Forum

Ansatz der Leiharbeiter in der Kostenrechnung

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jun 2005
Beiträge: 20
Hallo Harry,

sitze gerade wieder an meiner Diplomarbeit und überlege was ich mit den Leiharbeitern anstelle. Diese arbeiten ja auf Rechnung. Die gängige Firmenpraxis ist es nun den entstehenden Aufwand den Personalkostenzuzuschreiben und dieses auch in der Kostenrechnung. Dieser Auffassung kann ich und im übrigen auch unsere Wirtschaftsprüfer nicht folgen. Dieser schlägt den Aufwand der Leiharbeiter nämlich den Materialkosten zu also ähnlich wie Kooperationsaufträge durch fremde Firmen. Auf diese Art und Weise würde ich es auch gerne in meiner Arbeit schreiben, weiß allerdings dass man diese vorgehensweise beidseitig begründen kann. Kennst du ein paar stichhaltige Argumente für die Zurechnung der Leiharbeiter zu den Materialkosten und gegen die Zurechnung in die Gruppe der Personalkosten?

VG Marco
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

also die Aktivierung als Anlagevermögensgegenstände etwa im Rahmen eines Finance-Leasings (IAS 17 "Leases") ist seit Abschaffung der Sklaverei leider nicht mehr zulässig :lol: OK, im ernst:

Zitat
Die gängige Firmenpraxis ist es nun den entstehenden Aufwand den Personalkostenzuzuschreiben und dieses auch in der Kostenrechnung.


Untersuche, was für ein Rechtsverhältnis besteht. Seit Ihr Personalentleiher, so kauft Ihr im Grunde nur Arbeitsstunden ein, deren Kosten auf Eurer Seite zu den Herstellungskosten der produzierten Güter oder Leistungen gehören (§255 Abs. 2 HGB). Zu den Materialkosten können die Leiharbeitnehmer aber mE nach keinesfalls gehören, wenn Ihr die Weisungsbefugnis habt, denn dann ist das eindeutig der Produktionsfaktor Arbeit. Anders wäre es mE nach nur dann, wenn ein Subunternehmer auf Eurem Firmengelände oder anderswo mit Hilfe der Leiharbeiter eine Leistung erbringt, die Euch als Endergebnis verkauft wird, ohne daß Ihr Einfluß auf den tatsächlichen Arbeitsprozeß hättet. Da dies aber, so wie ich Dein Posting verstehe nicht der Fall ist, finde ich keine Gründe, die gegen die Zurechnung zu den Lohnkosten sprechen; ich frage mich aber, weshalb Du überhaupt die Leiharbeitskräfte bei den Materialkosten haben willst :?:
Mitglied
Registriert: Jun 2005
Beiträge: 20
Hallo Harry,

also wie folgt... Wir haben bei uns in der Firma einen größeren Posten von Atbeiten, die über Kooperartion ausgeführt werden, also wir geben was raus und bekommen es verarbeitet gegen Rechnung zurück. Nichts anderes ist es auch bei den Leiharbeitern, diese werden nämlich bei uns zu den produktiven Stunden gezählt, wenn diese Vorgehensweise richtig wäre müsste man auch die Kooperationsstunden zu firmeninternen produktiven Stunden zählen. Da sie sich von Leiharbeitern nur durch den räumlichen Aspekt unterscheiden. Die Leiharbeiter arbeiten nämlich auf dem Firmengelände und auch auf Anweisung wie du sagst. Allerdings ist die bei einem Kooppartner auch erfüllt . Hier ist nämlich der Werk- bzw. Dienstvertrag Grundlage der Anweisung.

Abgesehen davon zählt es unser Wirtschaftsprüfer/Steuerberater mit zum Materialaufwand........ also muss es ja stimmen 8)
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Marco,

Zitat
Wir haben bei uns in der Firma einen größeren Posten von Atbeiten, die über Kooperartion ausgeführt werden, also wir geben was raus und bekommen es verarbeitet gegen Rechnung zurück.


OK, das qualifiziert diese Arbeiten als "Aufwendungen für bezogene Leistungen" und damit als Materialaufwand. Soweit einverstanden.

Zitat
Nichts anderes ist es auch bei den Leiharbeitern, diese werden nämlich bei uns zu den produktiven Stunden gezählt, wenn diese Vorgehensweise richtig wäre müsste man auch die Kooperationsstunden zu firmeninternen produktiven Stunden zählen.


Wir sollten jetzt untersuchen, wer die Leiharbeitertruppe befehligt, und wer die Musik bestellt. Tut beides ein externer Unternehmer, dann spielt es mE nach keine Rolle, wo diese Leute arbeiten, und ich stimmte der Einschätzung als Materialaufwendungen zu. Habt Ihr aber die Musik bestellt, und/oder gebt Ihr selbst die Anweisungen, was wann wie von den leiharbeitern zu erledigen ist, dann steht das im Sinne des Substance over Form Grundsatzes dem Arbeit- oder Dienstverhältnis näher als dem Werkvertrag und sollte mE nach als Perosnalaufwand abgerechnet werden. Kurz gesagt ist mE nach der Unterschied zwischen Personalaufwand oder Materialaufwand, ob der Arbeitende ein fertiges Werk schuldet (Werkvertrag) oder schon für das Bemühen auf bei ausbleibendem Erfolg bezahlt werden müßte (Dienst- und/oder Arbeitsverhältnis).
Mitglied
Registriert: Jun 2005
Beiträge: 20
Die Unterscheidung:
Zitat
Kurz gesagt ist mE nach der Unterschied zwischen Personalaufwand oder Materialaufwand, ob der Arbeitende ein fertiges Werk schuldet (Werkvertrag) oder schon für das Bemühen auf bei ausbleibendem Erfolg bezahlt werden müßte (Dienst- und/oder Arbeitsverhältnis).


hinkt meines Erachtens, da auch teilweise Aufträge als Dienstvertrag nach aussen gegeben werden, so zum Bsp konstruktive Leistungen und jene werden dann ja auch als Bezug externer Leistungen im Materialaufwand verbucht.
Allerdings denke ich dass der Eine Ansatz wahrscheinlich nicht richtiger oder falscher als der Andere ist. Gibt glaube ich bei uns in der Fa. auch jedes Jahr aufs Neue Diskussionen über dieses Thema.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Marco,

:!: Glück gehabt, daß Du durchgekommen bist... habe nämlich gerade ein kritisches Sicherheitsupdate eingespielt! :cry:

Zitat
Allerdings denke ich dass der Eine Ansatz wahrscheinlich nicht richtiger oder falscher als der Andere ist. Gibt glaube ich bei uns in der Fa. auch jedes Jahr aufs Neue Diskussionen über dieses Thema.


Unabhängig von der Frage der Richtigkeit könnte man auch die Frage der Nützlichkeit in der folgenden Kalkulation stellen. Material- und Lohneinzelkosten sind bekanntlich die Zuschlagsgrundlagen in ihren jeweiligen Kostenstellen. Die Zuschlagssätze sollten nicht nur aussagekräftig, sondern überhaupt auch vorhanden sein: rechnet man aber Arbeitnehmer, seien es auch "nur" Leiharbeitnehmer als Materialaufwendungen ab, so würde man mindestens den Zuschlagssatz verfälschen, oder vielleicht gar keinen mehr haben. Ist das aber sinnvoll?
Mitglied
Registriert: Jun 2005
Beiträge: 20
ich sehe es irgendwie vom Standpunkt der bezogenen Leistung ob diese nun Material oder menschliche Arbeitskraft darstellt, ist für mich im betriebswirtschaftlichen Zusammenhang zweitrangig. Ob man das ethisch auch so sehen kann steht auf einem anderen Papier...

Würdest du es bei der Kontroller einer Diplomarbeit negativ anmerken oder positiv weil man sich mit dem Thema auseinandersetzte ? Denn darum gesht es letztendlich.... die doofe Diplomnote.. eingeführt wird das was aus ner Dipomarbeit rauskommt eh nur in den seltesten Fällen :roll:
Mitglied
Registriert: Jun 2005
Beiträge: 20
Die meisten in meiner Seminargruppe schreiben über Themen, bei den eine Umsetzung im Unternehmen wohl begründet angezweifelz werden kann. Das selb auch bei mir, ich denke es fehlt wirklich ganz einfach der praktische Aspekt, ein Thema auf den Weg bringen, das ist sicherlich möglich aber abarbeiten wie ein Rezept zum Pudding kochen, das sprengt den zeitlichen Rahmen wohl bei weitem...

VG Marco


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0456 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.65 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9