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Einsicht in die Prüfung VWL/BWL

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Mitglied
Registriert: Dec 2007
Beiträge: 24
Hallo,

habe im Herbst 2007 im Fach VWL/BWL die erforderliche Punktzahl von 50 leider nicht erreicht :( . Bei der mündlichen Nachprüfung fehlten mir dann unterm Strich 4 Punkte.
Macht es Sinn, Einsicht in die Prüfung zu Beantragen um vielleicht noch 4 Punkte zu finden? :?: Habe heute mal bei meiner zuständigen Kammer angerufen und aufgrund der hohen Nachfrage bezüglich Einsicht wurden 2 Gruppentage festgelegt wo man sich Anmelden kann und 1 Stunde über Seine Prüfung gucken kann. Wie kann man sich am besten darauf vorbereiten bzw. welche Unterlagen sollte man zur Einsicht mitnehmen? Oder darf man noch eine andere Person mitnehmen?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

es kann auf jeden Fall Sinn machen, in die Prüfung zu gucken. Das kostet nix und schadet nix. Es nützt aber im Sinne eines "nachträglichen" Prüfungserfolges auch nur, wenn man sowas wie Rechen- oder Bewertungsfehler des Ausschusses findet. Das ist nicht sehr wahrscheinlich. Reingucken würde ich aber dennoch, denn es ist doch immer interessant zu sehen, warum es nicht gewirkt hat?


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