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Effektivzinssatzberechnung - Wie ist es richtig berechnet?

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Registriert: Mar 2006
Beiträge: 5
Ich sitze hier vor dem IHK-Skript, habe alte Prüfungen im Blick und frage mich nun, wie man den Effektivzinssatz bestimmt.
Aus dem Skript geht hervor das i-eff= [Normalzins+(Disagio/mittlere Laufzeit]/(100-Disagio) berechnet wird. (mittlere LZ = (LZ+1)/2)

Ich finde es sinnvoll beim Tilgungsdarlehen, mit der mittleren Laufzeit (T+1)/2 zu rechnen, da hier über die Jahre eine Durchschnittsbetrachtung angsetzt wird (ähnlich kalk. Zinsrechnung).

Anders wäre es bei der einmaligen Tilgung mit einer Schlußrate. Dort würde ich die mittlere Laufzeit auf keinen Fall ansetzten. Ich würde die volle Laufzeit nehmen. i-eff= [Normalzins+(Disagio/Laufzeit]/(100-Disagio) .

In den Musterlösungen der IHK-Prüfungen wurden nun aber Tilgungsdarlehen mit letzterer Formel berechnet.

Was ist nun richtig ?
Wer kann helfen?
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

auf diese Frage gibt es zwei Antworten:

1. Die Prüfungsantwort: mach es, wie die Kämmerlinge es wollen. Das sichert die Punkte. Theoretisch gesehen wäre aber die Annahme der mittleren Laufzeit hier nicht sinnvoll, weil das, anders als die kalk. Zinsrechnung, kein linearer Verlauf ist. Aber:

2. Die Realität: laß es, die Formel taugt nix. Verwernde nur und ausschließlich die Berechnugn des internen Zinsfußes zur Bestimmugn des Effektivzinses, auch nicht die Näherungsmethode, sondern nur per Zielwertsuche. Implementationen davon findets Du in http://www.zingel.de/zip/06darl.zip (Darlehensrecher) und in http://www.zingel.de/zip/06leas.zip (Leasing) sowie in http://www.zingel.de/zip/06irr.zip (Aufgabengestaltungen).
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Beiträge: 161
Hallo Harry,
Wie Korrigiert eigentlich ein Korrektor,
nach Lösungsvorschläge der IHK oder nach eigenem Ermessen??
Gruß
Dono
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin Dono,

auf den rosa Korrekturvorschlägen von der IHK steht klar und deutlich, daß dies keine Musterlösungen seien. Der Korrektor sei in seiner Entscheidungsfreiheit nicht eingeschränkt. Das bedeutet, daß zunächst nachgerechnet wird, denn manche Aufgabe weist kleine Fehler auf – nur kleine, denn die groben Hauer sieht man sofort, aber die Kleinen Dinger wie Zahlendreher, schlüpfen oft durch die QS der Kammer. Dann wird natürlich immer versucht, im Zusammenhang zu bewerten. Wenn jemand zeigt, etwas verstanden zu haben, kriegt er durchaus auch dann noch Punkte, wenn die Lösung falsch ist. Teilpunkte sollten im Lösungsvorschlag stehen, müssen aber manchmal von uns ergänzt werden. Beispielsweise ist es nicht ausreichend, wenn eine Lösung pauschal mit "25 Punkte" benotet wird: wir müßten dann ergänzen, wieviele Punkte für welchen Teilschritt und welche Zwischenlösung zu vergeben sei.
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Registriert: Oct 2006
Beiträge: 161
Hallo Harry,
danke für die Schnelle Antwort.
Ich denke jedoch das es schwierig wird bei einer VWL Prüfung,
da git es Situationen wo sich selbst die Wirtschaftsexperte Streiten,
da sollte mann eigentlich erwarten das mann das verwenden kann was in den Skripten steht um das ganze ein bischen einzuschränken.
Gruß
Dono :wink:
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Dono,

bei allgemeinen VWL-Themen versuchen die Prüfungslyriker meist, eher unstrittige Themenkonstellationen zu verwenden. Beispielsweise ist die Bedeutung der drei EZB-Leitzinsen ziemlich unstrittig. Wird danach gefragt, kann es kaum Unklarheiten geben. Ähnliches würde z.B. für die volkswirtschaftlichen Bilanzen oder die BSP-Rechnung gelten. Bei strittigen Fragen (Studiengebühren, Mindestlöhne, die Liste ist lang), kommt es nicht auf eine bestimtme, sondern nur auf eine mögliche Lösung an. Das entlastet eigentlich den Teilnehmer: er kann, muß aber nicht pro oder contra Stellung beziehen, sondern nur zeigen, daß der das Problem und seine Bedeutung kennt.


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