Hallo und guten Tag,
eine Frage an Harry:
Prüfung Betriebswirt IHK:
Englischprüfung 32 Punkte
Europäische Wirtschaftsbeziehungen 56 Punkte
Meine Kammer kann sich noch nicht einigen: Muß ich die schriftliche wiederholen oder reicht die mündliche Wiederholungsprüfung?
Herzlichen Dank
Forum
Wiederholung
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Autor | Beitrag |
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#1 12.09.2004 16:17 Uhr
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Gast | |
#2 12.09.2004 18:08 Uhr
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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
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Hi,
Die Kammern haben möglicherweise nicht überall die gleichen Regelungen. Hier in Erfurt müßte nur die Englishprüfung wiedserholt werden, wenn nicht nur in EU/Außenwirtschaft 50 oder mehr Punkte erzielt wurden, sondern auch in allen anderen Fächern, anders gesagt also English der einzige Durchknaller war. Ich kann aber nicht garantieren, daß es anderswo genauso wäre. |
#3 12.09.2004 18:27 Uhr
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Gast |
Danke Harry,
aber ist es nicht so, dass die Prüfung bundeseinheitlich geschrieben wird und müßte dann nicht auch bundeseinheitliche Regelungen gelten?? Die restlichen Prüfungen plus Fachgespräch sind mit einem Durchschnitt von 2,8 bestanden. Gruß Christa |
#4 12.09.2004 18:35 Uhr
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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
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Hi Christa,
ich vermute, daß es so ist, aber weiß es nicht genau. Bundeseinheitlich sind auch nur die Prüfungen und deren Bewertungen (insbesondere der Notenschlüssel), insbesondere was solche Details wie die Regelungen zu Wiederholungen. Hier können die Kammern innerhalb gewisser Grenzen eigenständig verfahren. Das gilt übrigens insbesondere für mündliche Prüfungen, die regelmäßig vor Ort gemacht werden - ich denke da nur an bestimmte Materialien der IHK Erfurt für die Englischprüfung, deren Ersteller ich recht gut kenne ;-) Vielleicht könnte aber jemand anders mal schreiben, wie es bei einer anderen Kammer wäre? |
#5 13.09.2004 10:28 Uhr
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Gast |
Das find ich jetzt richtig gut Wenn meine Kammer sich nicht einigen kann, komme ich nach Erfurt und wiederhole an der dortigen Kammer. Lt. unserem Weiterbildungsleiter habe ich ja freie Kammerwahl :wink:
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#6 14.09.2004 18:01 Uhr
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Gast |
Tja, wäre schön, wenn es so wäre - die sogenannte freie Kammerwahl....wenn man denn doch zugelassen werden würde. Ich habe die Aussage erhalten, das die IHK, bei welcher auch immer, keinen Prüfungstourismus zulassen.
Dies selbst hab ich selbst erfahren...ich wurde nirgends zugelassen nach eindringlicher Bitte und tagelanger telefoniererei und musste ein Jahr warten, um eine einzige Prüfung nochmal zu schreiben.
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#7 25.11.2004 14:03 Uhr
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Gast |
Tja, dann möchte ich mal schreiben, wie nützlich dieses Forum ist.
Aufgrund meiner Frage und Dank den Antworten hier in diesem Forum habe ich einen Widerspruch verfasst - Widerspruch dahingehend, dass eine bundeseinheitliche Prüfung so wie diese auch bundeseinheitlich behandelt werden sollte. Und siehe da: auch ich muss den schriftlichen Teil nicht mehr wiederholen, sondern werde im Januar/Februar nur in Engllisch geprüft. Danke an dieses Forum Macht weiter so - lieben Gruß Christa |
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