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Welche Aufgaben hat ein Wirtschaftsprüfer ?

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Gast
Ich werde nach meiner Ausbbdilung in der Buchhaltung einer kleinen GmbH eingesetzt. Unter anderem habe ich auch mit einem Wirtschaftsprüfer zu tun. Dazu meine Frage: Welche Aufagben hat eigentlich ein Wirtschaftsprüfer ? Liegen die Aufgaben in der Kontrolle von Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit oder hat er auch beratende Funktion ? Kann man diesem "Leichen im Keller" mitteilen, um nach Lösungen zu suchen oder sollte man diese "Leichen" lieber verschweigen ? Und in diesem Zusammenhang: Wie wird ein Wirtschaftsprüfer eigetlich bezahlt, z.B. nach Stunden, Gebührenordnungen oder Verhandlungssache ?
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Moin,

hierzu gibt es ein eigenes Gesetz, die Wirtschaftsprüferordnung (WPO), die Du Dir gegebenenfalls ansehen solltest. Nach §2 Abs. 1 WPO haben Wirtschaftsprüfer die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen. Die Prüfungspflicht erstreckt sich gemäß §316 Abs. 1 HGB auf mittlere und große kapitalgesellschaften, wobei die Größenkategorisierung in §267 HGB zu finden ist. Im kommenden jahr kommt durch das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) noch eine erweiterte Abschlußprüfung, die Bilanzkontrolle hinzu, die nicht mit der "normalen", also regelmäßigen Abschlußprüfung zu verwechseln ist. Zudem werden ab 2005 im HGB viele spezielle Regelungen hinsichtlich der Wirtschaftsprüfer verändert und verschärft, was sich auf Qualitätssicherung und Verhinderung von Korruption richtet.
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Moin,

"Hajo09" schrieb
Dazu meine Frage: Welche Aufagben hat eigentlich ein Wirtschaftsprüfer ?


Er hat die Rechäßigkeit des Jahresabschlußes zu prüfen, so fern ein Unternehmnen prüfungspflichtig ist, und einen Bestätigungsvermerk (Testat) abzugeben. Bei Verstößen gegen Bilanzierungsvorschriften kann er - in Abhängigkeit der Schwere des Verstoßes - den Bestätigungsvermerk einschränken oder ganz verweigern. Ferner hat er einen Prüfungsbericht abzulegen. Dieser wird aber im Gegensatz zum Bestätigungsvermerk nicht publiziert.

Prüfungspflichtig sind:

a) Große und mittlere Kapitalgesellschaften nach § 316 HGB, wobei die mittlere GmbH auch von einem vereidigtem Buchprüfer geprüft werden kann.
b) Konzerne nach § 316 HGB.
c) Große Personengesellschaften nach § 6 PubG (Größenmerkmale nach PubG abweichent von Größenmerkmalen des HGB)
d) Genossenschaften nach § 53 GenG einjährig oder zweijährig in Abhängigkeit der Größe
e) Unternehmen bestimmter Branchen größen- und rechtsformunabhängig nach speziellen Rechtsnormen (z. B. Banken und Versicherungen)
f) Öffentliche Unternehmen

Prüfungsgegenstand ist dabei der Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Lagebericht und Anhang)

"Hajo09" schrieb
Liegen die Aufgaben in der Kontrolle von Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit oder hat er auch beratende Funktion ?


Die Prüfung erstreckt sich auf im Allgemeinen nur auf die Rechtmäßigkeit, bei Genossenschaften auch auf die geschäftliche Lage und ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung etc.

Wirtschaftsprüfer dürfen keine Unternehmen beraten, welche sie zu prüfen haben. Ein Wirtschaftsprüfer muss unabhängig sein, und dass wäre dann nicht mehr gewärleistet. Es gibt auch Stimmen, meiner Meinung zurecht, die den Wirtschaftsprüfern die Beratungstätigkeit ganz untersagen wollen.

"Hajo09" schrieb
Kann man diesem "Leichen im Keller" mitteilen, um nach Lösungen zu suchen oder sollte man diese "Leichen" lieber verschweigen ?


Welche Art von Leichen? Hinterzogene Steuern, falsche Bewertung von Bilanzpositionen oder Unvollständigkeiten? Bei Steuerhinterziehung hilft eine Selbstanzeige, um unter bestimmten Vorrausstzungen Straffreiheit zu erlangen.

"Hajo09" schrieb
Und in diesem Zusammenhang: Wie wird ein Wirtschaftsprüfer eigetlich bezahlt, z.B. nach Stunden, Gebührenordnungen oder Verhandlungssache ?


Wirtschaftsprüfer kriegen ein Honorar, welches natürlich vom Umfang der Prüfung abhängt, aber natürlich vom Prüfungsergebnis unabhängig sein muss. Meines Wissens gibt es keine spezielle Gebührenordnung. Das Honorar wird also zwischen dem zu Prüfenden und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. Wirtschaftsprüfer ausgehandelt.

mfG

Martin Notnagel
Gast
...für die Antworten !!! Diese haben mir sehr geholfen.


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