Hallo,
ich hänge an folgendem Problem. Wie behandle ich folgenden Sachverhalt
- Anschaffung eines Pkw (Einzelunternehmer) am 1.8.2003
durch Finanzierung.
Meine Fragen hierzu
1.) Wie sieht es umsatzsteuerrechtlich aus? Trifft in diesem Fall die
Anwendung der hälftigen Vorsteuer bei Kfz.Reparatur-Rg. usw. zu?
2.) Darf der Pkw aktiviert werden, d.h. darf die Abschreibung angesetzt
werden?
3.) Ist es ok das die Zahlungen an die Finanzierungsbank gegen Privatentnahme gebucht werden?

vielen Dank schonmal
floh ? ?