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Firmenname für Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag

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Gast
Hallo,

mich interessiert ob ich als Einzelunternehmung ohne Handelsregistereintrag mit einen Firmenname zulegen darf.

Beispiel:

Elektronik Vertrieb
Inh. Max Mustermann

oder
MM trading
Inh. Max Mustermann

Oder darf ich nur mit meinem persönlichen Vor- und Nachnamen auftreten, also ohne Firmenbezeichnung/-name??

Vielen Dank
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Abend,

"Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt" (§17 Abs. 1 HGB). Du mußt also Kaufmann sein, um eine Firma zu haben. Bist Du Kaufmann, so kann die Anmeldung im HR deklaratorisch oder konstituiv sein (§§1ff HGB); als Einzelkaufmann ist sie deklaratorisch, wenn Du bestimmte Grenzen überschreitest. Da Du keinen HR-Eintrag hast, scheinst Du kein Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne zu sein; also hast Du auch keine Firma.

Der Name, den Du vielleicht in der Werbung benutzt ("Elektronik-Vertrieb"), und natürlich die ggfs. vorhandene Internet-Domain, sind hiermit nicht zu verwechseln - ebenso wie der bürgerliche Name keine Firma ist (sondern ein "Zwangsname") - selbst dann, wenn er mit der möglichen Firma identisch ist (z.B. "Zingel" = mein bürgerlicher Name; "Zingel e.Kfm" wäre eine Firma). Nur das "e.Kfm" müßtest Du ggfs. weglassen, weil Dur hierdurch ja eine Täuschung über das Vorhandensein eines HR-Eintrages herbeiführen würdest. Natürlich wären Dinge wie "Elektronik Vertrieb oHG" oder "-GmbH" aus dem gleichen Grunde unzulässig. Das "Inh. Max Mustermann" könnte mit Blick auf §24 Abs. 1 HGB zweifelhaft sein, weil es wie ein Hinweis auf eine Firmenfortführung gewertet werden könnte.


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