Hallo BWL-Kollegen.
Ich habe heute eine Frage an euch.
Angenommen eine GmbH kauft 3 Laptops mit einem Bruttopreis von 1785,- € und möchte nun errechnen, wie hoch die Netto-Anschaffungskosten sind. Ist das folgende Vorgehen schlüssig oder habe ich einen Denkfehler drin?
Hebesatz sei 350
Zunächst ziehe ich die Umsatzsteuer ab und komme dann auf 1500,- € pro Stück.
Diese schreibe ich über 3 Jahre linear ab, also 500,- € pro Jahr.
Ingesamt schreibe ich also über 3 Jahre 1500,- € pro Jahr für die 3 Laptops ab.
Daraus erwächst mir ein steuerlicher Vorteil den ich wie folgt berechnen würde:
Körperschaftssteuer:
aktuell: 25% = 375 € bei 1500 € AfA / Jahr
Gewerbesteuer:
Bei o.g. Hebesatz: 223,40 € bei 1500 € AfA / Jahr
Das bedeutet für mich, dass durch die Anschaffungskosten pro Laptop nach Abzug der Steuern wie folgt liegen:
1500 € - 375 € - 223,40 € = 901,60 €
Denke ich da richtig? Die Unternehmenssteuerreform soll unberücksichtigt bleiben.
Vielen Dank für Eure Anmerkungen und Ideen!
Grüße
Sascha
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Berechnung des Netto - Kaufpreises
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#1 12.06.2007 15:22 Uhr
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#2 13.06.2007 11:01 Uhr
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Moin Sascha.
Berechnung soweit rechnerisch ok - nur bei der "Nettoberechnung" pro Laptop darfst Du dann nicht die Ersparnis für alle drei abziehen, sondern nur die Ersparnis für EINEN. Ciao! |
#3 13.06.2007 14:09 Uhr
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Hallo Kunde,
vielen Dank für die Antwort. Da sich die jährliche Ersparnis bei 3-jähriger Abschreibungszeit verdreifacht kommt ja wieder der selbe Betrag heraus. Sorry für die miserable Formulierung der Frage. Ich war in Eile. Dankeschön nochmals! Grüße vom Bodensee Sascha |
#4 25.06.2007 14:18 Uhr
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Nachdem ich inzwischen noch die Gelegenheit hatte, diesen Sachverhalt mit meinem Steuerberater zu besprechen, möchte ich noch folgendes ergänzend hinzufügen...
Die Gewerbesteuer gilt als Aufwand und mindert den für die Körperschaftssteuer angesetzen Gewinn. |
#5 16.11.2007 21:51 Uhr
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- zutreffend nur noch bis zum Jahresende. Peter |
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