Moin,

es gibt in einigen Bereichen Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodelle (tolles Wort :wink: ). Dazu auch meine Fragen:

Gibt es handelsrechtlich gesehen die Möglichkeit, dass die Beteiligungen dauerhaft im Unternehmen verbleiben, oder ist der Unternehmer verpflichtet, die Beteiligung z.B. beim Ausscheiden des Mitarbeiters auszuzahlen?

Ist eine solche Beteiligung grundsätzlich auch vererbbar?

Ist es sinnvoller mit den einzelnen Mitarbeitern entsprechende Beteiligungsvereinbarungen zu treffen, oder können sich die Mitarbeiter für eine gemeinsame Beteiligung auch zu einer GbR zusammenschließen?

Kennt jemand interessante Literatur bzw. Links zu dem Thema ?

Ich danke für Antworten
Gruß Torsten