----------------------------------------
BMF Schreiben | 25. November 2004
Umsatzsteuer;
§ 14 Abs. 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Ausstellung von
Rechnungen § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG - Aufbewahrungspflichten des
nichtunternehmerischen Leistungsempfängers
----------------------------------------

BMF-Schreiben vom 24. November 2004 - IV A 5 - S 7280 - 21/04 -/ -IV A 5 - S 7295 -1/04 -

Das BMF-Schreiben nimmt zu den Änderungen der §§ 14, 14b UStG durch Artikel 12 des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung (BGBl. I 2004 S. 1842) Stellung.


Download:
* "BMF-Schreiben vom 24. November 2004 - IV A 5 - S 7280 - 21/04 -/-IV A 5 - S 7295 -1/04 -"
  http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage27845/BMF-Schr_x.pdf

--
BMF E-Mail Abonnement
Bei Fragen zum E-Mail Abo wenden Sie sich bitte an folgende Addresse:
service@bundesfinanzministerium.de

**********************************************************************************

Hallo in die Runde,

hierbei geht es offenbar darum, daß in größerem Umfange Differenzen zwischen den (Bar-)zahlungen privater Leistungsempfänger und den entsprechenden Eintragungen in den Unterlagen der Unternehmer auftreten oder vermutet werden. Der Unternehmer ist neuerdings verpflichtet, innerhalb kürzerer Zeit eine Rechnung zu erstellen und darauf den Leistungsempfänger auf die strafbewehrte Aufbewahrungspflicht hinzuweisen.

Diese Regelung kann nicht wirklich verwundern - haben es doch immer wieder mir wildfremde Leute geschafft, mich darauf hinzuweisen, daß das Erstellen einer Rechnung zusätzliche Kosten verursache. Woher wissen die bloß, daß ich nicht auf dem Finanzamt arbeite?

Grüße,
Peter