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vorsichtsprinzipien der buchhaltung

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hallo,
habe wieder eine frage ( hoffentlich nerv ich noch nicht ).

habe heute aus einer rewe/c prüfung aus dem vorjahr, eine frage zu bilanzregeln, gob´s, jahresabschluss mir vorgenommen.
die lösungshinweise der ihk entsprechen dem alten recht ( ich hoffe ich drück mich deutlich aus ).
wie sieht das nun am 03+04 märz aus. die prüfung ist in 2005 mit neuem recht, aber erstellt ist sie doch in 2004.
auf der einladung und den beiblättern zur prüfung steht bei hgb ( stand:12/2004 ).
nachdem aber der dozent in den letzten stunden nochmal panik gemacht hat, unendlich skripte zu ifrs verteilt hat, bin ich mir nicht mehr sicher, was ich hinschreiben soll.
ich weis alles sehr schwammig von mir vormuliert, trotzdem danke für die hilfe.
bye..
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Guten Abend,

Zitat
die lösungshinweise der ihk entsprechen dem alten recht


Was für ein Neues Recht? Die Änderungen durch das BilRefG betreffen den Stoffplan des TBW-Lehrganges fast gar nicht (höchstens hinsichtlich der stark erweiterten Inhalte des Lageberichtes, §289 HGB n.F.) und die Änderungen am Anhang sind kaum von irgendeiner Bedeutung im Zusammenhang mit dem TBW. Ähnlich ist es mit dem Bilanzkontrollgesetz. Das einzige, was einschlagen könnte, wäre das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, das aber bekanntlich noch nichtmal im Referentenentwurf fertig ist (geschweige denn durch den Gesetzgebungsprozeß gebracht wurde). Es gibt also zwar Neuigkeiten im HGB, aber die sind kaum von Bedeutung. Kein Grund zur Panik also. Insbesondere die Vorschriften zur Vorsicht (u.a. §§252 Abs. 1 Nr. 4 sowie §§240 Abs. 3 und 4, 256 usw) sind seit vielen Jahren unverändert.

Zitat
nachdem aber der dozent in den letzten stunden nochmal panik gemacht hat, unendlich skripte zu ifrs verteilt hat, bin ich mir nicht mehr sicher, was ich hinschreiben soll.


Autsch! Obwohl IFRS-Kenntnisse sicher wünschenswert wären, sind diese nicht im IHK-Stoffplan und ich habe sie auch noch nicht in den Prüfungen gesichtet. Das mag man schade finden, aber man kann drauf vertrauen, denn ich kenne alle Prüfungen der letzten Jahre aus nächster Nähe ;-) Das mit IFRS kannst Du Dir also reintun, aber für die Prüfung brauchst Du es nicht...
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Beiträge: 33
hi + danke für die schnelle antwort.
ich denke es sieht so aus das einer auf den letzten drücker durch die prüfung kommen will und ich hier fragen stelle als ob ich nicht im unterricht gewesen wäre.
aber auf die fragestellung bezogen muss ich sagen das es uns so vermittelt wurde, das ab 2005 die "lockere" anlegerorientierte buchführung kommt. das das vorsichts ( niederstwert/höchstwert ) prinzip zum gläubigerschutz ausgedient hat um international vergleichbarer zu sein.
grüsse...
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Ort: Erfurt
Moin,

Zitat
aber auf die fragestellung bezogen muss ich sagen das es uns so vermittelt wurde, das ab 2005 die "lockere" anlegerorientierte buchführung kommt. das das vorsichts ( niederstwert/höchstwert ) prinzip zum gläubigerschutz ausgedient hat um international vergleichbarer zu sein.


Autsch, da hat einer was nicht mitbekommen. In der Tat gibt es jetzt fair-value-Bewertung, aber es ist lediglich für jede Art von Finanzinstrumenten der "beizulegende Zeitwert" (§253 Abs. 3 Satz 3 HGB) und die angewandten Bewertungsmethoden anzugeben (§285 Abs. 18 HGB) im Anhang anzugeben. Zu den Details vgl. mein Artikel unter http://www.bwl-bote.de/20041211.htm. Auch die neuen Angabepflichten im Lagebericht (http://www.bwl-bote.de/20041210.htm) könnten in dieser Weise verstanden werden. Regelungen und Grundsätze u.a. aus IAS 39 sind hier in das HGB eingeführt worden. Von einer grundsätzlichen Abschaffung oder auch nur fundamentalen Einschränkung des Vorsichtsprinzipes und des daraus resultierenden Niederstwertprinzipes kann aber keine Rede sein, zumal die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes schon seit 1986 in §238 Abs. 1 Satz 2 HGB steht. Solche Feinheiten der Bilanzierung börsennotierter Unternehmen sind jedoch wirklich außerhalb des TBW-Prüfungsstoffes!
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Beiträge: 33
hi, ok soweit. trotzdem interesant das der untericht übers ziel rausschiesst, obwohl der grösste teil der "schüler" sagt, der prüfungsnotwendige stoff ist nicht rübergekommen.
an welcher ihk unterichtest du ( alle fächer? ). in meinem betrieb haben kollegen interesse am tb gezeigt, ich habe ihnen aber von meiner gewählten form abgeraten.
bye...
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Hi,

ich bin in Erfurt zugange, mache beim TBW nur Allg. VWL/BWL, Controlling und FIS, obwohl ich sämtliche Fächer könnte. Ich habe meine Lehrtätigkeit eingeschränkt, zum Teil wegen des ständig wachsenden Umfanges anderer Arbeiten aber auch wegen der damit verbundenen <A HREF="http://www.bwl-bote.de/20041126.htm">Risiken</A>. Allerdings bin ich auch noch beim Betriebswirt/IHK und beim Bilanzbuchhalter International zugange und natürlich auch in den jeweiligen Prüfungsausschüssen ;-) Viel mehr als zum Bestehen der Prüfung nötig findet sich auf der von mir hergestellten und vertriebenen <A HREF="http://www.zingel.de/index0.htm">BWL CD</A>, die auch viele TBWs gekauft haben (ohnees hier mit der Werbung übertreiben zu wollen).

Zum "über das Ziel hinausschießenden" Unterricht... die langjährige Erfahrung ist, daß man sich als Dozent dem Stoffplan unterordnen muß, weil die Kämmerlinge aus kleinen Nebensätzen des Lehrinhaltes massive Prüfungs-Knallschoten zaubern. Wer das nicht kann oder will neigt oft dazu, nicht relevante Dinge zum Füllen "überflüssiger" Zeit in den Unterricht einzubringen... keine gute Voraussetzung das, man sollte lieber die typischen Prüfungshämmer trainieren. Kleine Kostproben findest Du unter http://www.bwl-bote.de/20040618.htm und http://www.bwl-bote.de/20020614.htm... oder auch das da: http://www.bwl-bote.de/20040217.htm
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hi,
im gespräch mit einem dozenten habe ich erfahren das die vermittlung des stoffes und auch die dazugehörigen prüfungen reorganisiert werden.
es soll dann 4 "fälle" als prüfung ( heutiger teil1 ) geben die den ganzen werzeugkoffer ( naja - schrank ) abprüfen. somit erschwert sich das auswendiglernen ( das ich eh nicht kann - und mich ans weitermachen des formellernens erinnert ) und die schnittstellen sind wichtig. was mir aufgefallen ist, ist das wenn ich dem zustimme ( das tun einige der mitschüler ja auch ) die gegenüber überrascht sind. evtl tut sich mancher dozent schwer, wenn er mehr als seinen gewohnten garten zu pflegen hat.
ist das jetzt ein falsches gerücht oder was wahres dran?
grüsse...
ich lern mal wieder ( auch auswendig obwohl ich´s nicht möchte ).
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Beiträge: 7407
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Hi,

ob und inwieweit es eine Reorganisation des Stoffplanes gibt, bleibt abzuwarten; an Gerüchten beteilige ich mich grundsätzlich nicht. Zum Auswendiglernen und seinen Nachteilen findest Du eine Zahl von Beiträgen unter "Themen" --&gt; "Prüfungsstrategie" im BWL-Boten, insbesondere z.B. http://www.bwl-bote.de/20050115.htm. Am Ende gibt es daher kaum eine Garantie für die Zukunft, und Prognosen waren bisher stets falsch. Versuche also lieber zu lernen und weniger vorherzuwissen *g*


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