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stille Reserven

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Mitglied
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 5
Ort: Waldshut
Hallo,

Ich schreibe zurzeit an einer Facharbeit über stille Rücklagen, nur leider komme ich irgendwie nicht weiter, da meine RW/BWL Bücher nichts mehr hergeben. Kent ihr noch gute Seiten, Bücher, oder habt irgendwelche Tipps zu diesem Thema?! Große Probleme habe ich Informationen zu finden, warum stille Rücklagen gebildet werden, dabei sollten auch einige Beispiele sein. Des Weiteren bekomme ich kaum Informationen, welche Art von Gesellschaften stille Rücklagen bilden dürfen und es in der Praxis auch machen. Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß

s0unT
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Stille Reserven kommen zustande durch gezielte Ausübung bilanzpolitischer Wahlrechte und Beurteilungsspielräume (freiwillige stille Reserven) oder durch gesetzliche Vorschriften, die eine Tageswertbilanzierung nicht zulassen (zwangsweise stille Reserven, z.B. Anschaffungswertprinzip,
Niederstwertprinzip für Bewertung der Aktiva, Höchstwertprinzip für
Bewertung der Passiva). Man könnte jetzt eine Menge Beispiele listen:

- Unterbewertete Aktiva z.B. wegen Abschreibungsvorschriften,
- Gegenstände, für die ein Bilanzierungsverbot besteht, z.B. unentgeltlich erworbene immaterielle VG
- Überbewertung der Verbindlichkeiten in Folge des Höchstwertprinzipes

Zitat
Des Weiteren bekomme ich kaum Informationen, welche Art von Gesellschaften stille Rücklagen bilden dürfen


Es gibt keine auf die Rechtsform bezogenen Vorschriften hinsichtlich stiller Reserven mit Ausnahme der Tatsache, daß bestimmte Regelungen (nämlich §§264 ff HGB) nur für Kapitalgesellschaften gelten. Aus dem Bilanzierungsverbot für Ingangsetzungsaufwendungen (§248 Abs. 1 HGB), das nicht für Kapitalgesellschaften gilt (§269 HGB), kann u.U. eine stille Reserve abgeleitet werden; insgesamt sind diese Regelungen aber nicht rechtsformenspezifisch.

Zudem ist Deine Frage etwas verkehrtherum: Stille reserven sind ja gerade Positionen, nicht gebildet werden (dürfen oder müssen) - keine Gesellschaft bildet also stiolle Reserven!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
"HZingel" schrieb
Hi,
...

Zudem ist Deine Frage etwas verkehrtherum: Stille Reserven sind ja gerade Positionen, nicht gebildet werden (dürfen oder müssen) - keine Gesellschaft bildet also stille Reserven!


Hallo in die Runde,

um Harrys Antwort kurz zusammenzufassen:

stille Reserven entstehen, wenn Wirtschaftsgüter und Forderungen zu gering bewertet werden (müssen) oder gar nicht bilanziert werden dürfen und wenn Verbindlichkeiten und Risiken zu hoch angesetzt werden (müssen). Stille Reserven haben nicht nur Gesellschaften, sondern auch bilanzierende Einzelunternehmer.

Obwohl stille Reserven ein Instrument der Bilanzpolitik sind, um Steuerbelastungen zu minimieren, sind sie in der überwiegenden Zahl der Fälle vom Unternehmer nicht gewünscht und können (bspw. im Falle der Betriebsaufgabe) dramatische, wenn nicht gar ruinöse Folgen haben. Das klassische Beispiel dafür sind Immobilien, die vor Jahrzehnten angeschafft und inzwischen abgeschrieben sind oder zu damaligen AHK in der Bilanz stehen.

Stille Reserven stellen das Unternehmen ärmer dar, als es ist - das schadet vor allem im Zuge von Basel II bei Kreditverhandlungen. Die Banken sind in der Regel außerstande, stille Reserven richtig einzuschätzen und zu berücksichtigen, auch wenn sie oft das Gegenteil behaupten. Wurden stl. Sonderregelungen (§ 7g EStG) in Anspruch genommen, so kann man dieses Problem teilweise durch eine indirekte Abschreibungsweise (§ 281 HGB) lösen, ohne die stl. Wirkung zu beeinträchtigen.

Das waren nur einige Stichpunkte, man könnte über dieses Thema ein ganzes Buch schreiben.

Grüße,
Peter
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Hallo: Eine nicht ganz ernsthaft gemeinte Definition zu den stillen Reserven:

Stille Reserven sind die, die wo nicht da sind, wenn man sie braucht!

Ansonsten von Peter leider vollkommen treffend bemerkt:
Zitat
Stille Reserven stellen das Unternehmen ärmer dar, als es ist - das schadet vor allem im Zuge von Basel II bei Kreditverhandlungen. Die Banken sind in der Regel außerstande, stille Reserven richtig einzuschätzen und zu berücksichtigen, auch wenn sie oft das Gegenteil behaupten. Wurden stl. Sonderregelungen (§ 7g EStG) in Anspruch genommen, so kann man dieses Problem teilweise durch eine indirekte Abschreibungsweise (§ 281 HGB) lösen, ohne die stl. Wirkung zu beeinträchtigen.


... Und ich dachte immer, Banken machen keine Fehler???

Ciao!


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