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Recht

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Registriert: Oct 2006
Beiträge: 17
Hallo zusammen,

haben heute unsere Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen bekommen.
Teil 1 BW IHK

Habe in Recht sage und schreibe 36 P. geholt...kanns echt kaum glauben cry

Hatte sowohl im Unterricht als auch beim Lernen mit alten
Prüfungen nie ernsthafte Probleme...

Jetzt meine Frage Muß in der mündl. Ergänzung 78 P. holen, um überhaupt noch bestehen zu können...

Scheint mir bei den Bewertungsmethoden der IHK Dortmund echt
eine sehr hohe Hürde zu sein....aber trotzdem machbar??

Oder direkt ablehnen und im Juni nochmal schriftlich probieren???
Was meint Ihr?

PS. BWL und Europ. Wirtschaft habe ich bestanden..

Gruß
Paul
Mitglied
Registriert: Oct 2006
Beiträge: 17
Wow...scheint ja im Allgemeinen echt ne Seltenheit zu sein...so ne schlechte Punktzahl...also bei uns sind gleich mehrere durchgerasselt...Klassendurchschnitt in Recht liegt bei ca. 50 Punkten...(glückwunsch IHK)..

Naja da ich die Ergänzungsprüfung erst im März habe, bleibt wenigstens genug Vorbereitungszeit...hat jemand tips für mündl. Ergänzung...wäre echt dankbar...

Gruß
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Registriert: Jan 2008
Beiträge: 111
Ort: Nähe Schweinfurt
Hallo Paul,

wenn für die die neue Prüfungsordung gilt, dann brauchst du 78 Punkte (mündl. zählt nur 1/3). Bei der alten Prüfungsordung bräuchtest du nur 64 Punkte.
Bei uns setzen die Prüfer die Mündliche eher allgemein an (z. B. wo ist die Prokura geregelt und warum gibt es in einer "normalen" Anwaltskanzlei keine Prokuristen; was gehört alles zu einer Willenserklärung). Hin und wieder fragen die Prüfer auch nach einem Wunschgebiet, und prüfen dann das intensiver ab.

Ich würde an deiner Stelle übrigens erst in die Mündliche. Wenn du die versiebst, dann musst du eh in die Schriftliche. Wenn du bestehst, dann brauchst du deine Lernenergie nicht mehr auf Recht zu verschwenden.

Viel Glück für deine Prüfung

Side
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Registriert: Oct 2006
Beiträge: 17
Hey danke für deine Antwort..

Ist noch die alte Prüfungsordnung...wow dann ist es ja doch noch zu schaffen...dachte immer die mündl. Ergänzung würde nur zu 1/3 gewertet...rufe aber vorsichtshalber nochmal bei meiner IHK des Vertrauens an.....64 Punkte sollten machbar sein...

Meine Laune hat sich soeben gerade schlagartig gebessert...danke...

Gruß
Paul
Mitglied
Registriert: Feb 2006
Beiträge: 28
Hallo, also ich kenne es auch so. Nach neuer Prüfungsordnung ist das Verhältnis schriftlich: mündlich 2:1, nach alter 1:1. Also auch hier eher eine Verschärfung.
Was die Teilnahme an der mündliche angeht, würde ich dir definitiv empfehlen hinzugehen. Wenn du bestehst kanst du deine Gesetze zur Seite legen und hast Luft für den Rest.
Ich hatte auch mit ner mündlichen gerechnet und schon fest eingeplant, aber wie auch immer mit 60 Punkten bestanden.


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