Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Pressemitteilung
Veröffentlicht am: 26.11.2004
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Hartz IV - Fakt ist...
Zusatzjobs helfen beim Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt
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Die Berliner Zeitung berichtet unter der Überschrift "Ein-Euro-Jobs
verdrängen Stellen" über Verdrängungseffekte von Zusatzjobs gegenüber regulärer Beschäftigung. Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Dieter Philipp, forderte daraufhin die sofortige Einstellung der Zusatzjobs. Diese Darstellung ist nicht korrekt, die daraus resultierende Forderung an Hand der Realität nicht nachvollziehbar.
Fakt ist:
Die Zusatzjobs - oft irreführenderweise wegen der Mehraufwandsentschädigung, die kein Lohn für die geleistete Arbeit ist, "Ein-Euro-Jobs" genannt - bieten Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit, wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Es ist gesetzlich festgelegt, dass es sich dabei um zusätzliche und gemeinnützige Beschäftigung handeln muss. Sie treten nicht in Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt.
Diese Arbeitsgelegenheiten müssen so ausgestaltet sein, dass sie integrationsfördernd und wettbewerbsneutral sind. Um negative Auswirkungen auf die Privatwirtschaft zu vermeiden, wird die Maßnahmenplanung für die Arbeitsgelegenheiten in einem Beirat abgestimmt, dem die jeweiligen örtlichen Arbeitsmarktpartner angehören.
Hierbei sollten insbesondere die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie die Gewerkschaften vertreten sein. Die Forderung des Handwerkspräsidenten, dessen Organisation regelmäßig in den Beiräten vertreten sein wird, ist daher nicht nachzuvollziehen.
Staatssekretär Anzinger hatte in einem Schreiben an den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, das die Berliner Zeitung zitiert, betont, dass Reinigungsleistungen nach seiner Einschätzung regelmäßig nicht im öffentlichen Interesse liegen dürften.
Zusatzjobs dürfen nicht privaten, erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen. Es muss sich außerdem um zusätzliche Arbeit handeln, also um Arbeit, die sonst nicht - zumindest nicht in diesem Umfang oder zu diesem Zeitpunkt - verrichtet wird, beispielsweise im Bereich der Altenpflege, im Zivildienst oder aber haushaltsnahe und familienbezogene Dienstleistungen. Bestehende Arbeitsplätze dürfen nicht gefährdet werden.
Die Bundesregierung nimmt die im Einzelfall bestehende Gefahr der Verdrängung bestehender Arbeitsplätze zwar ernst, ist aber zuversichtlich, dass sie eingedämmt werden kann, wenn sich alle Beteiligten an die vorhandenen Spielregeln halten.
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Hallo in die Runde,
der Begriff "Ein-Euro-Job" erweckt naturgemäß die Vorstellung, daß hier Arbeit für eine Gegenleistung in Höhe von einem Euro je Zeiteinheit geleistet werden soll. Das ruft natürlich verschiedenartige Reaktionen hervor, Empörung dabei bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen.
Bekanntlich gibt es in Deutschland die Tarifautonomie, die ohnehin nicht ernstgemeinte Idee einer Mindestvergütung ist gerade erst beerdigt worden. So sind Arbeitnehmer empört, die die berechtigte Befürchtung hegen, daß dieser magische Euro demnächst auch bei qualifizierten Tätigkeiten als Richtschnur aufgefaßt werden wird: man braucht nur Hartz IV Empfänger einzustellen, die diese Tätigkeit mithin nur ablehnen könnten, wenn sie bspw. strafrechtlich relevant wäre. Denn wer heute 400 Euro in Vollzeit verdient, hat immer noch 2,50 Euro netto je Stunde.
Einige meiner eigenen Verwandten wurden dagegen als Arbeitslose für die damals anrechnungsfreien 120 DM in Vollzeit beschäftigt. Sobald das Arbeitsamt einen Kurs anbot, bekam den Arbeitsplatz eben jemand, der dieser Art Arbeitsmarkt zur Verfügung stand. Hier handelte es sich um eine Vergütung von 0,75 DM je Stunde, wobei da natürlich die Empörung des Arbeitgebers nachvollziehbar wird, wenn er sich einer solch dramatischen Steigerung der Personalkosten ausgesetzt sieht.
Grüße,
Peter
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Und noch einmal Hartz ...
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Autor | Beitrag |
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#1 02.12.2004 20:18 Uhr
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