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Arbeitskosten / Restkostenzuschlag

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Registriert: Feb 2005
Beiträge: 11
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Kalkulation der Arbeitskosten und des Restkostenzuschlages in der Zuschlagskalkulation bzw. Maschinenstundensatzrechnung::

Meiner Meinung nach setzen sich die Arbeitskosten zusammen aus dem Bruttostundenlohn und den Personalzusatzkosten. Diese können wie folgt unterteilt werden:

Entgelt für geleistete Arbeit (=Bruttolohn)
+ Entgelt für arbeitsfreie Tage (z.B. Feiertage, Urlaub, Krankheit)
+ Sonderzahlungen (13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Erfolgsbeteiligungen)
+ Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherung
+ Zahlungen für betriebliche Altersversorgung

Der Restkostenzuschlag, (Zuschlag für Restfertigungsgemeinkosten bzw. lohnabhängige Fertigungsgemeinkosten) beinhaltet:

Hilfslöhne, Gehälter, Kosten für Heizung und Umlagen aus Hilfskostenstellen und außerdem Lohnnebenkosten bilden diesen Restkostenzuschlag, den ich auf die Arbeitskosten zuschlagen möchte.

Jetzt beinhalten jedoch die Arbeitskosten wie auch die Restfertigungsgemeinkosten die Lohnnebenkosten. Diese sind doch dann doppelt berücksichtigt oder?


Muss ich bei der Kalkulation anstatt der Arbeitskosten mit Lohnkosten und Restkostenzuschlägen rechnen oder mit Arbeitskosten ohne Restkostenzuschlag oder wie jetzt mit Arbeitskosten und Restkostenzuschlägen?

Wäre nett wenn mich jemand etwas aufklären könnte.

Besten Dank
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Dir scheinen die Definitionen der Einzel- und Gemeinkosten nicht geläufig zu sein. Das mußt Du Dir erst ansehen, sonst klappt das nicht!

Deine Definition der Arbeitskosten stimmt zwar im Prinzip; in einem BAB willst Du aber einen Zuschlagssatz. Du mußt also schon die Bruttolöhne (!) in EK und GK aufteilen. Tust du das nicht, ist jedes weitere Ergebnis falsch. Ein Arbeiter, der am Werkstück arbeitet, verursacht beispielsweise EK, aber derselbe Arbeiter kostet im urlaub, bei Krankheit oder auch bei Lagerarbeiten nur GK. Du darfst also niemals (!) eunfach vom "Bruttolohn" ausgehen. Zudem gehören Zwangssozialversicherungsbeiträge niemals zu den Einzelkosten, ganz gleich, wofür sie geleistet werden. Gleiches gilt naürlich für Sonderzahlungen, außer es handelt sich beispielsweise im Vertreterprovisionen. Du kannst also, um es kurz zu machen, nicht so einfach da rangehen.

Zudem: wenn Du eine Maschinenkostenstelle hast, mußt Du ferner in fixe und variable Kosten unterteilen - wieder eine fundamentale Definition. Du mußt also di eLöhne in maschinenfix-, maschinenvariable- und Restgemeinkostenlöhne unterteilen. Die Restemeinkosten sind nur solche, die nicht mit dem Maschinenplatz zusammenhängen. Also in einem Wort: ohne eine solide Kostenartenrechnung hat es keinen Zweck, über die Fragen, die Du stellst, auch nur nachzudenken!

Weiterhin, Deine letzte Frage: In der Kalkulation mußt du natürlich mit Maschinenstück- oder maschinenzeitsatz und Restgemeinkosten rechnen - du hast ja vorher in der bei Dir noch fehlenden Kostenartenrechnung die Bruttolöhne und anderen Lihnkosten sorgfältig n die einzelnen kategorien unterteilt. Dein Schema wäre dann beispielsweise:

[code:1]Maschinenzeit x Maschinenstundensatz = Maschinenkosten

Lohn-Einzelkosten der restkostenstelle
+ Restgemeinkostenzuschlag
= Restkosten

Summe = Kosten des Maschinenplatzes
[/code:1]

Aber: wie gesagt, ohne Kostenartenrechnung hat das absolut keinen Zweck!
Mitglied
Registriert: Feb 2005
Beiträge: 11
Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Mein Problem ist, dass mir die Daten aus dem BAB nicht zur Verfügung stehen, da ich die Personalkosten international berechnen möchte. Mir stehen hierfür nur Daten vom europäischen Statistikamt (Bruttolohn, Lohnzuschlagssatz) zur Verfügung. Können die Restkosten:

Lohneinzelkosten
+ Restgemeinkostenzuschlag
=Restkosten

durch die Arbeitskosten ersetzt werden, um einigermaßen vergleichbare Ergebnisse zu erhalten?

Bruttostundenlohn
+ Lohnzuschlagssatz (in D 77,8%)
=Arbeitskosten
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

bin gerade in einer Lehrveranstaltung (und nachher ist Server-Neuinstallation), d.h., ausführlichere Antwort frühestens morgen. Aber das hier:

Zitat
Bruttostundenlohn
+ Lohnzuschlagssatz (in D 77,8%)
=Arbeitskosten


stimmt ganz sicher nicht allgemein, wenn alleine (!) die Berufsgenossenschaft schon bis zu 40% des Bruttolohnes ausmachen kann - je nach Risikoklasse. Ohnehin ist es nicht sinnvoll, mit allgemeinen Werten zu rechnen, weil diese stark branchenabhängig sind; im "Nebenbereich" der Maschine sind die Schwankungen noch höher, aber mE nach kaum Werte unter 100% anzutreffen, dafür aber oft Werte von mehreren hundert Prozent möglich.
Mitglied
Registriert: Feb 2005
Beiträge: 11
Besten Dank schon mal für die Antwort.

Dann muss ich mir wohl noch überlegen ob ich noch einen Branchenwert zu den Lohnzusatzkosten zuschlagen muss. Sehe leider keine andere Berechnungsmöglichkeit.


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