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Aktivierung einer Software-Einführung

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 21
Hallo,
wir möchten ein neues Tool von SAP R/3 einführen. Als einmalige Projektkosten hat der Softwareanbieter als Festpreis 50.000 EU angesetzt (inkl. Übernahme Altdaten, Schulungen etc.).

Meine Frage: Kann bzw. muss sich diese Einführung aktivieren ? Wenn ja, über wieviel Jahre erfolgt die Abschreibung (Einheitsbilanz) ?

Tomasso
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

das hängst stark vom Einzelfall ab, d.h., von der bilanziellen Bewertung des Sachverhaltes. Falls dies als Entwicklungsaufwendung erfaßt wurde, ist nach HGB eine Aktivierung verboten, aber nach IAS 38 pflicht. Nicht zu aktivieren kann von Vorteil sein, weil das dann als Aufwendung und damit steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Vermutlich wird man aber hierin eine Anschaffungsnebenkostenposition i.S.d. §255 Abs. 1 Satz 2 HGB s ehen können. Die Summe wäre damit aktivierungspflichtig, und zwar auch in der Steuerbilanz. Zur Abschreibungsdauer mal in die <A HREF="http://www.zingel.de/afa.htm">AfA-Tabelle</A> gucken; da kann es spezielle oder branchenspezifische Vorschriften geben. Für die Hardware sind es i.d.R. nur noch vier Jahre (Position 6.14.3.2 bis 4), aber da mE nach diese Sache keine Einheit mit der Hardware formt, wäre das u.U. nicht maßgeblich. Wegen der Maßgebichkeit (§254 HGB) wäre die steuerrechtliche Abschreibung auch handelsrechtlich anwendbar.


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