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Gesetzestexte

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Registriert: Apr 2004
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Ort: NRW
Hallo mal wieder,

die Einladungen zur Prüfung Juni 2004 der IHK Betriebswirt sind ja mittlerweile eingetroffen.
Wie ist es denn zu beurteilen das im Fach Recht, als Hilfsmittel das BGB, HGB, GWB, UWG und Arbeitsgesetze erlaubt sind, die InsO aber nicht mit aufgelistet ist.
Es könnte ja der Eindruck entstehen, das bezüglich der InsO keine tiefergreifenden Fragen gestellt werden könnten (bzw. Fälle gestellt werden).
Oder war das vieleicht nur ein Versehen.
Wie sehen Sie / Ihr das?

Viele Grüße

Willi
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Ach Du Sch... das hier ist nicht witzig:
Zitat
BGB, HGB, GWB, UWG und Arbeitsgesetze

wegen:
- Reform des UWG: beschlossen
- Reform des GWB: unterwegs

welcher Rechtsstand kommt nun in der Prüfung dran?? In meinen Werken ist hinsichtlich UWG nur noch der neue Stand zu finden (auch hier: http://www.bwl-bote.de/20040402.htm), beim GWB lasse ich mir noch ein bißchen Zeit seit mir das Kartellamt gesagt hat, daß es wohl erst zum 1. Januar 2005 was wird (und nicht zum 1. Mai, wie zunächst beabsichtigt).

Fragen über Fragen...

Zitat
Es könnte ja der Eindruck entstehen, das bezüglich der InsO keine tiefergreifenden Fragen gestellt werden könnten (bzw. Fälle gestellt werden).


Das könnte man so sehen ;-)
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo in die Runde,

mit derlei Schlußfolgerungen, "die InsO ist nicht zugelassen, ergo kommt da auch nichts dran", würde ich sehr, sehr vorsichtig umgehen:
Einerseits hat es wirklich schon einmal eine IHK geschafft, für die Aufgabenerledigung notwendige Gesetzestexte auf der Einladung zu vergessen und deren Verwendung damit zu verbieten. Andererseits halte ich die InsO bei Betriebswirten für ein Basisthema und sehe kein Problem darin, daraus Allgemeinwissen abzufragen und dennoch den Gesetzestext nicht zuzulassen.

Außerdem zum Thema Gesetzestexte während der Prüfung:

Gelegentlich wurden diese nach Kontrollen zu angebrachten Querverweisen bzw. Notizen beanstandet und für die Prüfungsdauer konfisziert. Wer also viel mit Handnotizen arbeitet, sollte vorsichtshalber noch ein "jungfräuliches" Exemplar in Reserve haben, um nicht gänzlich auf den Bauch zu fallen. Neulich wurde auch eine Kombiausgabe beanstandet, in der leider auch ein auf der Einladung nicht aufgeführtes Gesetz mit enthalten war. Auch dieses Exemplar wurde vorläufig aus dem Verkehr gezogen.
Manche Aufsichtspersonen sind für bestimmte Marotten bekannt, vor Überraschungen kann man aber nie sicher sein. Es lohnt sich daher, diesen Punkten in der Vorbereitung etwas Aufmerksamkeit zu schenken.

Grüße,
Peter
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Abend,

Falls die Kämmerlinge es schlicht vergessen haben, die InsO aufzuführen obwohl sie drankommt, ist das natürlich nicht vorhersehbar, aber möglicherweise später auch ein Anfechtungsgrund.

Zur Frage der Schummeleien mit Gesetzbüchern habe ich mich hier ein wenig ausgelassen: http://www.bwl-bote.de/20040209.htm. Daß die Verwendung solcher Tips absolut auf eigene Gefahr geschieht, muß man sicher nicht extra betonen ;-)
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Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo Harry,

"HZingel" schrieb
Guten Abend,
...
Zur Frage der Schummeleien mit Gesetzbüchern habe ich mich hier ein wenig ausgelassen: ...


womit ein weiteres Mal bewiesen wäre, daß Du mit Deinem Internetangebot auch bei den Prüfungsausschußmitgliedern kein unbeschriebenes Blatt bist. Von einem solchen stammte ja, wie ich schon einmal schrieb, der Tip ...
Mir war mit meinem Beitrag aber auch wichtig herauszustreichen, daß vor kurzem auch jemand angegangen wurde, der überhaupt nicht schummeln wollte, sondern schlicht die falsche Ausgabe dabeihatte.

Grüße,
Peter
Mitglied
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Ort: Erfurt
Der Beitrag mit den Schummeleien, und auch der andere Schummel-Beitrag (http://www.bwl-bote.de/20040208.htm), sind Kapitel in meinem neuen Prüfungshandbuch (ISBN 3-937473-06-8), und auch dieses ist der Kammer wohlbekannt, obwohl es gerade erst auf dem Markt ist (einige Buchläden kennen die ISBN noch nichtmal) ;-) Schließlich muß man ja irgendwohin mit all der Erfahrung :lol:
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Beiträge: 38
Ort: NRW
Ich hatte ursprünglich lediglich zur Frge gestellt, welche Begründung es haben könnte, das die InsO nicht mit aufgelistet war, nicht weil ich nach der Suche war, irgendwelche illegalen Dinge zu tun.

Also, trotzdem Danke

Willi


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