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Buchhalter SGD

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Gast
Hallo,
hat zufällig jemand den Buchhalterkurs gemacht? Suche Leute, die mir bei einigen Aufgaben helfen können.
LG
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Tag,

über diesen speziellen Kurs kann ich Dir zwar nichts sagen, aber wenn Du Aufgaben hier postest, sind schon Antworten zu erwarten ;-)
Gast
Hänge gerade an folgender Aufgabe:
Es wird eine Briefwaagen AG gegründet. Grundkapital (gezeichnetes Kapital ) 4 Mio. Der Gesellschaftsvertrag sieht vor:
Ausgabe der Aktien zu 115 (Nennwert 100), Einzahlung der gesetzlichen Mindestbeträge auf das Bankkonto der AG, da die Fabrikanlagen erst allmählich erstellt werde. Genehmigtes Kapital 1 Mio., Gründungskosten 150.000,- .
Nehmen Sie die Gründungsbuchungen vor, und stellen sie die Gründungsbilanz auf!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Hier kommt eine Lösung unter den Voraussetzungen des Handelsrechts (IAS/IFRS ggfs. anders).

Zitat
Grundkapital (gezeichnetes Kapital ) 4 Mio. Der Gesellschaftsvertrag sieht vor: Ausgabe der Aktien zu 115 (Nennwert 100)


Ich gehe mal davon aus, daß das "Euro" in der Aufgabe steht und nicht DM, denn das kam bei den SGD-Leuten noch dieses Jahr (!) dauernd vor, und vor vielen Jahren war der Mindest-Nennwert von Aktien noch 100 DM, lange ist es her. Aber zur Sache: Es werden also offensichtlich 40.000 Stücke zu 100 EUR Nennwert emittiert. Bei einer Überpari-Emission i.H.v. 115 entsteht pro Stück eine Kapitalrücklage von 15, oder bei 40.000 Stück eine Kapitalrücklage von insgesamt 600.000 EUR. Bei sofortiger Einzahlung wäre also:

Kasse/Bank: 4.600.000 EUR
Grundkapital: 4.000.000 EUR
Kapitalrücklage: 600.000 EUR

Die Buchung:

Kasse/Bank AN EBK 4.600.000
Grundkapital 4.000.000 und KapRL 600.000 AN EBK

Die Regelung mit dem genehmigten Kapital hat keinen Einfluß auf die Gründungsbilanz und führt nicht zu einer Buchung, weil hierdurch ja nur der Vorstand von der HV berechtigt wird, das Kapital in den kommenden 5 Jahren zu erhöhen (§§202-206 AktG).

Zitat
Gründungskosten 150.000


Hier sagt Deine Aufgabe nicht, wie damit zu verfahren wäre. Allgemein besteht bekanntlich ein Aktivierungsverbot (§248 Abs. 1 HGB), aber für Kapitalgesellschaften gibt es ein Wahlrecht (§269 Satz 1 HGB), diesen Posten als Bilanzierungshilfe anzusetzen. Gemäß der allgemeinen Regel wäre "Gründungsaufwendungen AN Bank" zu buchen, wobei man in der Realität spezifizieren sollte, was genau das ist (Notar, Rechtsberatung usw), also die Buchung "Rechtsbearungsaufwendungen AN Bank" lauten könnte.

Ich hoffe, daß Dir das erstmal hilft?
Gast
Vielen Dank für die Hilfe.
Mich hat die Sache mit dem genehmigten Kapital am meisten verwirrt. Ich konnte in dem Lehrheft die Definition des "genehmigten Kapitals" nicht finden.

LG
Mitglied
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 17
Die "korrekte" Bilanz sieht so aus:

Aktiva
ausstehende Einlagen 3.000.000
Bank 1.450.000

Passiva
gez. Kapital 4.000.000
Verlustvortrag - 150.000
Kap. Rücklagen 600.000


Passiva ist mir klar... Aber wie zum Geier kommen die auf diese Aktiva- Zusammensetzung????


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