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Implementierung eines Controllingsystems in der Praxis

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Hallo Foren-Teilnehmer!

Ich brauche mal wieder Eure Hilfe! Und zwar geht es um die Implementierung eines Controllingsystems für einen Dienstleister, der zudem auch noch keine aussagefähige Kostenrechnung hat. Mir ist schon klar, dass dieses vorerst aufgebaut werden muss....

Meine Frage: Wie sieht der Ablauf aus, von der Erstellung der entsprechenden Kostenrechnungssysteme bis zum Aufbau und Implementierung relevanter Controllinginstrumente?
Irgtendwie ein Leitfaden für die Praxis??? Ich habe schon unsere Uni-Bibliothek durchgesucht, viel Theorie, aber wenn es ums "Wesentliche" geht, ist man doch wieder auf sich alleine gestellt. Ich bin dankbar für jeden guten Tip, Ablaufpläne,Vorgehensweise, Zeitpläne, formaler und inhaltlicher Aufbau eines Berichtes, etc.
Viele Grüße
Steffi
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Ort: Erfurt
Genau das isses: ich denke nämlich, daß es keinen "festen Leitfaden" gibt. Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen muß ja hier auf die jeweilige Situation in der Praxis hin orientiert werden. man muß also tun, was genau gerade in dieser einen situation erforderlich ist, und das kann in keinem Leitfaden stehen.

ich würde aber, soweit ich es hier erahnen kann, mit dem Aufbau einer Kostenartenrechnung beginnen, denn dies erlaubt eine klare Abgrenzung der aufwendungen, Kosten, Ausgaben und Auszahlungen, was wiederum die Grundage für eine Vielzahl weiterer Auswertungen ist - von der eigentlichen Kalkulation zur Sotzimentsplanung und/oder kundenspezifischen Deckungsbeitragsrechnung bis zur Cash Flow Auswertung und Liquiditätsplanung. Schon hier sollten übrigens die Bilanz, die GuV und möglicherweise noch einzurichtende unterjährige Auswertungen berücksichtigt werden, denn das ist die Voraussetzung für die spätere Errichtung von Kennzahlensystemen. Das ist aber, und daher wird es kaum "die" Standardmethode geben, *immer* eine individuelle Betreuung, die viel Gehirnschmalz verschlingt.
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Beiträge: 13
Moin Harry Zingel,

Danke für Deine schnelle Antwort! Ehrlich gesagt, mit dieser Antwort habe ich eigentlich gerechnet. Bei der Kostenartenunterscheidung bin ich gerade schon, nur da bin ich schon auf Komplikationen gestoßen:

Wie würdest Du folgende Kostenarten unterteilen:

Kfz Kosten (Leasing Auto, Garagenmiete, Versicherung etc.)
fix oder variabel?
Anmerkend möchte ich erwähnen, dass sind Kosten, die direkt zurechenbar sind auf unsere Vertriebsmitarbeiter. Wir sind ein ausschließlich vertriebsgesteuerter Dienstleister.Ohne dem Vertrieb läuft bei uns nichts......
Telefonkosten (Mobil + Festnetz)... fix oder variabel? Unterteilung Anschlußpreis und Menge der verbrauchten Einheiten????

Ich habe die BWA vorliegen, so einiges ist ja klar, aber wie gesagt, bei einigen Kostenarten kommt man ganz schön ins grübeln bzw. philosophiert man tiefgründer die Kosten......

Danke Dir schon mal!
Viele Grüße
Steffi
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Ort: Erfurt
Hi,

Du mßt Dir NUR und AUSSCHLIEßLICH überlegen, ob die Kostenhöhe mit der ausbringung an Produkten oder Leistungen zusammenhängt oder nicht. Allgemeine Änderungen der Kostenhöhe sind KEIN Merkmal. Beim Telefon gibt es beispielsweise nur (!) variable Kosten, wenn du als CallCenter eine Beziehung zwischen Leistung und Kostenhöhe ausmachen kannst; ansonsten ist das Telefon immer eine Fixkostengröße, auch dann, wenn es jeden Monat eine unterschiedlich hohe Rechnung produziert. Auch bei Vertriebsdienstleistung wird das Telefon kaum zu den var. kosten gehören, weil man mit jemandem viel telefonieren kann, der wenig leistet. Daher muß auch die Grundgebühr nicht von der laufenden Gebühr getrennt werden.

Fahrzeugkosten sind daher variabel auch, wenn Du eine Leistung erbringst, die direkt mit der km-Zahl zusammenhängst (Verkehrsunternehmen); sonst zumeist fix, ähnlich wie Garagenmiete oder Versicherungen. Vermutlich ist das bei Euch nicht der Fall, weil auch eine geringe Leistung eine lange Fahrstrecke erfordern kann, oder eine große Leistung mit wenig Fahrerei erbracht werden kann.

Leasing muß erst auf Operate- oder Finance Leasing untersucht werden; bei Operate Leasing gehört es zur Miete (und muß wie oben skizziert beurteilt werden) und bei Finance Leasing ist es gar keine Kostenart (Bedenke: Zinsaufwendungen sind keine Zinskosten; der Bankzins hat ja auch nix in der Kostenrechnung zu suchen!). Richtlinien für diese Abgrenzung: §39 AO, die Leasingerlaqsse, IAS 17.

Meine Vermutung: Eure einzige (!) variable Kostenart ist die Provision oder sowas, was nach Leistung gezahlt wird - jedenfalls, wen nIhr provision etwa auf Verkauf bekommt bzw. zahlt, aber ich kenne das Unternehmen nicht genau genug, um hier sicher zu sein.

PS Bin in Lehrveranstaltung, erst wieder nach 14:00 oder 15:00 Uhr...
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Hallo nochmal und vermutlich noch öfters!

Es geht noch einmal um die Telefonkosten (Telefonrechnung). Ich habe einen unserer Vetriebsmitarbeiter gefragt, ob es einen Unterschied macht, ob viel oder wenig telefoniert wird und was der Erfahrungswert ist und wie derjenige es sieht: Je mehr per Telefon akquiriert wird, umso höher ist die Trefferquote für Neukundengewinnung oder Reaktivierung alter Geschäftsbeziehungen. Unsere Vertriebler sind sozus. schon "alte Hasen" im Geschäft.
Also gehe ich davon aus: Telefonrechnung trennen nach fixen und variablen Bestandteilen, oder???
Eigentlich habe ich noch viel mehr Fragen, müsste diese aber erst mal konkretisieren....

Viele Grüße
Steffi
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Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Je mehr per Telefon akquiriert wird, umso höher ist die Trefferquote für Neukundengewinnung oder Reaktivierung alter Geschäftsbeziehungen.


Das macht aber noch keine variablen Kosten, und zwar aus zwei Gründen:

- die Beziehung betrifft nur die Vertriebler, aber nicht z.B. Verwaltungsmitarbeiter
- die Beziehung ist vermutlich nicht quantifizierbar

Du könntest Dir die Mühe machen, mit Hilfe der Regressionsrechnung eine Telefonkosten-Absatzrelation der Form Y* = a + bx zu ermitteln. Diese hätte dann die notwendige numerische Aussage über Deine variablen Kosten. Ist aber sehr sackstandig.

Allgemein sollten Telefonkosten nur und ausschließlich als variable Kosten behandelt werden, wenn

- das Telefonieren selbst eine verkaufte Leistung ist (ernstgemeint: Telefonsex, aber auch CallCenter oder Leitungsnutzung in Fremdnetzen durch Telefonprovider) und
- die Telefonminuten direkt abgerechnet werden (Kunde zahlt für Telefonzeit).
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Registriert: Dec 2004
Beiträge: 13
DANKE!
DER GROSCHEN IST GEFALLEN!!!!!

Stimmt, man kann tatsächlich nicht abmessen, und wenn nur sehr umständlich, ich welchem Maße die Anzahl der Anrufe auf welche Kunden erfolgreich war.....

Viele Grüße
Steffi :D


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