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Berechnung des Wechsels von degr. zu linearer AFA

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Registriert: Mar 2005
Beiträge: 30
Ort: Rheinländer im südbadischen Exil
Hallo zusammen,

zur Berechnung des Jahres, in dem der Wechsel von degressiver zu linearer Abschreibung Sinn macht, habe ich irgendwo die Formel

Nutzungsdauer - (100 / AfA Satz)

aufgetrieben. Der Haken an der Formel ist, das die Berechnung nur stimmt wenn man ab Januar abschreibt.

Gibt es eine Möglichkeit, die Formel so zu erweitern, daß sie auch bei der laut Neuregelung anzuwendenden monatsgenauen Berechnung im Anschaffungsjahr ein passendes Ergebnis ausgibt?
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

es gibt eine Vielzahl solcher Formeln, und seit die Maximalabschreibung von 30% auf 20% gesenkt worden ist, funktionieren viele nicht mehr. Alle aber haben gemein, daß man sie stets ohne Änderung auf die zeitgenaue AfA beziehen kann, indem man

1. die AfA in Jahren ab Anschaffungsmonat und nicht (!) ab Anschaffungskalenderjahr berechnet und
2. die jeweiligen Jahre ab Anschaffung anteilig auf die Kalenderjahre umrechnet, auf die sie entfallen.

Das ist beispielsweise in meinem AfA-Rechner (http://www.zingel.de/zip/04afa.zip) so gemacht; allerdings wird hier nicht nach Monaten, sondern taggenau gerechnet.
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Registriert: Mar 2005
Beiträge: 30
Ort: Rheinländer im südbadischen Exil
... kann mir denn der Onkel vom Finanzmysterium nichts antun wenn ich tagesgenau abschreibe?

Übrigens danke für die schnelle Antwort!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
In §7 Abs. 1 Satz 3 EStG heißt es: "Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht". Wird hingegen taggenau abgeschrieben, so ist die auf das alte Jahr entfallende AfA-Summe nie größer aber (außer am jeweils ersten Tag des Monats) kleiner als der gesetzliche Betrag; man stellt sich also etwas schlechter als man sich nach dem Gesetz stellen müßte. Eine Steuerverkürzung kann damit also nicht eintreten, und damit auch kein Streß mit dem "Finanzmysterium".


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