Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen das folgende Modell zur Diskussion stellen.
Ich hoffe, daß ich damit das richtige Forum gefunden habe.

Viel Spaß beim Lesen
Sarastro

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=== Agend@2005 – Finanzierung eines Bürgergeldmodells III


Mit der Reform der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes, Hartz IV und den 1-Euro Jobs wurde der Bürger mit Fragen konfrontiert, welche Leistungen der Transferstaat anbietet und welche Leistungen er im Sinne von Steuern und Abgaben wieder einfordert.
Anhand des vorgestellten Bürgergeldmodell III wird in diesem Artikel auch die Finanzierung der Transfersysteme analysiert.


Das Bürgergeldmodell bringt folgende Verbesserungen im Vergleich zur aktuellen Politik:
=> Familien werden gefördert.
=> Lohn wird erarbeitet.
=> Schwarzarbeit wird unrentabel.
=> Steuern und Abgaben werden begrenzt.
=> Das System wird vereinfacht.


Komponenten des Modells:

1.) Bürgergeld
Auch als „Negative Income Tax“ oder „Negative Einkommenssteuer“ bezeichnet.
Dies beinhaltet eine Bürgerhilfe (BH), Pauschalen für Kranken und Pflegeversicherung (KV) sowie Pauschalen für Renten- und Arbeitslosenversicherung (RV).
Alle Angaben in Euro pro Monat:
- Kind, bis 25 Jahre: 100 KV, 50 BH, 150 Kindergeld (für Bildung und Betreuung)
- Erwachsener, über 25 Jahre: 50 RV, 100 KV, 50 BH.

Die Auszahlung des Bürgergeldes, die theoretischen Grundlagen dazu kommen von Prof. Friedman, erfolgt durch die öffentliche Hand. Aber die Pauschalen für KV und RV werden nicht direkt an die Leistungsempfänger ausbezahlt. Dasselbe gilt für einen Anteil des Kindergeldes für Betreuung und Bildung.

2.) Einheitlicher Steuersatz und Stufensystem
Auch als „Flat Tax“ oder „Einheitssteuer“ bezeichnet.
Alle Angaben in Euro pro Monat:
- Bis 400, mit 0% besteuert
- Von 400 bis 800, mit 12,5% besteuert
- Über 800, mit 25% besteuert

Da es sich um ein Stufensystem wie bei Prof. Kirchhof handelt, bleiben die ersten 400 Euro steuerfrei, selbst wenn das Einkommen höher liegt. Dasselbe gilt für die nächsten 400 Euro, die mit 12,5% (also maximal 50 Euro) besteuert werden. Für jeden weiteren Euro, der über 800 Euro hinaus verdient wird, fallen 25% Steuern an.

3.) Sozialabgaben
Der Arbeitgeberanteil (AG) beträgt 10% des Lohnes bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Der Arbeitnehmeranteil (AN) entfällt.

4.) Sozialdienst
Für alle, die Arbeit suchen aber nicht finden, stellt die öffentliche Hand 5 Euro Jobs zur Verfügung:
Bis 40 Stunden die Woche, minimum 400 Euro, maximum 800 Euro im Monat, abhängig von der Tauglichkeit und insbesondere der Motivation der Empfänger. Dabei sind 20 Stunden die Woche Pflicht, die mit 5 Euro die Stunde entlohnt werden. Mehrarbeit für maximal 20 weitere Stunden die Woche wird je nach Eignung und Bedarf mit 5 Euro oder 3 Euro entlohnt, bewußten Arbeitsverweigerern dagegen der Lohn gekürzt.

Positive Folgen des Modells:

=> Arbeit lohnt sich wieder im Niedriglohnbereich, Schwarzarbeit wird dafür unrentabel.
Bei 800 Euro Lohn im Monat muß der Arbeitnehmer 50 Euro Steuern zahlen, der Arbeitgeber führt seinen Anteil von 80 Euro ab. Heute dagegen muß der Arbeitgeber 160 Euro abführen und der Arbeitnehmer ebenfalls 160 Euro an Abgaben.

=> Arbeitslose können im Sozialdienst arbeiten und zusätzlich Geld verdienen.
Von 800 Euro im Monat behält der Arbeitnehmer 750 Euro Netto. Desweiteren ist er durch die Pauschalen im Bereich Krankenversicherung und Rentenversicherung im Rahmen einer Grundversorgung abgesichert. Der Rest erfolgt über Eigenvorsorge. Jeder Euro über 800 wird (wie bei allen anderen auch) mit 25% besteuert.
Heute dagegen behält ein Arbeitnehmer nur 640 Euro Netto von 800 Euro Brutto. Desweiteren können ALG Empfänger entweder nur auf „1-Euro-Job“ Basis arbeiten oder müssen bei regulärer Beschäftigung ca 80% ihres Zuverdienstes abführen, womit der Anreiz für weitere Mehrarbeit entfällt und der Anreiz für Schwarzarbeit zunimmt.

=> Arbeit und Mehrverdienst werden wieder rentabel.
Sowohl für Nichtselbständige, als auch für Selbständige und Arbeitgeber, da Steuern und Abgaben gesenkt werden und Bürokratie abgebaut wird. Der Spitzensteuersatz beträgt 25%. Heute dagegen beträgt der Satz 42%.

=> Familien werden finanziell gefördert.
Beispiel: Eltern mit drei Kindern können durch Arbeit, sei es im privaten oder öffentlichen Bereich, ihre Familie versorgen. Wenn z.B. der eine Partner voll arbeitet, für 800 Euro im Monat, und der andere halbtags, für 400 Euro im Monat, bleiben davon 1.150 Euro Netto übrig plus 100 Euro Bürgerhilfe für die Eltern sowie Bürgerhilfe und Kindergeld für die Kinder (insgesamt 600 Euro), die allerdings z.T. zweckgebunden, z.B. für Betreuung und Bildung, verwendet wird. Insgesamt also 1.850 Euro.
Heute dagegen verdienen die Eltern bei gleichem Lohn nur 1.040 Euro Netto plus 460 Euro Kindergeld, insgesamt also 1.500 Euro.

=> Kinder werden in ihrer Kreativität gefördert
Dadurch, daß Kinder im Bereich Bildung und Betreuung über Kindergarten und Schule stärker gefördert werden, können sie mehr Kreativität entwickeln und sich in die Gesellschaft integrieren.
Heute dagegen warnen Experten immer mehr vor dem „Downbreeding“ Syndrom: Damit werden solche „Sozialhilfe Dynastien“ bezeichnet, in denen Eltern zu Hause (meist vor dem Fernseher) „abhängen“ und ihre Antriebslosigkeit und Inaktivität auf ihre Kinder übertragen.
Der Staat fördert diese Tendenz, wenn er Sozialhilfe ohne Zweckbindung und Gegenleistung vergibt und weder Eltern (z.B. durch Sozialdienst) noch Kinder (z.B. über Kindergarten und Schule) aus ihrem Sozialhilfe Umfeld herausführt.

=> Das soziale Grundnetz ist vorhanden und solide finanziert.
Der Mißbrauch von Sozialleistungen wird reduziert, auch die Einwanderung in das Sozialsystem wird unrentabel, wenn Sozialhilfe im Sozialdienst erarbeitet werden muß und die meisten Leistungen nicht direkt ausbezahlt werden.

=> Entlastung der Arbeitgeber.
Der Arbeitgeberanteil liegt bei 10%, heute dagegen bei 20%.

=> Kein Lohndumping durch öffentliche Arbeitgeber.
Lohndumping a la Hartz IV entfällt, da "öffentliche" Arbeitgeber 5 Euro pro Stunde zahlen müssen und nicht 1 oder 2 Euro (AG Anteil und Verwaltung nicht eingerechnet).

=> Eigentum und Eigenvorsorge werden geschützt.
Keine Sippenhaft mehr wie bei Hartz IV, wo das Vermögen der Familienmitglieder und wie auch immer definierten Wohngemeinschaften erfaßt wird.

=> Abbau von Bürokratie, da das System massiv vereinfacht wird.
Das betrifft nicht nur das Steuerrecht. Auch Ämter, die sich mit Fragen wie "Wann darf ein ALG Empfänger Parkett in seiner Wohnung haben und wann nicht ?" beschäftigen, können aufgelöst werden.



Finanzierbarkeit des Modells:

1.) Generelle Annahmen
- 1% Abgaben für Sozialsysteme entsprechen ca 10 Mrd Euro. Das war auch die Berechnungsgrundlage für die Kommissionen von Prof. Rürup zur Gesundheitsreform.
- 12 Monate * 80 Mio Menschen ergeben ungefähr 1 Milliarde „Monatsmenschen“, d.h. 1 Euro pro Monat und Mensch ergibt in Deutschland über das ganze Jahr verteilt ungefähr 1 Mrd Euro.


2.) Vergleich der Sozialsysteme
a) Ausgaben für Heutige Sozialsysteme:
Ca 470 Mrd Euro, davon 140 Mrd Krankenversicherung (KV) inklusive Kinder, 270 Mrd Rentenversicherung (RV), 60 Mrd Arbeitslosenversicherung (AV).
Kindergeld: 154 Euro pro Monat.

b) Einnahmen für Heutige Sozialsysteme:
Ca 400 Mrd Euro, davon 140 Mrd KV, 200 Mrd RV, 60 Mrd AV. Zu 50% abgedeckt durch Arbeitgeberanteil (AG), zu 50% durch Arbeitnehmeranteil (AN).

c) Verbleibender Staatlicher Zuschuß für Heutige Sozialsysteme:
Ca 70 Mrd Zuschuß durch den Staat für die Rente (a-b).

d) Ausgaben im Bürgergeldmodell:
Ca 200 Mrd, davon 100 Mrd KV inklusive Kinder, 50 Mrd Bürgerhilfe (BH) inklusive Kinder, 50 Mrd RV.
Kindergeld: 150 Euro pro Monat.
Anmerkung: Das Kindergeld im Bürgergeldmodell ist fast so hoch wie das heutige, nur daß zusätzlich 50 Euro BH auch für Kinder (bis 25 Jahre) gezahlt werden.

e) Einnahmen im Bürgergeldmodell:
Ca 100 Mrd Arbeitgeber (10% AG).

f) Zusatzeinnahmen Steuern im Bürgergeldmodell:
Insgesamt müssen ca 300 Mrd Abgaben (Entlastung der Abgaben um 10% für AG und 20% für AN) mit dem jeweiligen Steuersatz besteuert werden. Bei einem geschätzten durchschnittlichen Steuersatz von 13% wären das ca 40 Mrd Mehreinnahmen.
Die restlichen 260 Mrd Euro verbleiben (netto) beim Arbeitgeber bzw beim Arbeitnehmer, der damit Eigenvorsorge betreiben kann.

g) Verbleibender Staatlicher Zuschuß im Bürgergeldmodell:
Ca 60 Mrd Zuschuß durch den Staat, davon 50 Mrd Bürgerhilfe (d-e-f).

=> Zwischenfazit:
Neutraler Gesamtvergleich, insofern ist das Bürgergeldmodell finanzierbar.
Reduzierung der Transferleistungen, insbesondere im Rentensystem, können durch Eigenvorsorge ausgeglichen werden.


3.) Vergleich mit Kirchhofs Steuersystem
Es wird nur das Steuersystem und deshalb ohne Abgaben verglichen. Es wird vorausgesetzt, daß das Kirchhofmodell mit einer Senkung des Spitzensteuersatzes auf 25% finanzierbar ist durch Erweiterung der Bemessungsgrundlage.

a) Kirchhof
Bis 666 Euro im Monat frei, bis 1.083 mit 15%, bis 1.500 mit 20%, ab 1.500 mit 25% besteuert.
Bei 800 Euro Verdienst fallen 20 Euro Steuern an, bei 1500 Verdienst fallen 146 Steuern an.
Kindergeld: 166 Euro pro Monat.
Ehegatte: Maximal 146 durch Ausnutzung der „Freibeträge“ übertragbar.

b) Bürgergeld
Bis 400 Euro im Monat frei, bis 800 mit 12,5%, ab 800 mit 25% besteuert.
Bei 800 Euro Verdienst fallen 50 Euro Steuern an, bei 1.500 Verdienst fallen 225 Steuern an.
Kindergeld plus Bürgerhilfe für Kinder: 200 Euro pro Monat.
Ehegatte: Maximal 150 durch Ausnutzung der „Freibeträge“ übertragbar.

=> Zwischenfazit:
Das Bürgergeldmodell orientiert sich im Bereich Steuern an Prof. Kirchhof und ist dementsprechend finanzierbar.

4.) Durchschnittsvergleich
Als gemeinsame durchschnitliche Vergleichsbasis wird ein so genannter „Monatsmensch“ betrachtet, der den Schnitt der 80 Mio Menschen im Monat repräsentiert, mit dem insbesondere das heutige Sozialabgabensystem abgebildet wird (Siehe Annahmen).

a) Heutiges System:
Er muß 1050 Euro verdienen, um das Sozialsystem zu finanzieren.
Steuern: 20, KV: 150, RV+AV: 270, Summe: 440
Differenz: 440 (Steuern und Sozialabgaben) - 420 (Sozialabgaben) = 20 Euro für die öffentliche Hand.
Netto behält er 820 Euro (1050 – 230).

b) Bürgergeldmodell:
Er behält seinen Arbeitnehmeranteil von 20%, d.h. statt 1050 Euro verdient er 1260 Euro.
Steuern: 165, AG Anteil: 125, Summe: 290
Differenz: 290 (Steuern und AG) - 200 (Bürgerhilfe und SV Pauschalen) = 90 Euro für die öffentliche Hand.
Netto behält er 1095 Euro (1260 – 165).

=> Zwischenfazit:
Das Bürgergeldmodell ist im Durchschnittsvergleich finanzierbar.
Der durchschnittliche „Monatsmensch“ besitzt im Bürgergeldmodell ein größeres Nettoeinkommen und kann damit mehr Eigenvorsorge betreiben als heute und somit die Reduzierung der Transferleistungen, insbesondere im Rentensystem, ausgleichen.


5.) Sozialdienst und BAFÖG
Die Ausgaben für den Sozialdienst sind so hoch wie die bisherigen Ausgaben für Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, ABM Maßnahmen der BA und der Kommunen etc.
Die Bürgerhilfe und das Kindergeld (zusammen 200 Euro im Monat) ersetzen den nicht zurückzuzahlenden BAFÖG Anteil, so daß BAFÖG nur noch wie ein Kredit wirkt.


6.) Das generelle Renten- und Pensionenproblem
Generell bleibt das Problem bestehen, daß – unabhängig vom Modell ! – die heutigen Rentner nicht die Zahlungen aus der Rentenkasse erhalten, die ihnen zustehen würden, wenn sie ihre Beiträge für sich selbst in Eigenvorsorge angelegt hätten. Dazu kommt das ungedeckte Pensionenproblem für Beamte. Deshalb muß so oder so eine Übergangslösung gefunden werden, wie schrittweise – also abhänging vom Lebensalter, Berufsjahren und bereits bezahlten Beiträgen – das Umlageverfahren reduziert und durch ein kapitalgedecktes (und/oder durch Pauschalen abgedecktes) Verfahren ersetzt wird. Desweiteren wird man auch nicht um eine Rente (erst) ab 70 herumkommen.


7.) Fazit
Das aufgeblähte und nicht mehr finanzierbare Sozialsystem wird durch ein soziales Grundnetz ersetzt, die Eigenvorsorge der Bürger durch Abgabensenkung gefördert.

Das Bürgergeldmodell ist wesentlich transparenter und ehrlicher als das heutige Modell, das dem Bürger in guten Zeiten das Geld wegnimmt, welches es ihm in schlechten Zeiten vorenthält. Siehe Hartz IV und diverse untaugliche Reformen der Renten- und Krankenversicherung.

Desweiteren profitiert das Bürgergeld von seinen einfachen und kompakten Regeln, die sich in der Bilanz positiv bemerkbar machen:
- Unzählige Steuervorteile und Ausnahmeregelungen wie bisher entfallen.
- Kostenersparnis durch Bürokratieabbau.
- Steigende Einnahmen und sinkende Ausgaben durch weniger Schwarzarbeit und Mißbrauch der Sozialsysteme.

Das Bürgergeldmodell ist damit finanzierbar, während das heutige System immer tiefer in die Abwärstspirale führt.


URL:
www.neue-freiheit.info/artikel/modell-3bg.htm
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Quellen, Hintergründe und anderen Modelle:
www.neue-freiheit.info/artikel/modell-3lnk.htm
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