Forum

Prüfungsteil "Projektarbeit" nicht bestanden

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 6
Hallo Herr Zingel,
Hallo liebe Mitstudierenden,

mittlerweile habe ich das Ergebnis meiner Projektarbeit erhalten. Mit 43 Punkten bin ich durchgefallen. Ebenso erging es einer Kollegin. Unverständlich umsomehr, da die schriftliche Prüfung in dem Fach Projektmanagement gut, fast sehr gut war. Der gesamte schriftliche Prüfungsteil war bereits vorher von mir bestanden; teilweise ebenfalls mit guten Ergebnissen.

Frage nun an Sie:

- Wie gehe ich jetzt vor? Mit der Benotung kann ich nicht einverstanden
sein!
- Welche Konsequenzen hat ein Widerspruch?
- "Die Besonderen Rechtsvorschriften zum anerkannten Abschluss Betriebswirt IHK" geben wenig her; auf welche übergeordnete Rechtsnorm beziehen sich diese?
- Hat ein Widersprüch überhaupt Sinn; bei dem aufkommenden Gefühl einer willkürlichen Benotung macht es doch wenig Sinn auf Formalia zu bestehen, oder?
- Was raten Sie mir?

Danke im voraus!
Mitglied
Registriert: Dec 2005
Beiträge: 18
Ort: Hannover
Hallo,
ich antworte mal, immerhin freu ich mich auch immer, wenn ich gleich ne Antwort bekomme.
Wegen deiner Projektarbeit. Meiner Meinung nach hat die Projektarbeit mit dem Fach Projektmanagmenet eher weniger zutun.
In der Projektarbeit sollen wir ja unser gesamtes Fachwissen auf ein betriebliches Problem anwenden. Ich z.B. hab ein Thema Prozessoptimierung. Da findest du mehr von Personal- und Organisationsmanagement. Aber das ist ne andere Sache.

Zu deiner Frage was man machen kann...
Also Grundsätzlich würde ich mir mal ne Meinung von nem Fachmann einholen. Also von einem Prüfer der nichts mit deinem Prüfungsausschuss zutun hat. Frag den, ob diese Arbeit wirklich "so schlecht" ist. Vielleicht kannst du ja unseren Meister Zingel fragen. Immerhin hat der ja Ahnung ;)
Tja und wenn der dieser sagt hui... das war wirklich nicht so gut dann nochmal schreiben und besser machen - und wenn er sagt deine Arbeit ist über 50 Punkte dann würde ich an das Thema ran gehen.
Irgendwie hab ich mal gelesen, dass man nach x Jahren Einspruch einlegen kann. Es war auf jeden Fall so lang dass ich dachte das macht doch niemand. Gefühlte 5 Jahre oder so... aber sonst wüßte ich keinen besseren Weg. Ob die IHK nun einem übergeordneten Recht untersteht glaube ich eher nicht. Und immerhin ist eine Prüfung wirklich ne subjektive Geschichte. Wenn die Jungs vom Prüfungsausschuss dich durchrasseln lassen wollen dann schaffen sie das. Es gibt so tiefgehende Fragen die sie stellen können - keine Chance.
Ich an deiner Stelle würde da eher das Gespräch mit dem Prüfer suchen, damit du das nächste mal "seinen Geschmack tiffst". Schau noch einmal in das Projektarbeitskript und spreche mit jemand, der regelmäßig Hausarbeiten schreibt bzw. ne Diplomarbeit geschrieben hat. Die können einfach auch Tips zum Schreibstil geben. Ich z.B. verfalle viel zu oft in die Umgangssprache. Das sind Punktabzüge.

So... das von meiner Seite. Hoffe meine Meinung hilft ein wenig
LG
bel
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

ein Widerspruch hat nur Sinn, wenn die Prüfer einen Fehler gemacht haben. Immerhin ist es aber auch möglich, daß es für den Durchfaller einen objektiven Grund gibt. Hierzu wird ein Gutachten mit ausführlicher Begründung verfaßt. Es macht also Sinn, dieses zunächst einzusehen und dann zu entscheiden. Allgemeine Hinweise zu solchen Einsprüchen, vgl. http://www.bwl-bote.de/20070509.htm. In diesem Fall mag ferner interessieren, daß die Projektarbeit (hier) die seltenste Durchfallerursache ist. Aus meiner Sicht macht das einen objektiven Grund eher wahrscheinlicher, aber ich kenne ja die Verhältnisse vor Ort nicht. Viel Erfolg wünsche ich Dir dennocu!
Mitglied
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 6
Guten Morgen zurück!

Danke für die rasche Rückmeldung!

Wie ist ein objektiver Grund zu verstehen?

Zitat: "Immerhin ist es aber auch möglich, daß es für den Durchfaller einen objektiven Grund gibt."

Gruß
Mitglied
Registriert: Dec 2005
Beiträge: 18
Ort: Hannover
Laut IHK-Skript gibt es folgende objektive Beurteilungskriterien

- Richtige und vollständige Beschreibung der Aufgabenstellung / Problemstellung
- Inhaltliche Erfassung des Themas
- Struktur und Aufbau müssen eingehalten werden
- Schlüssigkeit der Argumente
- Fachlich richtige Darstellung der Lösung
- Eigenständige gedankliche Leistung
- Äußeres Erscheinungsbild, Sprache, Rechtschreibung

Von unserem Dozenten haben wir noch folgende Richtwerte erhalten die uns eine kleine Orientierung geben sollen
Form 20 %
(Einhaltung formaler Kriterien und verwendete Literatur)
Inhalt 80 %
- Situationsanalyse (25 %)
(Unternehmensbeschreibung, Problemdarstellung, Zielbeschreibung)
- Lösungsweg (40 %)
(Vorgehensweise, Praxisbezug, Alternativen)
- Betriebswirtschaftliche Methoden (15 %)

Natürlich sind das nur Richtwerte und nicht 100 % anwendbar. Aber er gab uns die Daten damit wir ein ungefähres Gefühl bekommen was bewertet wird bzw. auf was alles geachtet wird, bei der Projektarbeit.

Und natürlich schreiben sie auch (im IHK-Skript), dass es subjektive Kriterien gibt, die in die Bewertung mit einfließen.

In diesem Sinn
bel

P.S. an alle die glauben, dass die %-Zahlen irgendwie in Stein geschlagen sind. Es sind NUR Zahlen von meinem Dozenten und NICHT von der IHK. Nicht dass noch jemand glaubt sich darauf berufen zu können ;)


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0318 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.09 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 8