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Einheitsbilanz

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Mitglied
Registriert: Feb 2005
Beiträge: 19
Im Skript "Inventur, Inventar und Bilanz" steht auf Seite 6, dass eine Einheitsbilanz seit 1999 kaum noch möglich ist, da Darlehen im Steuerrecht mit einem fiktiven Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden müssen. Ich kenne aber eine GmbH, die über mehrere Darlehen mit höheren und niedrigeren Zinssätzen verfügt und dennoch eine Einheitsbilanz aufstellt. Wie passt das zusammen ?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Du mußt im Gesetz nachlesen, dann erschließt es sich: "Verbindlichkeiten sind unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Nummer 2 anzusetzen und mit einem Zinssatz von 5,5 vom Hundert abzuzinsen" heißt es in §6 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Weiter steht da: "Ausgenommen von der Abzinsung sind Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, und Verbindlichkeiten, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen". Bankdarlehen, die ja meist verzinslich sind, gehören hier also nicht rein!


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