hallo,
folgendes problem
ich habe im herbst meine prüfung verhauen (schriftlicher teil, zu dem teil projektarbeit hatte ich mich nicht angemeldet))
jetzt ist die aktuelle situation das ich meine schriftliche verhaun habe und zu der projektarbeit noch garnicht angemeldet war.
nun ist es lt. der ihk nicht möglich das ich jetzt die komplette prüfung ablege, da ich den prüfungsteil projektarbeit noch nicht abgelegt habe.
jetzt könnte ich also nur die projektarbeit im frühjahr machen und die schriftliche erst im herbst....
ist das nicht ein wenig verdreht???
Forum
Wiederholungsprüfung nicht möglich...
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#1 30.03.2005 20:36 Uhr
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#2 31.03.2005 16:01 Uhr
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nein, das nicht verdreht - sondern einfach ihk-logik. Du kannst erst die durchgefallene Prüfung wiederholen, wenn du alle Teile abgelegt hast. Und da du die Projektarbeit und die dazugehörige Präsentation noch nicht abgelegt hast (also den dritten Teil), kannst/darfst du nicht die Nachprüfung zum gleichen Zeitpunkt mit dem dritten Teil ablegen. Alles klar???
Christa |
#3 31.03.2005 17:33 Uhr
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wäre es denn mölich jetzt die ersten beiden teile zu wiederholen und die projektarbeit im herbst?
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#4 01.04.2005 09:44 Uhr
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nein, Boris - wie geschrieben: du mußt erst alle drei Teile schreiben, dann darfst du wiederholen
Gruß - Christa |
#5 01.04.2005 22:54 Uhr
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ja danke, bin nicht ganz so begriffstutzig wie es rüberkommt, wollte nur auf nummer sicher gehen.
find ich trotz allem eine alberne regelung, aber das bringt wohl nix sich darüber aufzuregen |
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