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Betriebsabrechnungsbogen Forschung Entwicklung

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hallo hallo

Ab und zu stolpern auch zwischen Weihnachten und Neujahr einige BWLer über das Thema Kostenrechnung.

Momentan stehe ich vor der Aufgabe in einen Betriebsabrechnungsbogen die F&E - Kosten einzubauen.
Meine Lösung hierzu ist es, diese wie Vw und Vt zu behandeln und letztlich auf die HKdU aufzuschlagen. Direkt zurechenbar sind sie weder zu einem Produkt, noch einer Produktgruppe, noch zu einem Bereich. Also bilde ich eine Hauptkostenstelle und errechne einen Zuschlagssatz auf die HKdU.
Dann schlage ich innerhalb der Vollkostenrechnung in meiner Kalkulation diesen Satz entsprechend VwGK und VtGK als F&E-GK auf.

Eine Aussage habe ich leider in den Skripten zum BAB bzw. zur Kalkulation nicht gefunden.
Für meine Begriffe ist diese Vorstellung allerdings logisch.
Gehe ich da den richtigen Weg? Kann mir jemand helfen?

Mfg
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Guten Morgen,

Zitat
Ab und zu stolpern auch zwischen Weihnachten und Neujahr einige BWLer über das Thema Kostenrechnung.


Und einige haben sogar meine CD bestellt ;-)

Zitat
Momentan stehe ich vor der Aufgabe in einen Betriebsabrechnungsbogen die F&E - Kosten einzubauen.
Meine Lösung hierzu ist es, diese wie Vw und Vt zu behandeln und letztlich auf die HKdU aufzuschlagen


Das würde ich keinesfalls empfehlen, weil F&E etwas ganz anderes ist - nicht nur mit Blick auf die Aktivierungsmöglichkeiten im Rahmen der IFRS. F&E ist damit, wenn dem ganzen Betrieb Leistungen verrechnet werden, wie die Wache oder das QM eine allgemeine Kostenstelle, und wenn nur einer Hauptkostenstelle (Produktion oder so) Leistungen verrechnet werden, eine Hilfskostenstelle. Bei der Verrechnung ist Hilfskostenstelle ist die Abrechnung meist trivial; bei der Verrechnung als allgemeine KSt ist es oft schwieriger, dann soltle man die Simultanverrechnung nehmen, wenn keine mathematischen oder formalen Gründe dagegensprechen.

In meinem KLR-Lehrbuch wird das vielfach vorgeführt; auch auf der Zingelseite (http://www.zingel.de/index0.htm) finden sich einige Beispiele insbesondere für das Problem mit den allgemeinen Kostenstellen.

Zitat
Dann schlage ich innerhalb der Vollkostenrechnung in meiner Kalkulation diesen Satz entsprechend VwGK und VtGK als F&E-GK auf.


Dann müßtest Du Dir aber auch Gedanken machen, welche Zuschlagsbasis Du nimmst - HK ist kaum eine relevante Grüße. Als Allgemeine- oder Hilfskostenstelle gibt es aber keinen F&E-Zuschlag, was das Problem der Zuschlagsgrundlage ganz elegant umgeht.
Mitglied
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Wunderbar bin nun auf der BWL-CD fündig geworden.

F&E Kosten innerhalb der Fertigung sind dann Prozessverbesserungen oder Ähnliches. Handelt es sich um eine Produktentwicklung, sollte ich diese dem Vertrieb zuordnen. Ich hatte speziell an diese Variante gedacht.
Die Entwicklung neuer Produkte. Diese F&E-Quote bringe ich gern auch innerhalb von Unternehmenskennzahlen in Verbindung mit dieser speziellen Ausprägung.

Ist es unter Umständen ratsam eine Allgemeine Kostenstelle zu bilden und die Kosten der Weiterentwicklung innerhalb der Fertigung separat zu erfassen. Die Produktentwicklung aber dann als einen Kostenfaktor von Umsatz oder Gesamtkosten innerhalb des Unternehmens daruzstellen?

Viele Grüße.
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Hi,

Zitat
Wunderbar bin nun auf der BWL-CD fündig geworden.


Auf der CD gibt es ja auch mein Lehrbuch der KLR, zuletzt in der auch als traditionelles Buch auf Papier veröffentlichten Version. Da steht das auch im Detail drin.

Zitat
Ist es unter Umständen ratsam eine Allgemeine Kostenstelle zu bilden und die Kosten der Weiterentwicklung innerhalb der Fertigung separat zu erfassen. Die Produktentwicklung aber dann als einen Kostenfaktor von Umsatz oder Gesamtkosten innerhalb des Unternehmens daruzstellen?


Das hängt immer von der konkreten Tätigkeit der F&E-Abteilung ab. Eine allgemeine Kostenstelle ist sie nur, wenn sie an den gesamten Betrieb verrechnet. Falls Du die Produktentwicklung an den Vertrieb verrechnen willst (sinnvoll, denke ich), dann wäre dieser (!) Teil der F&E eine separate HilfsKSt zum Vertrieb; der Rest kann aber immer noch eine allgemeine Kostenstelle sein. Ich tendiere aber allgemein gesagt eher zur generellen HilfsKSt-Lösung, denn wenn F&E einen Produktionsprozeß (maschinell? technisch? physikalisch?) verbessert, dann ist das ein typischer Fall einer direkten Verrechnung an eine Haupt-KSt (nämlich den Produktionsbereich).

Ach ja, die Verrechnung an den Vertrieb... überlege auch, ob Du Grundlagenforschung oder Anwendungsforschugn betreibst. Das ist relevant: Entwickelst Du beispielsweise aufgrund bestehender Erkenntnisse ein n eues Produkt, so stimmt ich Deiner Vorgehensweise zu; ebenso bei allen Fällen von Dienstleistungsmarketing. Entwickelst Du aber aufgrund technsich-wissenschaftlicher Grundlagen ein neues Produkt (z.B. neuen Mikrochip, neue Software), dann würde ich das eher dem Produktionsbereich zuordnen.
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Vielen Dank auf diesem Wege. Der BAB steht und funktioniert auch.
Damit ist die Grundlage für die Einführung einer passenden Software gelegt, aufbauend auf diese Ermittlung der Zuschlags- und Maschinenstundensätze zu Fuss.
Ich habe nun alle F&E-Kosten in einer allgemeinen KSt zusammengefasst und dann auf die Bereiche Produktion und Vertrieb.
MfG


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