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Brauche Dringend Hilfe !

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Gast
Hallo,
Ich habe ein paar Aufgaben bei denen ich nicht weiterkomme. Ich hoffe das sie mir jemand verständlich erklären kann.

1. Warum unterliegen Gewährleistungsansprüche einer kurzen verjährung ?

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2. Bei welecen Kaufverträgen besteht die Pflicht zur unverzüglichen Mängelrüge? Begründen sie die Notwenndigkeit der Mängelrüge
eigentlich bei gar keinen ? man hat ja immer 2 Jahre Zeit zu rügen ?

3. Begründen sie die Aufbewahrungspflicht des Käufers bei mangelhaften Lieferungen !

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Die Vorschrift des BGB, dass auch eine Mangelhafte Montageanleitung einen Sachmangel gleichsteht, wird von den Juristen als "Ikea-Klausel" bezeichnet. Können sie sich den Grund für diese Bezeichung denken ?

An der Firma "IKEA" wirds wohl kaum liegen ^^

Die Eisenwarengr0ßhandlung Weber OHG lieferte am 15. Februar 01 an den Einzelhändler Alfons Kohl e.K Gartengrillgeräte. Im Vertrag hatte die Eisenwarengroßhandlung Weber OHG mit der Alfons Kohl e.K den verlängerten Eigentumsvorbehalt vereinbart. Wunter welchen Vorraussetzungen währe diese Klausel Wirkungslos ?
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Bei der Überprüfung einer Getreidesendung stellt der Händler fest, dass 40% des Getreides feucht sind. Das Getreide kann an die Mühlen nur weiterverkauft werden, wenn es unter erheblichen Aufwand getrocknet wird. Warum muss der Händler unverzüglich Rügen ?
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Vielen Dank schonmal im Vorraus für den der sich die Mühe macht mir zu helfen.

MfG
Artillerie
Gast
Vielen Dank :)


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