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Frage zu kurzfristigen Verbindlichkeiten

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Mitglied
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 23
Hallo liebe Interessengemeinde,

ich habe folgende Herausforderung zu bewältigen:

Die generelle Frage ist ->
was sind kurzfriste Verbindlichkeiten bzw. kurzfristiges Fremdkapital ?
Besteht hier ein Unterschied und was gehört auf der Passivseite dazu ?

Ich möchte gerne den Liquiditätsgrad II mit der bekannten Formel errechen.

gegeben in der Aufgabe ist
A. Eigenkapital
gezeichnetes Kapital 400.000
Kapitalrücklage 60.000
Gewinnrücklage
andere Gewinnrücklage 74.000
Bilanzgewinn 30.000

B. Sonderposten mit Rücklagenanteil 80.000

C. Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen 72.000
Steuerrückstellungen 8.000
sonstige Rückstellungen 40.000

D. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 206.000
- davon mit einer Restlaufzeit bis ein Jahr 60.000

Verbindlichkeiten aus L.u.L. 36.000
sonstige Verbindlichkeiten 16.000

E. Rechnungsabgrenzungsposten 4.000


Im Ergebnis kommen 194.000 Euonen raus, aber wie werden die errechnet ?

Danke im voraus.

Gruß

esprit
Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 17
Hallo,

meinem Verständnis nach sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten natürlich kurzfristiges Fremdkapital, welche im Gegensatz zu den kurzfristigen Rückstellungen in ihrer Höhe feststehen, bzw. genau zu beziffern sind.

Die Aufgabe würde ich folgendermaße lösen:

30.000.- Bilanzgewinn = kurzfr. FK, da dieses den Investoren zusteht
+ 8.000.- Steuerrückstellungen = Das Finanzamt will sein Geld schnell
haben.
+40.000.- sonst. Rückstellungen = kurzfr., da Gliederung nach Fristigkeit
+60.000.- Verbindl. mit Restllaufzeit bis zu einem Jahr
+36.000.- Verbindl. aus L.u.L.= Kurzfristig
+16.000.- sonst. Verbindlichkieten. Kurzfr. lt. Gleiderung
+ 4.000.- Passive Rechnungsabgrenzung. kurzfr., da es sich z.B um
Anzahlungen von Kunden handeln könnte.
=194.000.- Gesamtbetrag der kurzfr. Verbindlichkeiten

Viele Grüße
TB
Mitglied
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 23
Danke TB hat mir sehr geholfen.

Gruß

esprit
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Das ist nicht so einfach. Ich denke, die Aufgabe ist sehr unvollständig gestellt. Es gibt daher eine Vielzahl möglicher Lösungen.

Zitat
Bilanzgewinn 30.000


Keineswegs an sich eine Verbindlichkeit, sondern zunächst Teil des Eigenkapitals. Bitte schaut mal in das Schema nach §158 AktG! Wenn der Bilanzgewinn ausgeschüttet werden soll, also die HV dies be schließt, wandert er in die sonstigen Verbindlichkeiten. Solange der Betrag als Bilanzgewinn ausgewiesen ist, ist er (noch) ein Teil des Eigenkapitals!

Zitat
Steuerrückstellungen 8.000


Kurzfristig.

Zitat
sonstige Rückstellungen 40.000


Unklar, müßte in der Aufgabe stehen. Wenn es das nicht tut, eigentlich nicht lösbar: Prozeßrückstellungen beispielsweise, die auch "sonstige" sein können, wären langfristig. In der Mehrzahl der Fälle jedoch kurzfristig.

Zitat
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 206.000
- davon mit einer Restlaufzeit bis ein Jahr 60.000


Also 60.000 kurzfristig.

Zitat
Verbindlichkeiten aus L.u.L. 36.000


Kurzfristig.

Zitat
sonstige Verbindlichkeiten 16.000


Kurzfristig; enthält u.a. den auszuschüttenden Gewinn!

Zitat
E. Rechnungsabgrenzungsposten 4.000


Unklar, meist keine Verbindlichkeit i.e.S. und daher hier nicht einzubeziehen. Beispiel: Wir haben vom Mieter die Miete für Folgejahr im voraus erhalten. Aus Vorsichtsgründen (§252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) ähnelt (!) das einer Verbindlichkeit, ist aber keine, weil der Mieter die Mietsache ja hat, also i.d.R. nichts zu zahlen ist.
Mitglied
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 23
Hallo Herr Zingel,

danke, dass Sie sich Zeit genommen haben.

Meine Aufgabe, an der ich "hänge" ist aus einer Prüfung der TBW
aus Oktober 2005
Rewe Aufgabe 1

Die Unklarheiten kann ich leider trotz wiederholtem Lesen der Aufgabe
nicht filtern.

Allerdings gab es zur Ermittlung des Liquiditätsgrad II auch nur 2 Punkte,
also sollte es "einfach" sein.

Ich kann Ihnen die Aufgabe aber auch gerne einmal zusenden.

Gruß

esprit


P.S. Warum gibt es nicht mehr von Ihnen ?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

ich glaube, das ist die die mir gestern einer meiner TBWs in erfurt vorgelegt hat. Meiner Meinung nach ist das nicht ganz klar gefragt, so daß es eine Zahl möglicher und voneinander abweichender Lösungen gibt. Die Lösung von TryingBWL ist mE nach eine von mehreren denkbaren Varianten. Ich hätte alle Lösungen, die in sich plausibel sind, als "richtig" bewertet und einen entsprechenden Feedback in den Feedbackbogen geschrieben (bzw. habe dies sogar getan, weiß nicht mehr ob ich das Ding in echt auf dem Schreibtisch hatte).
Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 17
Hallo zusammen,

als ich bei meinem Lösungsvorschlag den Bilanzgewinn als kurzfristiges Fremdkapital angegeben hatte, tat ich dies, weil uns in unserem Weiterbildungskurs definitiv von einem Dozenten ans Herz gelegt wurde, dass der Bilanzgewinn als Fremdkapital, welches den Investoren zuzurechnen ist, zu behandeln wäre, solange er nicht in die Gewinnrückstellungen gestellt wird. Hat er uns dies also nur unvollständig richtig erklärt?

Die sonstigen Rückstellungen fand ich auch unklar. Habe sie aus dem Grund mit einbezogen, da das HGB ja eine Gliederung nach Fristigkeit (oder sehe ich das falsch?) vorsieht und die sonstigen Rückstellungen in der Gliederung noch unter den kurzfristigen Steuerrückstellungen steht.

Bei den Rechnungsabgrenzungsposten würde mich noch interessieren, wie es sich mit Kundenanzahlungen für noch nicht gelieferte Leistungen verhält.

Alles in allem ähnelt diese Aufgabe schon mehreren der IHK, die nicht besonders eindeutig gestellt sind, so dass einiges an Interpretationsspielraum vorhanden ist.

Sonnige Grüße aus dem Ruhrgebiet
TB


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