Hallo,
kennt sich hier jmd. mit der Gewinnverwendung in einer AG aus?
Kann mir bitte jmd erklären wann man
5% von JÜ-VV d. Vj (Jahresüberschuss-Verlustvortrag des Vorjahres)
für die gesetzliche <i>(Gewinn ?)</i>-Rücklage einstellen muss
und wann
10% des gezeichneten Kapitals?
Gibt es da ein grafisches Beispiel? Ich steige da nicht durch..
Grüße agooddaytofly
Forum
Gewinnverwendung in einer AG?
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Autor | Beitrag |
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#1 12.12.2004 15:55 Uhr
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Gast | |
#2 12.12.2004 20:49 Uhr
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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
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Hi,
nach §150 Abs. 2 AktG sollen vom Jahresüberschuß jeweils 5% in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis diese gesetzliche Rücklage plus (!) die evtl. ja schon vorhandene Kapitalrücklage zusammen 10% des Grundkapitals ausmachen. Sind die Anteilsscheine also für mehr als 10% über Nennwert ausgegeben worden (häufig), dann ist gar keine gesetzliche Rücklage mehr zu bilden. Das Gesamtschema für die Bedienung der Rücklagen ist: Jahresüberschuß – Verlustvortrag = Bemessungsgrundlage 1 – Pflichteinstellung in gesetzliche Rücklage (wie oben beschrieben) = Bemessungsgrundlage 2 ("korrigierter Jahresüberschuß") – Einstellung von max. 50% des korrigierten Jahresüberschusses in die anderen Gewinnrücklagen = Bemessungsgrundlage 3 – Einstellung in Rücklage für eigene Anteile – Einstellung in satzungsgemäße Rücklagen = Bemessungsgrundlage 4 + Gewinnvortrag = Bemessungsgrundlage für Gewinnverwendungsbeschluß der Hauptversammlung Ein grundlegendes Beispiel findest Du unter http://www.zingel.de/zip/06ek.zip (Excel, ZIP). Wenn Du willst, schicke ich Dir weiterführendes Material dazu. |
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