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Kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb

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Registriert: Aug 2007
Beiträge: 1
Ich bin neu hier im Forum und lerne gerade die Buchführung. Die Aufgabenstellung war zu verschiedenen Geschäftsbetrieben zu erklären wer buchführungspflichtiger Unternehmer ist und wer nicht. Über eine Aufgabe sind wir gestolpert, denn man kann mir in dem Zusammenhang nicht erklären, was ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb bedeutet:
Die Aufgabe: Modeboutique (Einzelunternehmen) ohne kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb. Umsatz/WJ: 250.000 € / Gewinn/WJ 26.000 €. Rein von den Zahlenwerten ist der nicht buchführungspflichtig, aber ein Händler, der es sein kann.
Ich suche am besten eine Aufzählung was genau ein "kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb" ist, wer kann mir das erklären oder weiß wo sofort per Internet steht? Möglichst natürlich einfach. Besten dank!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Gabi,

der "kaufmännisch eingerichtete Geschäftsbetrieb" wird in §1 Abs. 2 HGB nicht näher qualifiziert. Man fiondet aber Grenzwerte in §141 AO. Wer diese als Gewerbetreibender übersteigt, ist auch handelsrechtlich Istkaufmann und kann sich nicht mehr auf das Kleingewerbe berufen. Hauptsächliche Rechtsfolge ist die Buchführungspflicht, §§238 ff HGB, also keine Einnahme-Überschuß-Rechnung i.S.d. §4 Abs. 3 EStG mehr möglich.

Hast Du meine CD, wenn ja, von wann? Dann könnte ich auf einige Dateien verweisen...
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Hallo Gabi1,

mal abgesehen von den genannten nicht sonderlich ergiebigen Paragraphen und den darin enthaltenen wachsweichen Rahmenbedingungen ergeben sich eine ganze Reihe anderer Aspekte aus dem täglichen Geschäftsleben:
Zitat
Die Aufgabe: Modeboutique (Einzelunternehmen) ohne kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb. Umsatz/WJ: 250.000 € / Gewinn/WJ 26.000 €.
Dieser Laden macht also einen Monatsumsatz von ca. 20.000 und einen kleinen Gewinn auch noch.
Dann hat er sicherlich auch ein Bankkonto, weil seine Kunden bestimmt auch mit der Scheckkarte bezahlen dürfen.
Dann hat er sicherlich mehr als einen Lieferanten und da wird er nicht jede Rechnung sofort bar bezahlen.
Dann hat er vielleicht mindestens eine Aushilfe zur Bedienung.
Dann hat er sicherlich eine Ladeneinrichtung.
Dann hat er vielleicht ein Auto mit Privatnutzungsanteil.
Dann hat er sicherlich monatliche Kosten in Form von Miete, Strom, Heizung, Werbung ...

Also: Neben den "gesetzlichen" Rahmenbedingungen ergeben sich für einen "kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb" eine ganze Reihe von praktischen Gegebenheiten / Notwendigkeiten, z.B. eine geschäftsmäßige Buchhaltung und sonstige Dinge für die Bewältigung des Papierkriegs eines solchen zu unterhalten.

Vielleicht zielte die Fragestellung einfach in diese Richtung ebenfalls?

Ciao!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Die Frage, ob ein Unternehmen einen "kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb" erfordert oder nicht, kann man abseits von §§ 140 und 141 AO nur am Einzelfall beurteilen:

Ist es möglich, diesen Geschäft in seiner Eigenart und seinem Umfang ohne Nebenbücher wie zum Beispiel Wareneingangsbuch, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung zu betreiben? Oder ersäuft man einfach in der Vielzahl der Geschäftsvorfälle?

Bei einer Schulaufgabe dagegen wird man typisierende Beispiele bringen müssen, die die Antwort offensichtlich werden lassen:
einerseits die Brauerei, die fünfhundert Kneipiers und Getränkemärkte beliefert, andererseits das Wasserhäuschen, welches die ortsansässigen Trunkenbolde betreut und sich dabei aus gutem Grund weigert, anzuschreiben.

Peter


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