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Inventurliste: Notwendige Unterschriften und Eingabe in EDV

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Gast
Müssen Inventurlisten von 2 Personen unterschrieben werden ? Falls ja: Darf eine der beiden Personen die Werte anschließend in das FiBu-System eingeben oder spricht dem etwas entgegen, so dass dies eine dritte Person erledigen muss ?
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Thomas,

das Handelsrecht fordert nur vom Kaufmann, Inventuren zu machen, udn es verbietet keine Vertretung, d.h., die Mitarbeiter des Kaufmannes dürfen die Inventurlisten machen und auch unterschreiben. Meines Wissens gibt es nirgendwo eine rechtliche Vorschrift, daß es zwei Personen unterschreiben müssen - aber dachlich wäre es u.U. sinnvoll, will man doch Diebstahl und Unterschlagung etwas erschweren ;-) Ebenso erkenne ich keinen rechtlichen Grund, Inventur und EDV-Handling zu trennen, aber wiederum den erwähnten sachlichen, Grund, will man doch Fehler, die einermacht, möglichst durch eine andere Person abfangen :D
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Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Hi Thomas,

die Geschichte mit den zwei Unterschriften stammt ganz bestimmt noch aus der Zeit, als die Zähllisten von den beiden daran Beteiligten unterzeichnet wurden:

Dem "Ansager" und seinem "Vorgesetzten" (der nämlich lesen und schreiben konnte), der diese angesagten Werte in die Inventurlisten eingetragen hat.

Kurz nach Abschaffung der Ärmelschoner für Buchhalter hat sich darüber niemand mehr rechtlich ausgelassen ... :wink: (Dies ging einher mit der zunehmenden Aufweichung des Gebrauchs von Kopierstiften!)

Ciao!
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
"Kunde" schrieb
Kurz nach Abschaffung der Ärmelschoner für Buchhalter hat sich darüber niemand mehr rechtlich ausgelassen ... (Dies ging einher mit der zunehmenden Aufweichung des Gebrauchs von Kopierstiften!)


Hallo Kunde,

Ehre dem Alter, Ehre, wem Ehre gebührt!
Ich erinnere mich, in meinen Kinderjahren gelegentlich meinen Vater an seinem Arbeitsplatz in der Sparkasse besucht zu haben. Da gab es damals diese blauen Stifte, mit denen man sich so herrlich die Finger beschmieren konnte, wenn man sie naß machte. Und das ging auch mit Seife kaum weg. Elektrisches Licht gab es aber auch damals schon, jedenfalls in der DDR. Später benutzte man dann Kugelschreiber, um dokumentenecht zu schreiben.

Die Bürohengste haben ja regional unterschiedliche Bezeichnungen, vielleicht wußte Harry deshalb mit dem Begriff "Kopierstift" nichts anzufangen. Hier weiß zum Beispiel keiner, was ein "Aktendulli" ist. Aber die Dinger sind, im Gegensatz zu den Blaustiften, handelsüblich.

Zur eingangs gestellten Frage:
das sogen. Vier-Augen-Prinzip ist eine Sicherheitsmaßnahme, die Betrug und Diebstahl erschweren soll. Wenn jemand ein krummes Ding drehen will, muß er den Zweitunterzeichnenden einweihen. Ich will nicht sagen, daß das immer eine entscheidende Hürde ist - in der Regel aber schon.

Grüße,
Peter


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