Kleine frage, wenn ich in Holland eine BV habe die eine Beteiligung hat in eine andere BV dan kann die Beteiligte BV Befreit worden von Offenlegung wenn er eine Haftpflicht erklärung und Jährlich eine Beipflichterklärung abgibt.

Wenn nun die Holländische BV eine Teilnahme (100%) hat in eine GmbH ist es dan für die GmbH moglich um unter umstanden eine Befreiung der Offenlegung zu bekommen?

wenn ja welche umstanden und wie bekomme ich die Befreiung