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#1 01.01.2008 20:13 Uhr
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#2 01.01.2008 20:45 Uhr
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
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Hi,
Du meinst vermutlich die Anschaffungskosten i.S.d. §255 HGB; die sind im betriebswirtschaftlichen (!) Sinne natürlich keine Kosten, sondern eine Investition. Bitte überlege, ob dies zahlungsgleich ist. Berechne die kalk. AfA und die kalk. Zinsen sowie ggfs. weitere kalk. Kosten, denn diese gehören in die Kostenrechnung. Bestimme die Fixen und ggfs. variablen Kosten, die durch die Investition entstehen. Bitte unbedingt zunächst im 2. Kapitel meines Lehrbuches der Kosten- und Leistungsrechnung nachsehen (da ist das ganz genau dargestellt).
OK, das wäre eine Kosteneinsparung.
Aus Kosten und Kosteneinsparungen bietet sich eine Amortisationsrechnung geradezu an. Dabei werden oft die grundlegenden Definitionen außer Acht gelassen, aber die Sache geht eigentlich sehr gut, wenn man sauber da rangeht. Wird pagatorisch gerechnet, kann eine dynamische Methode wie die Kapitalwertrechnung oder die interne Zinsfußrechnung angewandt werden. Voraussetzung ist, daß Auszahlungen (zur Beschaffung und zum Betrieb der Anlage) und Einzahlungen (oder Einsparungen von Auszahlungen, die durch die Investition verursacht werden, wie z.B. hinsichtlich der Reparaturkosten) sauber abgegrenzt werden. Ein Sonderfall wäre das MAPI-Verfahren. Dieses denkt in Aufwendungen und Erträgen, http://www.zingel.de/zip/06mapi.zip. Vermutlich paßt das aber schon in den engen Rahmen solcher Arbeiten nicht mehr rein. Grundlegend: es ist besser, nur ein oder zwei Verfahren anzuwenden, die dafür aber fundiert und unter Beachtung aller Grundlagen. Eher in die Tiefe als in die Breite gehen. Arbeiten, die oberflächlich sind und die Begriffe verwirren, werden oft schlecht bewertet. |
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