
(3) Die Kommission kann zur Ermittlung der Rangfolge Punkte vergeben:
1 bis zu 3 Punkte, wenn der berufsqualifizierende Abschluss mit einem über den Mindestanforderungen liegende Grad der Qualifikation erworben wurde, 2 bis zu 3 Punkte, für eine dem berufsqualifizierenden Abschluss entsprechende Berufstätigkeit,
3. bis zu zwei Punkte für berufliche Erfahrungen, die im Hinblick auf den angestrebten Studiengang besonders bedeutsam sind,
4. bis zu zwei Punkte, wenn sonstige besondere Gründe für die Aufnahme des Studiums sprechen.
(4) Die Kommission kann eine Vertreterin oder einen Vertreter der Berufspraxis anhören.

§ 8
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.
Die Ministerin für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen

*1 GV.NRW.2003 S. 30, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2003.
*2 SGV.NRW.223


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