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Kalkulatorische Abschreibungen

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Spielt es für die Berechnung kalkulatorischer Abschreibungen eine Rolle, ob ein Gut durch Eigen- oder Fremdkapital finanziert wird ?
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Ort: Erfurt
Guten Abend,

nein, natürlich nicht. Die kalk. AfA hat nichts mit der Finanzierung zu tun, so wenig wie die kalk. Verzinsung. Das sieht man übrigens schon an der Formel:

Kalk. AfA = (WBW - SW) / n

WBW = Wiederbeschaffungswert
SW = Schrottwert
n = Nutzungsdauer, technisch

Parameter der Finanzierung kommen hier nicht vor!
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Registriert: Feb 2005
Beiträge: 19
So hatte ich das doch auch in Erinnerung. Ich frage mich dann aber, wie ich die folgende Regelung des Gesetzgerbers einzuordnen habe (aus dem Entwurf der Gasnetzentgeltverordnung)?!?

"(2) Die kalkulatorischen Abschreibungen sind unter Berücksichtigung der Eigenkapitalquote nach der linearen Abschreibungsmethode zu ermitteln. Für die Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen
1. des eigenfinanzierten Anteils der Anlagegüter ist die Summe aller anlagenspezifisch und ausgehend von dem jeweiligen Tagesneuwert ermittelten Abschreibungsbeträge aller Anlagen zu bilden und anschließend mit der Eigenkapitalquote zu multiplizieren;
2. des fremdfinanzierten Anteils der Anlagegüter ist die Summe aller anlagenspezifisch und ausgehend von den jeweiligen, im Zeitpunkt ihrer Errichtung erstmalig bilanziell aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten (historische Anschaffungs- und Herstellungskosten)
ermittelten Abschreibungsbeträge aller Anlagen zu bilden und anschließend mit der Fremdkapitalquote zu multiplizieren.

Die Eigenkapitalquote ergibt sich rechnerisch als Quotient aus dem betriebsnotwendigen Eigenkapital und den kalkulatorisch ermittelten Restbuchwerten des betriebsnotwendigen Vermögens zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die anzusetzende Eigenkapitalquote wird kalkulatorisch für die Berechnung der Netznutzungsentgelte auf höchstens 40 Prozent begrenzt."
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Registriert: Feb 2005
Beiträge: 19
Vielen Dank für diese absolut zutreffende und wie ich finde keineswegs übertriebene Antwort ! Was die Bundesregierung derzeit an Bürokratismus im Energiewirtschaftsrecht aufbaut, entbehrt wirklich jeglichem betriebswirtschaftlichem Sachverstand.
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Registriert: Jun 2005
Beiträge: 7
Ort: Baden-Baden/Karlsruhe
Die Gegenüberstellung von kalkulatorischen Abschreibungen erscheint mir zumindest in der Berechnung manchmal etwas suspekt oder zumindest unklug formuliert.

Zum Beispiel habe ich hier eine Aufgabe, in der es heißt...

... ein LKW mit Anschaffungskosten 200.000,- wird in der Finanzbuchhaltung in vier Jahren linear abgeschrieben.
Für die Kostenrechnung wird eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 6 Jahren zu Grunde gelegt. In der LKW-Branche wird mit einer durchschnittlichen jährlichen Preissteigerung von 4 % gerechnet.
Vergleichen Sie tabellarisch die bilanzielle und kalkulatorische Abschreibungen.

Sollte jetzt eigentlich eine leichte Aufgabe sein, dachte ich...

Bilanziell sind es 50.000,- pro Jahr. Restbuchwert im 1.Jahr also 150.000,-. Wie sieht es aber kalkulatorisch aus? Werden die 4 % auf die Anschaffungskosten berechnet oder auf den Abschreibungsbetrag...!? Ich muss erst mal eine rauchen... :roll:
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Abend,

Zitat
Sollte jetzt eigentlich eine leichte Aufgabe sein, dachte ich


Ist es ja auch ;-)

Mit der bilanziellen AfA kommst Du ja offensichtlich klar. Die kalk. Abschreibung richtet sich auf den Wiederbeschaffungswert. Du mußt also erst mit der Zinseszinsformel aus 200.000 x 1,04 ^ 6 = 253.063,80 den Wiederbeschaffungswert bestimmen, den den zu finanzieren ist ja Zweck der Sache.

Die allgemeine Formel ist Kalk.AfA = (WBW - SW ) / N(techn). Bei Dir fehlt der Schrottwert (SW), denn der muß berücksichtigt werden, weil Du die Altanlage ja verkaufen kannst, diesen also nicht finanzieren mußt. Fehlt der SW, so nehme ich an SW = 0. Es gilt also:

Kalk.AfA = (253.063,80 – 0) / 6 = 42.177,30 pro Jahr

Logo?

Ach ja: die kalk. AfA rechnet zwar in Jahresraten, hat aber keinen Restwert im eigentlichen Sinne, denn es gibt keinen Restwert von etwas, was man noch gar nicht hat!

Und noch:
<A HREF="http://www.zingel.de/zip/04afa.zip">Klick mich, ich bin ein Abschreibungsrechner!</A> :lol:
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Registriert: Jun 2005
Beiträge: 7
Ort: Baden-Baden/Karlsruhe
Hallo :)!!!

Dass die Wiederbeschaffungskosten mit einer Zinsenformel auszurechnen ist, kann ich mir fast nicht vorstellen, da wir dies so im Unterricht nie gemacht haben. Auch Schrottwert war für uns nie ein Thema. Bei uns ist das irgendwie alles vereinfacht gehalten (Rechnungswesen Industrie, Baden-Württemberg) :roll:.

Gibt es noch einen anderen Lösungsweg?

Grüße Playlife


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