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Berichtigung der Vorsteuer ab 2005 nach EURLUmsG

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Liebe Mitstreiter,

da droht uns wohl eine neue Steuerkatastrophe:
<A HREF="http://www.bwl-bote.de/20041219.htm">Das Drama mit der Vorsteuerberichtigung</A>

Was meint ihr dazu?
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Hallo Harry,

der Anteil der Steuervorschriften, die man einem Mandanten nicht vermitteln kann ohne zu riskieren, daß er den Notarzt ruft, ist stetig im Steigen begriffen. Sollten die Verhandlungen der Förderalismuskommission bzw. deren Nachfolger den Ländern diesbezüglich weitere Kompetenzen einräumen, so werden die Steigerungsraten potenziell sein - auch und gerade in CDU-geführten Ländern, denen wir bekanntlich die Bauabzugssteuer zu verdanken haben.

Man kann aber auch dem Dozenten, der vor einigen Monaten meinte, nur der Betreiber einer Geldwäscheanlage habe noch die Kapazitäten, die steuerlichen Verpflichtungen buchstabengetreu zu erfüllen, nur beipflichten, wobei es damals "lediglich" darum ging, eine formell korrekte Rechnung zu schreiben.
Wer also Langeweile hat, notiere bspw. auf der betreffenden Tankstellenquittung, wo genau er bei welchem Auto das Blinkerbirnchen getauscht hat. Wenn also die "Historie" eines für zwei Jahre geleasten PKW dann vier Aktenordner füllt und man mehrere Fahrzeuge im Unternehmen hat, kann man dadurch den Betriebsprüfer reichlich mit Aktenmaterial versorgen und sich nachher vorsorglich beschweren, er habe die vorgelegten Belege nicht ausreichend gewürdigt. Immerhin ist auch die Finanzverwaltung gelegentlich geneigt, den Zeitaufwand einer Prüfung in einigermaßen vernünftiger Relation zum zu erwartenden Ergebnis zu halten.

Grüße,
Peter
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Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Peter,

Zitat
der Anteil der Steuervorschriften, die man einem Mandanten nicht vermitteln kann ohne zu riskieren, daß er den Notarzt ruft, ist stetig im Steigen begriffen.


köstlich :-)

Frohest Fest jedenfalls...
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Ort: Hessen
"HZingel" schrieb
köstlich :-)

Frohes Fest jedenfalls...


Nein, Harry, nur noch traurig.
Die DATEV hat dieses Jahr in ihren Publikationen namhafte Leute über ihre Vorstellungen zu einem brauchbaren Steuerrecht befragt - unter ihnen u.a. Lehrstuhlinhaber, den Präsidenten des Steuerzahlerbundes und den der Bundessteuerberaterkammer. Wie man vor einiger Zeit auch aus der bayrischen Finanzverwaltung hörte, haben die Leute den Sauerkrauttopf gründlich satt, auch die Steuerberater.

Den Forderungen des Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer stimme ich uneingeschränkt zu:
ein Änderungstermin im Jahr, die Gesetze wohldurchdacht und mit mehrmonatigen Einführungsfristen verkündet.

Dann könnten die Buchungsprogramme in Ruhe getestet und den Mandanten in den Rundschreiben statt Mutmaßungen die genaue Rechtslage präsentiert werden. So sitzen wir vor Zeitungsartikeln und überlegen, ob die Beschäftigung mit der Materie nicht wieder einmal vergeudete Zeit ist, weil dann sowieso was ganz anderes in der beschlossenen Gesetzesfassung steht.

Was würdest Du von einem Arbeitgeber halten, der während der Betriebsferien die Arbeitsanweisungen ändert und am ersten Arbeitstag Abmahnungen schreibt, weil sich die Angestellten nicht daran halten? Aber genau das haben wir dieses Jahr gehabt: Mitten in der Urlaubszeit ändert man ohne Übergangsfrist schnell mal das UStG ...

Ich kann die Leute hier gut verstehen:
http://www.carookee.com/forum/Auswanderer-Forum

oder

http://auswandern-heute.de/

Dir auch frohe Weihnachten, aber bis dahin sind es noch ein paar Tage - erfahrungsgemäß die "interessantesten" im Jahr ...

Grüße,
Peter


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