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Gewinnverwendung in einer AG?

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Gast
Hallo,

kennt sich hier jmd. mit der Gewinnverwendung in einer AG aus?

Kann mir bitte jmd erklären wann man
5% von JÜ-VV d. Vj (Jahresüberschuss-Verlustvortrag des Vorjahres)
für die gesetzliche <i>(Gewinn ?)</i>-Rücklage einstellen muss
und wann
10% des gezeichneten Kapitals?

Gibt es da ein grafisches Beispiel? Ich steige da nicht durch..

Grüße agooddaytofly
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

nach §150 Abs. 2 AktG sollen vom Jahresüberschuß jeweils 5% in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis diese gesetzliche Rücklage plus (!) die evtl. ja schon vorhandene Kapitalrücklage zusammen 10% des Grundkapitals ausmachen. Sind die Anteilsscheine also für mehr als 10% über Nennwert ausgegeben worden (häufig), dann ist gar keine gesetzliche Rücklage mehr zu bilden.

Das Gesamtschema für die Bedienung der Rücklagen ist:

Jahresüberschuß
– Verlustvortrag
= Bemessungsgrundlage 1
– Pflichteinstellung in gesetzliche Rücklage (wie oben beschrieben)
= Bemessungsgrundlage 2 ("korrigierter Jahresüberschuß")
– Einstellung von max. 50% des korrigierten Jahresüberschusses
in die anderen Gewinnrücklagen
= Bemessungsgrundlage 3
– Einstellung in Rücklage für eigene Anteile
– Einstellung in satzungsgemäße Rücklagen
= Bemessungsgrundlage 4
+ Gewinnvortrag
= Bemessungsgrundlage für Gewinnverwendungsbeschluß der Hauptversammlung

Ein grundlegendes Beispiel findest Du unter http://www.zingel.de/zip/06ek.zip (Excel, ZIP). Wenn Du willst, schicke ich Dir weiterführendes Material dazu.


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