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Betriebsnotwendiges Kapital

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Registriert: Mar 2005
Beiträge: 2
Hallo zusammen,
ich habe bald Abiprüfung in BWL und mich beschäftigen immer noch 2 wichtige Fragen!
1. Zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen muss man das betriebsnotwendige Kapital berechnen! Dabei wird von betriebsnotwendigen Vermögen das ABZUGSKAPITAL abgezogen!
Kann mir jemand erklären, was genau das Abzugskapital ist und warum das abgezogen werden muss??
2. Bei der Sortimentsentscheidung und der Preiskalkulation (Preispolitik): Ist eine Kalkulation auf Vollkosten- oder auf Teilkostenbasis sinnvoller?

Ich hoffe mir kann jemand helfen, ich drehe sonst nämlich durch :wink:
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Kann mir jemand erklären, was genau das Abzugskapital ist und warum das abgezogen werden muss??


Abzugskapital ist Kapital, das dem Unternehmen zinslos überlassen wird und das daher gar nicht oder nicht direkt zur Leistungserstellung erforderlich ist. Beispiele sind etwa Kundenanzahlungen oder auch das Zwangspfand im Getränkehandel.

Zitat
2. Bei der Sortimentsentscheidung und der Preiskalkulation (Preispolitik): Ist eine Kalkulation auf Vollkosten- oder auf Teilkostenbasis sinnvoller?


Das hängt vom Blickwinkel ab; die Sortimentsentscheidung ist niemals eine Rechnung auf Vollkostenbasis. Bei der Preiskalkulation sollte man nach Teilkosten verfahren, wenn ein Mengeneffekt maßgeblich ist.
Mitglied
Registriert: Mar 2005
Beiträge: 30
Ort: Rheinländer im südbadischen Exil
Ich formuliere es mal aus meiner Sicht:

Für die Sortimentspolitik ist es nicht alleine entscheidend, ob ein Produkt seine Kosten ganz deckt oder ob es zumindest einen Deckungsbeitrag leistet. Hier spielen noch verschiedene andere Aspekte eine Rolle.
- Alleinstellungsmerkmal ggüber der Konkurenz
- ein Einstiegsprodukt mit wesentlich lukrativeren Folgeaufträgen (Tintenstrahledrucker für den Preis einer neuen Farbpatrone oder Nassrasierer Sets sind solche Beispiele)

Die Teilkostenrechnung macht überwiegend in der Kalkulation Sinn (etwa bei der Rentabilitätsberechnung von Zusatzaufträgen oder wenn ich wissen möchte, wo ich möglichst schmerzfrei kurzfristig Kapazitäten freimachen kann.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Abend,

Zitat
Für die Sortimentspolitik ist es nicht alleine entscheidend, ob ein Produkt seine Kosten ganz deckt oder ob es zumindest einen Deckungsbeitrag leistet. Hier spielen noch verschiedene andere Aspekte eine Rolle.
- Alleinstellungsmerkmal ggüber der Konkurenz
- ein Einstiegsprodukt mit wesentlich lukrativeren Folgeaufträgen (Tintenstrahledrucker für den Preis einer neuen Farbpatrone oder Nassrasierer Sets sind solche Beispiele)


Wohl war; das sind aber strategische Aspekte (und damit keine Elemente der Kostenrechnung). Die taktische (!) Sortimentspolitik denkt ja stets in relativen Deckungsbeiträgen, und das heißt, in aller Regel in Gleichungssystemen. Das ist stets Teilkostenrechnung.


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