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30 % steuerfreies Einkommen - Einspruch gg. Steuerbescheid

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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 3
Hallo zusammen,

am Mittwoch wurde in Stern TV über die steuerfreien Bezüge der Abgeordneten berichtet. Hierzu könnt Ihr unter www.sterntv.de mehr erfahren. Meine Frage ist eher allgemein:

Wenn ich von vornherein dem Finanzamt schreibe, dass ich unter Bezugnahme auf das anhängige Verfahren meine ESt-Erklärung abgebe, bleibt dann die ganze Angelegenheit beim Finanzamt liegen? Oder zahlen die mir ggfs. unter Vorbehalt die Erstattung aus, auf die ich auch ohne Berücksichtigung des Verfahrensausgangs Anspruch habe?

Ich hoffe, Ihr habt mich verstanden.... Freue mich auf Antworten.

Viele Grüße
Bewi
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo Bewi,

Journalisten und ihre Sichtweise der Welt, es ist immer wieder köstlich ...

Was stern-tv da ausgrub, war damals schon ein alter Hut, der noch nicht einmal von dem auf der Seite gezeigten Steuerberater gemacht wurde. Zwischenzeitlich waren dazu schon die ersten Urteile und Beschlüsse von Finanzgerichten ergangen. Es wäre daher gegeben gewesen, über die Ergebnisse bzw. den Stand dieser schon durch die erste Instanz gelaufenen Verfahren zu berichten. Miserabel recherchiert, oder Langeweile beim Sender? Auf jeden Fall Werbung für diese Kanzlei ...

Schlimm ist allerdings, daß hier den Leuten suggeriert wurde, es gäbe Freibier. Der ursprünglich Klagende, ein Finanzrichter, war sich durchaus bewußt, daß er mit seiner Klage nicht der deutschen Bevölkerung zu massiven Steuernachlässen verhilft. Verstöße gegen Art. 3 GG wurden regelmäßig dadurch bereinigt, daß man dem vermeintlich Bessergestellten etwas wegnimmt, anstatt dem Schlechtergestellten zu geben. Mit einigem Nachdenken wird man leicht darauf kommen, daß eine Lösung nur darin bestehen kann, die steuerfreien Zahlungen an Abgeordnete als normale Bezüge zu behandeln und ihnen dafür wie jedem anderen Bürger auch zuzugestehen, im Wege der ESt-Veranlagung die tatsächlich getätigten Aufwendungen nach den von ihnen beschlossenen Gesetzen geltend zu machen.

Wie der BdSt in der aktuellen Ausgabe seiner Zeitschrift "Der Steuerzahler" berichtet, gab es in NRW schon seit 2001 Entwicklungen in diese Richtung, die im August 2004 hätten zu einem beschlußfertigen Gesetzespaket führen können. Es ist aber nicht weiter verwunderlich, daß die dortigen Landtagsabgeordneten es mit der Beschlußfassung alles andere als eilig hatten.
Vermutlich wollte der genannte Finanzrichter mit seiner Klage dafür sorgen, daß diese Sache nicht einfach so beerdigt wird. Der BdSt hat mit einer breitangelegten Unterschriftenaktion im Zuge des Landtagswahlkampfes noch zusätzlich Druck gemacht, so daß die neugewählten Abgeordneten nun auch steuerlich Bundesbürger wie Du und ich sein werden. In diesem Zusammenhang erklärt sich dann auch die Kampagne gegen Karl-Heinz Däke, den Präsidenten des BdSt.

Einkommensteuerbescheide ergehen derzeit in diesem Punkt auf Grund der anhängigen Gerichtsverfahren vorläufig.

Grüße,
Peter


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