Hallo, ich weiss nicht ob ich hier richtig bin, wenn nicht schonmal Sorry.
Also ich möchte meine Lehrgangskosten (im speziellen die Fahrtkosten)zum Fachwirt steuerlich geltend machen. Den Lehrgang mache ich in meiner Freizeit und auch nicht auf Weisung des Arbeitgebers. Der Lehrgang findet 2x wöchentlich statt.
Sind die Fahrtkosten nun als Dienstreise oder mit der Entfernungspauschale geltend zu machen? Und kann ich Hin und Rückfahrt Gesamt berechnen oder gilt nur 1 Strecke??
Wäre nett wenn da jemand kurz helfen könnte..Vielen dank schon mal im Voraus.
Bert
Forum
Lehrgangskosten (Fahrtkosten) geltend machen...
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Autor | Beitrag |
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#1 18.01.2005 12:33 Uhr
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Gast | |
#2 19.01.2005 04:11 Uhr
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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
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Hallo Bert,
Du machst eine Ausbildung zum Fachwirt (welchem auch immer) und hast noch nichts vom StBerG gehört ... Schau mal hier: http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=2263 Grüße, Peter |
#3 19.01.2005 10:22 Uhr
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Gast |
Hallo
*urgs* alles klar, hab ich nicht gelesen und deshalb sorry. Danke für den Hinweis... Bert |
#4 19.01.2005 13:43 Uhr
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Gast |
Mensch Leute macht euch nicht ins Hemd,
nicht jeder Tipp ist gleich eine Rechtsberatung. Frag mal jemanden, der ein Steuerprogramm (WISO u.a.) hat. Die Hilfethemen sind immer ganz brauchbar. Und ein bischen WERBUNG *grins* KOSTET nichts. Grüße |
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