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Buchungssatz im Anlagevermögen

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 2
Hallo Herr Zingel,
Hallo Forum,

ich schleiche mich dann mal als kölsche Handwerker in dieses Forum 8)
mit Bitte um Hilfe :idea:
Bestreite gerade Teil III zum Elektrotechniker HW und brüte über folgender Aufgabe:

Wir kaufen in einem Computerladen ein Laptop für 2000€.
Wir sind dort bekannt und erhalten zu der Ware die Rechnung:
Netto 2000€ / UST 380€ / Brutto 2380€
Unterhalb finden wir die Zahlungsbedingungen:
5% Barzahlungsskonto
2% Skonto innerhalb 8 Tage
30 Tage Netto
An der Kasse entscheiden wir uns für die 5% und bezahlen BAR 2261€ Brutto. Der Betrag wird von der Kasse auf die Rechnung gedruckt.

Unter Nachlesen von "BF Preisnachlässe.pdf + BF GeschäftsBF.pdf" sowie §255 HGB würde ich buchen:

AV BGA [040] 1900€ + VSt [148] 361€ an Bank [110] 2261€

Ist dieser direkte Abzug so buchhalterisch rechtens + richtig??????
Vielen Dank für die Hilfe :D

MfG
Boris
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
An der Kasse entscheiden wir uns für die 5% und bezahlen BAR 2261€ Brutto.


Und zu Hause buchen wir also:

[code:1]BGA 1.900
VSt. 361
AN Kasse 2.261[/code:1]

Bedenke: Barzahlungsnachlässe aller Art, wie auch immer sie mit Vornamen heißen mögen, werden nicht gebucht. Nur der tatgsächliche Preis wird gebucht. Erst nachträgliche Nachlässe führen zu (teilweisen) Stornobuchungen. Du hast also Recht, und paßt auch mit Blick auf die AK-Regel in §255 Abs. 1 HGB.

Eine beliebte Falle in Buchungsaufgaben ;-)

Nur zum Vergleich: Kauf zu 2.000 Euro wäre gewesen:

[code:1]BGA 2.000
VSt. 380
AN Verb. L&L 2.380[/code:1]

Zahlung unter Abzug von 3% Skonto wäre dann:

[code:1]Verb. L&L 2.380
AN Bank 2.308,60
AN BGA 60,00
AN VSt. 11,40[/code:1]

Rechtsgrundlage hier auch wieder §255 Abs. 1 HGB.

Zitat
ich schleiche mich dann mal als kölsche Handwerker in dieses Forum


Helau, Alaaf! (na ja, bald...)
Mitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 2
Dankööööö !!!!!!

Immer getreu dem Motto: Man sollte jemanden fragen, der sich damit auskennt :D Irgendwie hatten ein Controller/Bilanzbuchhalter und sein angestellter Buchhalter sowie unsere Dozentin damit echt Probleme.

Apropos Motto und jemand der sich damit auskennt und dann doch geschickt das Fettnäpfchen trift:
http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Karneval

Nur Alaaf bitte schön 8)

Ich hab "soviel" (nämlich nichts) mit Karneval am Hut, das ich die
schulfreie Zeit mit der Mehrung auf Konto [800] "Erträge" zutun werde :roll:

Besten Dank nochmals !!!

Kölsche Grüße
Boris
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Ach ja, noch ein Nachtrag: von Karneval mag ich zugegebenermaßen keine Ahnung haben. Aber http://www.finanzer-online.de/pdf/fibu2.pdf ist vielleicht doch interessant?


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