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Artikel
        
Veröffentlicht am: 01.12.2004

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Hartz IV - Fakt ist...
Clement: Erfolge der BA nicht schlecht reden
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Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit (BA), Peter Clever, hat heute in der BERLINER ZEITUNG der BA vorgeworfen, sie sei bei Qualität und Quantität der Arbeitsvermittlung kaum weiter als vor zwei oder drei Jahren. Die Arbeitsagenturen seien mit dem Arbeitslosengeld II überlastet. Diese Einschätzung ist falsch. Der Blick auf die Zahlen aus der herkömmlichen Vermittlung allein greift zu kurz.


Fakt ist:

Kernstück der Reformen am Arbeitsmarkt ist die schnellere und bessere Vermittlung in Arbeit. Mit der Ich-AG, den Personalserviceagenturen (PSA) sowie den Mini- und Midi-Jobs hat die Bundesregierung neue Instrumentarien geschaffen, die diesem Ziel dienen und die herkömmliche Vermittlungstätigkeit ergänzen.
Die heute in der BERLINER ZEITUNG genannten Zahlen entsprechen damit nicht mehr dem tatsächlichen Bild der wesentlich umfassender gewordenen Tätigkeit der BA.

Die Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Clement, Maass, teilte mit, Clement spreche der BA ausdrücklich große Anerkennung aus. Die BA habe zur Zeit ihre schwierigste Aufgabe zu leisten. Auch in der Zeit der Vorbereitung auf das neue Arbeitslosengeld II könne sie beträchtliche Erfolge bei der Wiedereingliederung von Arbeitslosen in Arbeit vorweisen. Clement wörtlich: "Das kann und darf nicht schlechtgeredet werden, insbesondere nicht von denen, die es besser wissen müssten."

Entscheidend ist nicht die Zahl der reinen Vermittlungen, sondern die Zahl der Personen, die nach Erwerbslosigkeit wieder erwerbstätig sind. Von Januar bis Oktober 2004 waren das 2,71 Millionen, nur 0,2 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

Die Umsetzung von Hartz IV geht nicht auf Kosten der Arbeitsvermittlung, betonte der Sprecher der Bundesagentur für Arbeit, Waschki. Der Blick auf die herkömmliche, direkte Vermittlung in Arbeit allein greife zu kurz.

Der Rückgang der Zahlen aus der herkömmlichen Vermittlung spiegele auch die neue Vermittlungspolitik wider. Wer z. B. über die Online-Jobbörse der BA eine Stelle finde, falle nicht mehr unter die Kategorie Vermittlung und werde deshalb auch dort nicht mitgezählt. Auch die Förderung der Selbstständigkeit durch die BA, z. B. durch die Ich-AG, werde nicht als Vermittlung mitgezählt. Ebenso werde bei der Vermittlung nicht mitgezählt, wer über eine Personalserviceagentur (PSA) einen Arbeitsplatz bekomme.

Zudem hat nach Angaben der BA eine Änderung in der Statistik zum Rückgang bei den Vermittlungszahlen beigetragen. Früher wurden auch Personen als vermittelt gezählt, die bereits eine Stelle gefunden, aber einen Lohnkostenzuschuss vom Arbeitsamt beantragt hatten. Heute wird dagegen nur noch als Vermittlung nach Vorschlag und Auswahl gezählt, wenn ein Vermittler einem Arbeitgeber Bewerber vorschlägt und einer der Bewerber dann auch eingestellt wird.

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