Hallo,
kann man Zeitschriften die in Praxis für Kunden ausliegen (Lesezirkel) eigentlich als Werbekosten o.ä. ansetzen?
Gruß Mario
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Zeitschriften
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#1 05.01.2005 23:44 Uhr
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#2 06.01.2005 00:00 Uhr
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Werbungskosten sind Aufwendungen, die zum Erhalt der Einnahmen anfallen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie entstehen. Nur bei Einkünften ais nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften gibt es einen Werbungskostenabzug.
Da in Praxen für Kunden ausliegende Zeitschriften eher für Ärzte (selbständige Tätigkeit) oder auch z.B. Frisöre (Gewerbebetrieb) typisch sind, können sie keine Werbungskosten sein, weil es diese hier nicht gibt - wohl aber Betriebsausgaben, was im Effekt auf dasselbe hinausläuft, d.h., die Aufwendungen für solche Zeitschriften mindern den steuerlichen gewinn und damit die Steuerschuld. Ist halt nur ein anderer Begriff ;-) |
#3 06.01.2005 00:04 Uhr
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Moin Harry,
Betriebsausgaben meine ich ja auch Dannkommt die Tageszeitung auch mit rein. Gruß Mario |
#4 06.01.2005 16:32 Uhr
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Hi Mario,
und dann gibt es da noch die pingeligen Betriebsprüfer, die einen Privatanteil für die ausliegenden Zeitschriften und TAGESzeitungen von den Betriebsausgaben abziehen... Ciao! |
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