Muss eignetlich ein Unternehmen für Waren, die es verkauft aber auch für sich selbst verwendet (z.B PKW) Umsatzsteuer bezahlen? Muss also z.B. BMW, wenn es ein auto in den eigenen Fuhrpark übernimmt, darauf Umsatzsteuer zahlen ?
Wenn ja Was ist die Bemessungsgrundlage ? Die Herstellkosten?
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Umsatzsteuerpflicht für Eigenverbrauch?
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#1 24.02.2005 23:48 Uhr
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#2 25.02.2005 03:03 Uhr
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Hallo Tom,
bei dem Begriff "Eigenverbrauch" verwechselst Du etwas. Damit ist gemeint, daß der Unternehmer Waren und/oder Leistungen des Unternehmens entnimmt, um sie bspw. für seine Lebensführung oder die nahestehende Personen usw. zu verwenden - kurz, für Zwecke, die mit der Leistungserstellung des Unternehmens nichts zu tun haben. Diese Vorgänge sind der Umsatzsteuer zu unterwerfen (§ 1 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1b UStG), wenn deren Erwerb / Erstellung zum Vorsteuerabzug berechtigt haben. Grüße, Peter |
#3 25.02.2005 11:04 Uhr
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Der Begriff war falsch, das Beispiel passte aber. Alos noch einmal die Frage
Muss BMW (oder Mercedes ...;-)), wenn es ein Auto in den eigenen Fuhrpark übernimmt, darauf Umsatzsteuer zahlen ? |
#4 25.02.2005 20:05 Uhr
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Nein. Eine andere Problematik ist der Bilanzausweis als "aktivierte Eigenleistung". Aber danach ist ja nicht gefragt. Grüße, Peter |
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